- Melden Sie Reisemängel bereits am Urlaubsort Ihrem Reiseveranstalter.
- Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.
- Wird er innerhalb dieser Frist nicht tätig, dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen und dafür später das Geld zurückverlangen.
Das Hotelzimmer ist schmutzig, das Bad renovierungsbedürftig und der Pool verdächtig grün – bei Reisemängeln bei der Pauschalreise können Sie den Reisepreis mindern und andere Ansprüche geltend machen, wie zum Beispiel Schadensersatz. Aber wie genau gehen Sie dabei vor? Und was müssen Sie noch am Urlaubsort beachten, damit Sie nicht Ihre Mängelrechte verspielen?
Urlaub – Schadensersatz, Minderung und Co. bei der Pauschalreise
Endlich ist er da, der Urlaub, auf den Sie sich schon seit Monaten gefreut haben. Vor Ihrem inneren Auge sehen Sie sich am Strand liegen und im Schatten genüsslich einen Cocktail schlürfen. Damit Sie sich auch um nichts Sorgen machen müssen, haben Sie sich für eine Pauschalreise entschieden. Denn was soll dabei schon schiefgehen?
Am Urlaubsort angekommen (oder schon auf dem Weg dorthin) müssen Sie feststellen, dass dieser Gedanke hoffnungslos optimistisch war. Ihr Flieger hatte Verspätung, weshalb Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben und Ihr Gepäck ist auch nicht mitgekommen. Im Hotel geht es dann gleich weiter: Das auf den Bildern luxuriös anmutende Vier-Sterne-Hotel hat dringend eine Renovierung nötig; zudem funktioniert die Klimaanlage nicht und unter dem Bett toben die Wollmäuse.
Die Liste der potenziellen Reisemängel bei einer Pauschalreise ist endlos. Dass Sie dafür den Reisepreis mindern, Schadensersatz geltend machen oder sogar vom Vertrag zurücktreten dürfen, wissen Sie vielleicht schon. Bei den Einzelheiten Ihres Falles hilft Ihnen ein Anwalt für Reiserecht. Wir verraten Ihnen aber jetzt schon, wie Sie sich bei Reisemängeln während dem Urlaub und danach verhalten.
Reisemangel bei der Pauschalreise – so verhalten Sie sich am Urlaubsort
Eine Reisemangel ist unangenehm, aber viele Urlauber möchten sich davon nicht noch mehr als nötig die Auszeit verderben lassen und melden den Mangel erst, wenn sie wieder zuhause sind. Das ist jedoch ein Fehler, der im schlimmsten Fall dazu führen kann, dass Sie Ihre Ansprüche nicht mehr geltend machen können.
Melden Sie jegliche Mängel sofort, wenn Sie sie zum ersten Mal bemerken. Dokumentieren Sie sie nach Möglichkeit mit Fotos und Videos und setzen Sie dann unverzüglich Ihren Reiseveranstalter oder die Reiseleitung darüber in Kenntnis. Achtung: Die Rezeption des Hotels ist nicht der Reiseveranstalter und deshalb nicht der richtige Ansprechpartner.
Kommunizieren Sie mit Ihrem Reiseveranstalter ausschließlich schriftlich – zum Beispiel per E-Mail -, um später nachweisen zu können, dass Sie den Mangel tatsächlich gemeldet haben. Geben Sie möglichst viele Details weiter und setzen Sie dem Veranstalter eine Frist zur Behebung des Reisemangels.
Wann dürfen Sie selbst tätig werden?
Ihr Reiseveranstalter ist Ihr Vertragspartner. Somit ist es seine Pflicht (aber auch sein Recht), etwaige Mängel aus dem Reisevertrag zu beheben. Deshalb dürfen Sie erst dann selbst tätig werden, wenn Sie dem Veranstalter eine angemessene Frist gesetzt haben und er innerhalb dieser Zeit den Mangel nicht behoben hat.
Eine Ausnahme gibt es aber: Ist sofort Abhilfe notwendig, dürfen Sie auf die Fristsetzung verzichten und sofort selbst handeln. Fällt zum Beispiel Ihr Transfer zum Flughafen aus und laufen Sie Gefahr, Ihren Flug zu verpassen, dürfen Sie ein Taxi nehmen. Diese Kosten können Sie sich später von Ihrem Reiseveranstalter erstatten lassen.
Was sollten Sie nach der Reise tun?
Sie können nach Ihrem Urlaub Schadensersatz verlangen oder den Reisepreis mindern. Wenden Sie sich dafür schriftlich an Ihren Reiseveranstalter und beschreiben Sie die Mängel sowie Ihre geltend gemachten Ansprüche genau. Die Frage, wie viel Geld Sie im Falle eines Reisemangels erhalten, beantwortet die Düsseldorfer Tabelle.





