Suche

Deutschlands Anwaltsportal mit über 110.000 Einträgen


Rechtsgebiete

Magazin

Vorlagen

Schleichwerbung erkennen und rechtlich melden: So geht’s!

12. März 2025

Zusammenfassung:

  • Schleichwerbung ist eine unzulässige Werbeform, die Verbraucher täuschen kann.
  • Es gibt klare rechtliche Vorgaben, um Schleichwerbung zu identifizieren und zu melden.
  • Verbraucher können sich an die Landesmedienanstalten oder die Wettbewerbszentrale wenden.

In der heutigen digitalen Welt, in der Influencer-Marketing und gesponserte Inhalte allgegenwärtig sind, wird es immer schwieriger, echte Empfehlungen von bezahlter Werbung zu unterscheiden. Schleichwerbung, die als solche nicht gekennzeichnet ist, stellt ein ernsthaftes Problem dar, da sie die Verbraucher in die Irre führen kann. Doch wie erkennt man Schleichwerbung und welche rechtlichen Schritte können unternommen werden, um sie zu melden?

Was ist Schleichwerbung?

Schleichwerbung bezeichnet eine Form der Werbung, die nicht als solche gekennzeichnet ist und somit den Anschein erweckt, es handele sich um eine neutrale Information oder Meinung. Diese Art der Werbung ist in Deutschland gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten. Das Ziel von Schleichwerbung ist es, die Verbraucher zu täuschen und ihre Kaufentscheidungen unbewusst zu beeinflussen.

Besonders in sozialen Medien und auf Plattformen wie YouTube oder Instagram ist Schleichwerbung ein häufiges Phänomen. Influencer, die Produkte oder Dienstleistungen bewerben, ohne dies als Werbung zu kennzeichnen, verstoßen gegen die rechtlichen Vorgaben. Auch in traditionellen Medien wie Fernsehen oder Print kann Schleichwerbung vorkommen, wenn redaktionelle Inhalte mit werblichen Botschaften vermischt werden.

Rechtliche Grundlagen zur Erkennung von Schleichwerbung

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) bilden die rechtlichen Grundlagen zur Bekämpfung von Schleichwerbung in Deutschland. Laut § 5a UWG ist es unzulässig, den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung zu verschleiern. Zudem schreibt der RStV vor, dass Werbung klar von redaktionellen Inhalten getrennt und als solche erkennbar sein muss.

Ein weiteres wichtiges Gesetz ist das Telemediengesetz (TMG), das für Online-Inhalte gilt. Es verpflichtet Anbieter, kommerzielle Kommunikation klar als solche zu kennzeichnen. Verstöße gegen diese Gesetze können zu Abmahnungen, Bußgeldern und im schlimmsten Fall zu gerichtlichen Verfahren führen.

Wie erkenne ich Schleichwerbung?

Um Schleichwerbung zu erkennen, sollten Verbraucher auf bestimmte Anzeichen achten. Dazu gehören:

  • Fehlende Kennzeichnung: Wenn ein Beitrag, der offensichtlich ein Produkt oder eine Dienstleistung bewirbt, nicht als Werbung gekennzeichnet ist, könnte es sich um Schleichwerbung handeln.
  • Unverhältnismäßig positive Darstellung: Wenn ein Produkt oder eine Dienstleistung übermäßig positiv dargestellt wird, ohne dass negative Aspekte erwähnt werden, könnte dies ein Hinweis auf bezahlte Werbung sein.
  • Verwendung von Affiliate-Links: Wenn Links zu Produkten oder Dienstleistungen ohne entsprechende Kennzeichnung als Affiliate-Links verwendet werden, kann dies ebenfalls auf Schleichwerbung hindeuten.

Verbraucher sollten auch auf die Sprache und den Ton des Inhalts achten. Wenn der Inhalt stark werblich klingt, aber nicht als Werbung gekennzeichnet ist, könnte es sich um Schleichwerbung handeln.

Schleichwerbung rechtlich melden

Wenn Sie den Verdacht haben, auf Schleichwerbung gestoßen zu sein, gibt es mehrere Möglichkeiten, diese rechtlich zu melden. Eine der ersten Anlaufstellen ist die zuständige Landesmedienanstalt. Diese überwacht die Einhaltung der Werbevorschriften in Rundfunk und Telemedien und kann bei Verstößen einschreiten.

Eine weitere Möglichkeit ist die Wettbewerbszentrale, die sich mit unlauterem Wettbewerb befasst. Sie können dort eine Beschwerde einreichen, die dann geprüft wird. Bei berechtigten Beschwerden kann die Wettbewerbszentrale rechtliche Schritte gegen den Werbenden einleiten.

Verbraucher können auch direkt Kontakt mit dem Anbieter der Plattform aufnehmen, auf der die Schleichwerbung veröffentlicht wurde. Viele Plattformen haben eigene Richtlinien gegen Schleichwerbung und können entsprechende Inhalte entfernen oder die Nutzer verwarnen.

Fazit: Wachsamkeit und rechtliche Schritte

Schleichwerbung ist nicht nur ärgerlich, sondern auch rechtlich unzulässig. Verbraucher sollten wachsam sein und sich nicht scheuen, verdächtige Inhalte zu melden. Die rechtlichen Grundlagen bieten ausreichend Schutz, um gegen Schleichwerbung vorzugehen. Durch das Melden von Verstößen tragen Verbraucher dazu bei, die Transparenz in der Werbung zu erhöhen und unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen.

In einer Zeit, in der die Grenzen zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung zunehmend verschwimmen, ist es wichtiger denn je, dass Verbraucher ihre Rechte kennen und aktiv werden, wenn diese verletzt werden. Nur so kann ein fairer und transparenter Werbemarkt gewährleistet werden.

Autor

Unsere Rechts-Redaktion setzt sich intensiv mit verbraucherrelevanten Rechtsthemen auseinander und bereitet sie in enger Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Experten so auf, dass man sie auch ohne Staatsexamen versteht. Bei uns finden Sie Ratgeber-Artikel zu Rechtsgebieten wie Scheidungsrecht, Arbeitsrecht, Medizinrecht, dem Abgassskandal oder diversen Geldanlage-Themen.

Benötigen Sie einen Anwalt zum Thema "Internet und Datenschutz"?

Mit dem Rechtecheck Expertenservice
finden Sie den perfekten Anwalt für Ihr Anliegen direkt vor Ort

Das könnte Sie auch interessieren: