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Schmerzensgeld – wann bekommen Sie wie viel?

Schmerzensgeld – Anspruch und Höhe
22. Juni 2024
  • Schmerzensgeld erhalten Sie, wenn Sie eine körperliche, psychische oder seelische Verletzung erleiden.
  • Die Berechnung des Schmerzensgeldes erfolgt im Einzelfall notfalls durch einen Richter.

Schmerzensgeld bekommen Sie grundsätzlich immer dann, wenn jemand anderes Sie – absichtlich oder versehentlich – verletzt. Zu den häufigsten Fällen zählen zum Beispiel Autounfälle oder körperliche Auseinandersetzungen. Aber auch in Fällen, in denen die Verletzung nur mittelbar durch jemand anderen zu verantworten ist, haben Sie einen Anspruch. Hier erfahren Sie, was Sie zum Thema Schmerzensgeld wissen sollten.

Was ist Schmerzensgeld?

Schmerzensgeld erhalten Sie, wenn Sie eine körperliche, psychische oder seelische Verletzung erleiden. Dabei handelt es sich aus rechtlicher Sicht um eine spezielle Form des Schadensersatzes: Ihnen wird ein Schaden (nämlich der Schmerz) zugefügt, wofür Sie Geld erhalten sollen.

Wie viel Schmerzensgeld bekommen Sie?

Die Berechnung der Höhe des Schmerzensgeldes ist weitaus schwieriger als in anderen Fällen von Schadensersatz. Geht Ihnen etwa eine Lampe zu Bruch, weil Ihr Nachbar mit seinem Fußball dagegen geschossen hat, muss er den Wert der Lampe ersetzen. Den können Sie einfach berechnen und müssen unter Umständen nur noch etwas abziehen, weil die Lampe ja nicht mehr ganz neu war. Der Gedanke dahinter lautet: Sie sollen so stehen, wie Sie stünden, wenn Ihr Nachbar den Schaden nicht angerichtet hätte. Sie hätten dann noch eine Lampe im Wert von 60 Euro, weshalb Sie nun von Ihrem Nachbarn 60 Euro bekommen.

Beim Schmerzensgeld ist die Lage etwas anders: Die Bezahlung kann – und soll deshalb auch nicht – den vorherigen Zustand wiederherstellen, in dem Sie unverletzt waren. Deshalb fallen etwaige Arztrechnungen auch nicht unter das Schmerzensgeld, sondern stellen einen eigenen Schadensersatzanspruch dar.

Das Schmerzensgeld ist damit mehr ein symbolischer Ausgleich für den Schmerz, den Sie erlitten haben. Deshalb spricht das Gesetz auch von einer “angemessenen” Entschädigung und überlässt es dem Richter, im Einzelfall zu beurteilen, welche Summe denn angemessen wäre. Leicht fällt dies dem Richter auch nicht, er bedient sich aber verschiedener Anhaltspunkte:

  • Welche Verletzung haben Sie erlitten?
  • Ist eine gänzliche Heilung möglich oder ist Ihr Leben nun mittel- oder langfristig eingeschränkt?
  • In welchem Zusammenhang/aus welchem Grund ist die Verletzung entstanden? War sie beabsichtigt oder ist sie versehentlich passiert? Hätte der Täter sie verhindern können?

Als Hilfestellung orientieren sich viele Richter an früheren – insbesondere höchstrichterlichen – Gerichtsentscheidungen. Wurde das Urteil aber schon vor vielen Jahren entschieden, muss die Summe heute evtl. aufgrund der Inflation und der steigenden Lebenshaltungskosten höher ausfallen.

Wann bekommen Sie Schmerzensgeld?

Sie erhalten Schmerzensgeld, wenn Sie eine körperliche, psychische oder seelische Verletzung erleiden und sie nicht allein durch Sie selbst verursacht wurde. Fährt Sie jemand mit dem Auto an, während Sie über den Zebrastreifen laufen, haben Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Aber auch dann, wenn zum Beispiel Ihr Arbeitgeber die Schränke in Ihrem Büro nicht richtig an der Wand befestigt und er infolgedessen auf Sie fällt, können Sie Schmerzensgeld von ihm verlangen. Dabei spielt es keine Rolle, dass Sie in der Situation den Schrank geöffnet haben und Ihr Vorgesetzter überhaupt nicht im Raum war. Denn Ihr Arbeitgeber muss Ihren Arbeitsplatz so sichern, dass Sie ihn gefahrlos bestimmungsgemäß nutzen können. Sind Sie hingegen am Schrank herumgeklettert, haben Sie im Zweifel keinen oder nur einen herabgesetzten Anspruch, weil Sie den Unfall (teilweise) selbst verschuldet haben.

Autor

Lisa hat Jura studiert und ist seit ihrem ersten Examen neben ihrem Master of Laws (LL.M.) als freiberufliche Autorin tätig. Schon seit Jahren schreibt sie juristische Beiträge für verschiedene Blogs, Kanzleien und Unternehmen.

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