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Was passiert mit Aktien bei einer Scheidung?

2. Juli 2020

Das Wichtigste zu Scheidung und Aktien in Kürze:

  • Ohne Ehevertrag leben Verheiratete automatisch in einer Zugewinngemeinschaft.

  • Bei Aktien und anderen Wertpapieren fließen lediglich die Wertzuwächse in den Zugewinn mit ein.

  • Die eigentlichen Aktien werden nicht aufgeteilt und bleiben im Besitz.

  • Vorsicht ist bei starken Kursverlusten während des Scheidungsverfahrens geboten.

Wie wird der Zugewinnausgleich berechnet?

Möchten Sie den Zugewinnausgleich berechnen, müssen Sie das Vermögen feststellen, das Ihnen zum Zeitpunkt Ihrer Heirat gehört hat. Diesem Anfangsvermögen ist das Endvermögen bei Beendigung der Ehe gegenüberzustellen. Die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen wird geteilt. Der Zugewinn eines Ehegatten ist also der Betrag, um den sein Endvermögen bei der Beendigung des Güterstandes sein Anfangsvermögen zum Zeitpunkt der Heirat übersteigt.

Haben Sie einen geringeren Zugewinn erzielt als Ihr Partner, können Sie die Hälfte der Differenz als Zugewinnausgleich einfordern. Oder umgekehrt: Haben Sie einen höheren Zugewinn erzielt als Ihr Ehepartner, müssen Sie ihm in Höhe der Hälfte der Differenz an Ihrem Zugewinn beteiligen.

Aber es gibt Einschränkungen. Alle Vermögenswerte, die Sie mit in die Ehe eingebracht haben, bleiben Ihr alleiniges Eigentum. Sie werden Ihrem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Lediglich die Wertzuwächse fließen in den Zugewinn ein. Ihre Aktien gehören Ihnen also allein. Nur die Dividenden und Wertzuwächse müssen Sie teilen. Umgekehrt dürfen Sie auch Ihre Schulden berücksichtigen, so dass Ihnen möglicherweise ein negatives Anfangsvermögen anzurechnen ist.

Welcher Tag ist der Stichtag?

Um den Zugewinnausgleich zu berechnen, gilt als Stichtag zur Feststellung des Anfangsvermögens der Tag der Eheschließung. Zur Feststellung des Endvermögens ist auf den Tag, an dem ein Ehegatte den Scheidungsantrag beim Gericht eingereicht hat, abzustellen. Jeder Ehepartner ist verpflichtet, den anderen über seine Vermögensverhältnisse zu informieren und ihm ein geordnetes und systematisches Vermögensverzeichnis zu überreichen. Vermögenserwerbe vor oder nach diesen beiden Stichtagen bleiben unberücksichtigt. Kursgewinne bei Aktien. die danach erfolgen, fließen somit nicht mit ein.

Wie erfolgt der Zugewinnausgleich?

Der Zugewinnausgleich erfolgt normalerweise in Bargeld. Notfalls muss ein Ehegatte, der zugewinnausgleichspflichtig ist, Vermögenswerte verkaufen oder einen Kredit aufnehmen. Im gegenseitigen Einvernehmen können auch Vermögenswerte übertragen werden.

Gut zu wissen:

Wertpapierdepots sollten schnell mit notarieller Absicherung geteilt werden, wenn es keinen Streit um die Ansprüche gibt. Es kann sonst durchaus vorkommen, dass ein Ex-Partner auf Cash besteht und die Aktien dann verkauft werden müssen.

Vorsicht bei starken Kursverlusten

Ein Urteil aus dem Jahr 2006 zeigt ein Problem im Falle von großen Kursverlusten auf. Was war passiert? Ein Scheidungsverfahren wurde eröffnet —laut Gesetz der Tag für den Kassensturz, denn das Paar lebte mangels Ehevertrag in Zugewinngemeinschaft. Die Frau hatte keine Vermögenswerte, der Mann hatte während der Ehe 40.000 Euro mehr angehäuft.

Die Hälfte davon stand ihr als Zugewinnausgleich zu. Für den Mann dank eines Depots im Wert von 22.000 Euro bezahlbar. Fällig wird der Ausgleich aber erst, wenn das Scheidungsurteil rechtskräftig geworden ist. Das war in diesem Fall vier Jahre später. Da war das Depot nur noch die Hälfte wert. Das deckte kaum die Prozesskosten der Scheidung.

Der Mann ging fest davon aus, dass er nun von dem Zugewinn nichts abgeben musste. Im Jahr 2012 entschied der Bundesgerichtshof dann aber: Er muss doch den Anteil bezahlen. Bei Beginn des Verfahrens war Vermögen da und das allein zähle. In diesem Fall wäre eine schnelle, einvernehmliche Scheidung offenbar die bessere Option gewesen.

Fazit:

Aktien fließen wie andere Werte in den Zugewinnausgleich, wenn kein Ehevertrag vorhanden ist. Bei Wertpapieren sollte schon früh im Trennungsprozess eine einvernehmliche Regelung gefunden werden, damit die Aktien nicht verkauft werden müssen.

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