Suche

Deutschlands Anwaltsportal mit über 90.000 Einträgen


Services

Magazin

Vorlagen

Schimmel im Hotelzimmer – Grund für eine Preisminderung?

Schimmel im Hotelzimmer ist ein Reisemangel
24. April 2023

Zusammenfassung:

  • Schimmel im Hotelzimmer ist ein Reisemangel, aufgrund dessen Sie eine Reisepreisminderung vornehmen dürfen.
  • Die Höhe der Minderung beläuft sich auf 3-30 Prozent und ist abhängig vom Ausmaß des Befalls und von der Hotelkategorie.
  • Halten Sie den Reisemangel auf Bildern fest und informieren Sie sofort Ihren Reiseleiter.

Sie haben ein regelrechtes Traumhotel gefunden und gebucht: Eine einladende, saubere und gut gepflegte Anlage wurde Ihnen auf den Bildern versprochen. Aber nachdem Sie voller Vorfreude die Anreise angetreten sind, kam der Schock. Die Realität hatte leider nur wenig mit den vielversprechenden Fotos zu tun. Im Bad Ihres Hotelzimmers sprießt der Schimmel fröhlich an den Wänden und jagt Ihnen einen Schauer über den Rücken. An Erholung ist nicht mehr zu denken und zu allem Überdruss machen Sie sich nun auch noch Sorgen um Ihre Gesundheit.

Haben Sie in einem solchen Szenario einen Anspruch auf eine Preisminderung? Und wie genau verhalten Sie sich jetzt am besten? Dieser Artikel klärt auf.

Schimmel im Hotelzimmer – mehr als nur ein optisches Problem

Schimmelsporen sind – zumindest in kleinen Mengen – stets in der Luft um Sie herum vorhanden. Geringe Konzentrationen führen noch nicht zu einem Gesundheitsrisiko. Anders ist dies allerdings, wenn Sie Schimmelsporen in einer großen Anzahl einatmen. Geschieht dies nur für wenige Stunden oder Tage, kann es zu einer allergischen Reaktion kommen. Atmen Sie hingegen über einen längeren Zeitraum hinweg Schimmelsporen ein, können dadurch Atemwegsinfektionen und –erkrankungen entstehen. Besonders gefährdet sind Personen, die ohnehin an einer Asthmaerkrankung leiden.

Schimmel im Hotelzimmer entsteht nicht unbedingt aufgrund von mangelnder Sauberkeit. Oft ist eine hohe Luftfeuchtigkeit das Problem. Wird das Zimmer dann noch unzureichend belüftet, können sich die Schimmelsporen problemlos vermehren und die typischen schwarzen Verfärbungen an den Wänden bilden. Da sie eine feuchte Umgebung bevorzugen, sind Badezimmer besonders gefährdet.

Wie erhalten Sie eine Entschädigung für Schimmel im Hotelzimmer?

Schimmel im Hotelzimmer ist ein typischer Reisemangel. Sobald Sie ihn entdecken, sollten Sie ihn zunächst dokumentieren. Machen Sie Fotos in einer guten Auflösung, notieren Sie Ihre Beobachtungen und machen Sie Ihre Mitreisenden auf das Problem aufmerksam. Sie können später als etwaige Zeugen fungieren.

Informieren Sie danach sofort die Reiseleitung. Setzen Sie sich mit Ihrem Reiseveranstalter in Verbindung und schildern Sie ihm das Problem. Dies machen Sie am besten schriftlich – denn so haben Sie im Notfall Nachweise darüber, dass Sie den Reisemangel gemeldet haben. Machen Sie den Mangel unverzüglich geltend, sobald Sie ihn entdecken und warten Sie damit nicht, bis Sie Ihren Urlaub beendet haben.

Die Hotelrezeption ist in der Regel nicht der richtige Ansprechpartner für Reisemängel. Wenden Sie sich nur an das Hotel selbst, wenn es tatsächlich Ihr Vertragspartner ist (zum Beispiel dann, wenn Sie Ihr Zimmer unmittelbar über die Hotelwebsite gebucht haben).

Ist Ihr Reiseveranstalter nicht erreichbar und möchten Sie nicht die Nacht im mangelhaften Hotelzimmer verbringen, können Sie dennoch die Hotelrezeption einschalten. Lassen Sie sich in ein anderes Zimmer verlegen, das nicht von Schimmel befallen ist. Danach sollten Sie aber dennoch den Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter suchen, um eine Reisepreisminderung geltend zu machen. Halten Sie dafür alle Geschehnisse schriftlich fest und führen Sie Gespräche nach Möglichkeit schriftlich oder mit Zeugen.

Wie hoch ist die Reisepreisminderung bei Schimmel im Hotelzimmer?

Die Höhe der Reisepreisminderung aufgrund eines Mangels bestimmt sich danach, wie stark Ihre Reise durch den Mangel beeinträchtigt wird. Relevant ist dabei also das Ausmaß des Schimmelbefalls, aber auch die Hotelkategorie, die Sie gebucht haben. In einem Fünf-Sterne-Hotel dürfen Sie zum Beispiel einen anderen Standard erwarten als in einem Zwei-Sterne-Hotel. Ist Ihr Hotelzimmer von Schimmel befallen, steht Ihnen eine Reisepreisminderung von 3 – 30 Prozent zu.

Autor

Lisa hat Jura studiert und ist seit ihrem ersten Examen neben ihrem Master of Laws (LL.M.) als freiberufliche Autorin tätig. Schon seit Jahren schreibt sie juristische Beiträge für verschiedene Blogs, Kanzleien und Unternehmen.

Das könnte Sie auch interessieren: