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Wie man eine Restschuldversicherung kündigt oder widerruft

7. April 2017

Wie eine Restschuldversicherung funktioniert und worauf man achten muss

Grundsätzlich klingt eine Restschuldversicherung (oder Kreditschutzbrief) nach einer guten Idee. Denn wer einen Kredit aufnehmen muss, um sich z.B. ein Auto oder eine Immobilie zu kaufen, befindet sich meist ohnehin in einer finanziell angespannten Situation. Kommt dann Arbeitslosigkeit oder eine schwere Erkrankung hinzu, kann der Kredit meist nicht mehr bedient werden und es drohen Kündigung und Zwangsversteigerung – mit massiven finanziellen Einbußen. Und auch falls der Hauptverdiener stirbt, will man die Hinterbliebenen nicht mit dem Schuldendienst alleine lassen.

Mit einer Restschuldversicherung kann man sich i.d.R. gegen Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Tod versichern, wobei sich die Absicherung je nach Anbieter unterscheidet. Tritt der Versicherungsfall ein, dann übernimmt die Restschuldversicherung die Zahlung der Raten. Bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit zahlt die Versicherung so lange, bis man eine neue Stelle hat bzw. bis man wieder genesen ist. Teilweise gibt es aber auch eine Obergrenze für die Dauer der Zahlungen. Außerdem werden für viele versicherte Fälle Wartezeiten und Karenzzeiten vereinbart:

  • Wartezeit bedeutet: Die Restschuldversicherung muss für bestimmte Versicherungsfälle gar nicht zahlen, wenn sie bereits in den ersten Monaten eingetreten sind. Die Versicherung sichert sich dadurch dagegen ab, dass die Restschuldversicherung abgeschlossen wurde, weil sich eine Entlassung oder Erkrankung bereits abgezeichnet hat.
  • Karenzzeit bedeutet: Tritt ein bestimmter Versicherungsfall ein, muss man trotzdem noch eine bestimmte Zahl an Raten selbst zahlen, bevor die Restschuldversicherung einspringt.

Da bei Restschuldversicherungen – im Gegensatz zu Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen – i.d.R. keine Gesundheitsprüfung erfolgt, schließen die Anbieter zudem meist Versicherungsfälle aus, die aufgrund von Vorerkrankungen eingetreten sind. Manche Versicherer schließen auch bestimmte Krankheiten (z.B. Sucht) ganz aus – vorzugsweise solche, die besonders häufig auftreten.

Da sich die versicherten Risiken, die Ausschlüsse und die Fristen zwischen den einzelnen Anbietern teilweise stark unterscheiden, sollten Kreditnehmer, die sich für eine Restschuldversicherung interessieren, nicht einfach den von ihrer Bank angebotenen Vertrag abschließen. Vielmehr sollten sie auch andere Anbieter vergleichen und dabei nicht nur auf den Preis achten.

Zu beachten ist auch, dass Arbeitslosigkeit bei Selbstständigen anders definiert wird als bei Arbeitnehmern. Voraussetzung für den Eintritt des Versicherungsfalls ist hier meistens, dass die Selbstständigkeit aus wirtschaftlichen Gründen vollständig aufgegeben wird.

Restschuldversicherungen werden meist gleichzeitig mit dem abzusichernden Kredit abgeschlossen. Versicherungsnehmer kann dabei der Kreditnehmer oder die Bank sein. Die Prämie wird i.d.R. gleich am Anfang für die gesamte Laufzeit fällig und über den Kredit mitfinanziert. Dabei achten die Banken normalerweise genau darauf, dass die Restschuldversicherung – zumindest formal – keine Voraussetzung für die Vergabe des Kredits ist. Ansonsten müssten sie die Kosten nämlich in den Effektivzins einrechnen und das würde sich negativ auf die Abschlusswahrscheinlichkeit auswirken. Allerdings werden die Ansprüche aus der Restschuldversicherung meist als Sicherheit an die Bank abgetreten.

Restschuldversicherungen: Meist ein schlechtes Geschäft

Der Abschluss einer Restschuldversicherung ist meist ein gutes Geschäft – für die Bank und die Versicherung. Für die Kreditnehmer lohnt sie sich dagegen eher selten. Auch Verbraucherschützer warnen regelmäßig vor dem Abschluss einer Restschuldversicherung oder raten dazu, sie zu kündigen. Daher verkaufen Banken sie oft auch unter anderen Namen, z.B. Restkreditversicherung, Ratenversicherung, Ratenschutz, Ratenschutzversicherung, Kredit-Schutzbrief oder Kreditlebensversicherung.

