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Schadensersatz bei Vertragsbruch: Ihre Rechte und Ansprüche

10. Juni 2026

Zusammenfassung:

  • Ein Vertragsbruch kann zu einem Anspruch auf Schadensersatz führen, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten verletzt.
  • Der Schadensersatz umfasst in der Regel den Ersatz des entstandenen Schadens sowie entgangenen Gewinn.
  • Die Beweislast liegt beim Geschädigten, der den Vertragsbruch und den entstandenen Schaden nachweisen muss.

Verträge sind das Rückgrat vieler geschäftlicher und privater Beziehungen. Doch was passiert, wenn eine Partei ihre Verpflichtungen nicht erfüllt? Ein Vertragsbruch kann weitreichende finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben. In Deutschland regelt das Zivilrecht, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Ansprüche auf Schadensersatz bei Vertragsbruch. Doch wann genau besteht ein Anspruch, und was kann ersetzt werden?

Wann besteht ein Anspruch auf Schadensersatz?

Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Vertragsbruch besteht, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten verletzt und dadurch ein Schaden entsteht. Die Voraussetzungen für einen solchen Anspruch sind im BGB klar definiert. Zunächst muss ein gültiger Vertrag vorliegen. Weiterhin muss eine Pflichtverletzung durch eine der Vertragsparteien vorliegen. Diese Pflichtverletzung kann in einer Nicht- oder Schlechterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bestehen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Verschulden. In der Regel muss die verletzende Partei die Pflichtverletzung zu vertreten haben, sei es durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen eine verschuldensunabhängige Haftung besteht, etwa bei bestimmten Garantieversprechen.

Was wird ersetzt?

Der Schadensersatzanspruch umfasst in der Regel den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens sowie des entgangenen Gewinns. Der Geschädigte soll so gestellt werden, als wäre der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden. Dies bedeutet, dass sowohl der direkte Schaden als auch Folgeschäden ersetzt werden können.

Ein Beispiel: Wenn ein Lieferant seine vertraglich zugesicherte Lieferung nicht erbringt und der Käufer dadurch gezwungen ist, die Waren teurer bei einem anderen Anbieter zu erwerben, kann der Käufer die Differenz als Schadensersatz geltend machen. Auch entgangene Gewinne, die durch die Nichterfüllung des Vertrags entstanden sind, können ersetzt werden.

Beweislast und Durchsetzung der Ansprüche

Die Beweislast für den Vertragsbruch und den entstandenen Schaden liegt beim Geschädigten. Dies kann in der Praxis eine Herausforderung darstellen, insbesondere wenn es um die genaue Bezifferung des Schadens geht. Hierbei kann die Unterstützung durch einen Anwalt für Zivilrecht hilfreich sein, um die Ansprüche effektiv durchzusetzen.

In der Praxis ist es oft ratsam, zunächst eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Sollte dies nicht möglich sein, bleibt der Gang vor Gericht. Dabei ist es wichtig, alle relevanten Unterlagen und Beweise sorgfältig zu dokumentieren und vorzulegen.

Insgesamt zeigt sich, dass das deutsche Zivilrecht klare Regelungen für den Schadensersatz bei Vertragsbruch bietet. Dennoch ist jeder Fall individuell zu betrachten, und die genaue Durchsetzung der Ansprüche kann komplex sein. Betroffene sollten sich daher frühzeitig rechtlich beraten lassen, um ihre Rechte effektiv wahrzunehmen.

Autor

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