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Scheidung mit internationalem Bezug: Welches Recht gilt?

2. August 2026

Zusammenfassung:

  • Bei einer Scheidung mit internationalem Bezug stellt sich die Frage, welches nationale Recht zur Anwendung kommt.
  • Die EU-Verordnung Rom III regelt die Bestimmung des anwendbaren Rechts bei grenzüberschreitenden Scheidungen innerhalb der EU.
  • In Deutschland können Ehepartner das anwendbare Recht unter bestimmten Voraussetzungen selbst wählen.

In einer globalisierten Welt sind binationalen Ehen und Auslandsaufenthalte keine Seltenheit mehr. Doch was passiert, wenn eine solche Ehe in die Brüche geht? Die Frage nach dem anwendbaren Recht bei einer Scheidung mit internationalem Bezug ist komplex und erfordert eine genaue Betrachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen. In Deutschland und der EU gibt es spezifische Regelungen, die festlegen, welches Recht in solchen Fällen zur Anwendung kommt.

Die Rolle der EU-Verordnung Rom III

Die EU-Verordnung Rom III, die seit 2012 in Kraft ist, bietet einen rechtlichen Rahmen für die Bestimmung des anwendbaren Rechts bei grenzüberschreitenden Scheidungen innerhalb der EU. Diese Verordnung ermöglicht es den Ehepartnern, das Recht eines EU-Mitgliedstaates zu wählen, mit dem sie eine enge Verbindung haben. Dies kann das Recht des Staates sein, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder zuletzt hatten, oder das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehepartner besitzt.

Die Möglichkeit der Rechtswahl bietet den Ehepartnern Flexibilität und ermöglicht es ihnen, ein Rechtssystem zu wählen, das ihren individuellen Bedürfnissen und Umständen am besten entspricht. Allerdings müssen beide Partner der Rechtswahl zustimmen, und die Wahl muss in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten werden.

Was passiert ohne Rechtswahl?

Wenn die Ehepartner keine Rechtswahl getroffen haben, bestimmt die Verordnung Rom III das anwendbare Recht anhand einer festgelegten Rangfolge von Anknüpfungspunkten. Zunächst wird das Recht des Staates angewendet, in dem die Ehepartner ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ist dies nicht möglich, wird das Recht des Staates angewendet, in dem die Ehepartner zuletzt ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten, sofern einer von ihnen dort noch lebt. Sollte auch dies nicht zutreffen, kommt das Recht des Staates zur Anwendung, dessen Staatsangehörigkeit beide Ehepartner besitzen. Fehlt auch dieser Anknüpfungspunkt, wird das Recht des Staates angewendet, in dem der Scheidungsantrag gestellt wird.

Diese Regelung sorgt für Klarheit und Vorhersehbarkeit, kann jedoch in bestimmten Fällen zu unerwünschten Ergebnissen führen, insbesondere wenn die Ehepartner in verschiedenen Ländern leben oder unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen.

Besonderheiten in Deutschland

In Deutschland gibt es zusätzliche Regelungen, die bei einer Scheidung mit internationalem Bezug zu beachten sind. Das deutsche internationale Privatrecht sieht vor, dass die Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen das anwendbare Recht selbst wählen können. Diese Wahl muss jedoch in einer notariell beurkundeten Vereinbarung festgehalten werden.

Darüber hinaus gibt es in Deutschland die Möglichkeit, dass das deutsche Recht zur Anwendung kommt, wenn die Ehepartner keinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben und keine Rechtswahl getroffen wurde. In solchen Fällen wird das deutsche Recht als Auffangrecht angewendet.

Die Komplexität des internationalen Familienrechts erfordert eine sorgfältige Prüfung der individuellen Umstände und eine fundierte rechtliche Beratung. Ehepartner, die sich in einer solchen Situation befinden, sollten sich frühzeitig über ihre Rechte und Möglichkeiten informieren, um die bestmögliche Lösung für ihre persönliche Situation zu finden.

Insgesamt zeigt sich, dass das internationale Familienrecht eine Vielzahl von Herausforderungen mit sich bringt, die eine genaue Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen erfordern. Die EU-Verordnung Rom III und die deutschen Regelungen bieten jedoch einen klaren rechtlichen Rahmen, der den Ehepartnern Orientierung und Sicherheit bietet.

Autor

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