Dass sich eine Restschuldversicherung meist nicht lohnt, hat denselben Grund wie bei vielen anderen Versicherungen: Die Versicherungsgesellschaft will Gewinn machen und muss daher versuchen, die Kosten im Vergleich zu den Prämien möglichst klein zu halten. Dementsprechend werden die Versicherungsbedingungen für die Restschuldversicherung so gestaltet, dass das Risiko – wie oben beschrieben – für die Versicherung minimiert wird. Bei Restschuldversicherungen kommt dabei noch hinzu, dass ein Großteil der Prämien als Provision an die Bank geht. Damit profitiert die Bank gleich doppelt: Ihr Kredit ist zusätzlich abgesichert und sie streicht auch noch eine Prämie ein.

Bevor man eine Restschuldversicherung abschließt, sollte man außerdem seine vorhandenen Versicherungen prüfen: Wer schon über Risikolebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und gesetzliche Arbeitslosenversicherung verfügt, ist oft bereits ausreichend abgesichert.

Was man bei der Kündigung der Restschuldversicherung beachten muss

Bei der Kündigung des Kredits bzw. der Restschuldversicherung ist zunächst zu beachten, dass Darlehen und Versicherung grundsätzlich zwei verschiedene Verträge sind. Die Kündigung des Kredits bedeutet daher nicht automatisch, dass auch die Restschuldversicherung beendet wird. Vielmehr muss man sie i.d.R. selbst kündigen. Da das versicherte Risiko mit einer vorzeitigen Tilgung des Kredits weggefallen ist, hat man ein Sonderkündigungsrecht, das auch ggf. vereinbarte Kündigungsfristen „aushebelt“. Nach der Kündigung muss die Versicherung bereits bezahlte Prämien anteilig wieder zurückerstatten. Damit lässt sich die bei der vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens teilweise anfallende Vorfälligkeitsentschädigung etwas abmildern.

Umgekehrt muss auch der Kredit nicht automatisch zurückgezahlt werden, wenn man die Restschuldversicherung kündigt. Allerdings kann es sein, dass die Bank ein Kündigungsrecht für den Kredit hat, wenn die Restschuldversicherung als Sicherheit vereinbart wurde. Wird die Restschuldversicherung gekündigt während der Kredit weiterläuft, ist außerdem auf die Einhaltung der Kündigungsfristen zu achten.

Problematisch kann die Kündigung der Restschuldversicherung werden, wenn die Bank Versicherungsnehmer ist, da eigentlich nur der Versicherungsnehmer kündigen kann.

Eine Alternative zur Kündigung der Restschuldversicherung ist der Widerruf. Sofern die Versicherung nicht als Sicherheit dient oder Voraussetzung für den Kredit war, ist das in den ersten 30 Tagen eigentlich problemlos möglich. Außerdem sind den Banken und Versicherungen hier oft Formfehler unterlaufen. Insbesondere wurde oft nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass Kredit und Restschuldversicherung „verbundene Geschäfte“ sind. Daher steht vielen Restschuldversicherungs-Kunden – ähnlich wie bei Lebensversicherungen – sogar ein „ewiges Widerrufsrecht“ zu. Durch den Widerruf kommt es zu einer Rückabwicklung der Restschuldversicherung: Der Versicherungsnehmer bekommt seinen bereits bezahlten Beitrag zurück, die Versicherung kann aber einen Abschlag für bereits getragene Risiken abziehen. Teilweise kann auch gleich der Kredit widerrufen werden.

Gerade wenn die finanzielle Situation angespannt ist ohne dass eines der über die Restkreditversicherung abgesicherten Risiken eingetreten ist, kann durch den Widerruf oder die Kündigung der Restschuldversicherung zusätzliche Liquidität geschaffen werden.

Übrigens: Wer im Abgasskandal eine Rückabwicklung des Kaufs durchsetzen kann, bekommt nach einem BGH-Urteil auch die Kosten für die Restschuldversicherung zurück.

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