Um eine Scheidung vollziehen (Gerichtstermin) zu können, muss
das Noch-Ehepaar die wichtigsten Scheidungsfolgen (z.B. Unterhalt,
Sorgerecht etc.) vorher geklärt haben.
Diese Punkte werden normalerweise in einem Ehevertrag geregelt.
Wenn Sie keinen Ehevertrag haben, können Sie diese Punkte mit einer
so genannten Scheidungsfolgenvereinbarung klären.
Diese wird nach der Eheschließung bzw. Trennung geschlossen und
regelt alle Punkte verbindlich und außergerichtlich, die aufgrund einer
Scheidung ohnehin geregelt werden müssen.
In einem solchen Vertrag können Sie also lange vor dem gerichtlichen
Scheidungstermin die Folgen der Ehescheidung vereinbaren.
Zudem vermeidet das Ehepaar durch diese Vereinbarung eine
gerichtliche Entscheidung über die verschiedenen Scheidungsfolgen,
die nicht ihren Vorstellungen entspricht.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung muss ebenso notariell beurkundet
werden wie ein Ehevertrag und es fallen ebenso die gesetzlich
vorgeschriebenen Kosten dafür an. Diese richten sich unter anderem
nach den zu regelnden Punkten sowie den Einkommens- und
Vermögensverhältnissen der Noch-Ehepartner.
Diese Kosten sind jedoch in den meisten Fällen sehr gut investiertes
Geld, da somit langwierige und teure Rechtsstreite oftmals verhindert
werden können.
Bei RECHTECHECK werden Sie an einen spezialisierten Anwalt
vermittelt. Dieser erstellt gemeinsam mit Ihnen den Entwurf Ihrer
Scheidungsfolgenvereinbarung, berät Sie ausführlich und steht Ihnen
immer zur Seite. Der Entwurf wird dann an einen Notar bei Ihnen vor
Ort übermittelt, bei dem Sie die Vereinbarung unterzeichnen. Insgesamt
fallen für Sie keine Zusatzkosten, sondern nur die gesetzlich
vorgeschriebenen Gebühren an. Gerne erstellt Ihnen unsere
Partnerkanzlei ein unverbindliches Angebot.