- Die Rehabilitation (Reha) soll die Leistungsfähigkeit des Patienten verbessern oder wiederherstellen.
- Sie wird vom Arzt verschrieben und muss beim zuständigen Reha-Träger beantragt werden.
- Ein Anspruch auf die Reha besteht, wenn sie medizinisch notwendig und erfolgversprechend ist.
Wer eine Operation hinter sich hatte oder einen gesundheitlichen Schicksalsschlag, steht nicht auf einmal wieder voll im Leben. Der Körper, aber auch die Psyche müssen erst einmal heilen. Bis dahin kann es Betroffenen schwerer fallen, ihren Alltag wie gewohnt zu bewältigen. Das Spektrum ist hier groß – manche benötigen kaum Unterstützung, andere können ohne Hilfe von Außenstehenden kaum fungieren.
Um Menschen in diesem Stadium zu unterstützen, wird ihnen oft eine Rehabilitation (kurz: Reha) verschrieben. Sie kann zum Beispiel direkt an den Krankenhausaufenthalt nach einer Operation angeschlossen werden, da sie zu dieser Zeit am erfolgversprechendsten ist und am besten die Heilung unterstützen kann. Im Falle von langfristigen oder chronischen Leiden oder Einschränkungen kann sie auch wiederholt – zum Beispiel jährlich – in Anspruch genommen werden.
Was genau geschieht in einer Reha?
Die Reha soll in unterschiedlichsten Fällen helfen, die Leistungsfähigkeit des Betroffenen zu verbessern oder wiederherzustellen. Dies beschränkt sich nicht nur auf den Beruf, sondern auch auf den privaten Alltag. Die Rehabilitation soll die Heilung und die Erholung fördern. Je nach Anlass werden verschiedene Maßnahmen eingesetzt: Krankengymnastik, psychotherapeutische Gespräche, Ernährungsberatung, etc.
Die Rehabilitation dauert meist drei Wochen. Sie wird entweder stationär in einer dafür vorgesehenen Einrichtung durchgeführt oder ambulant. Im letzteren Fall schläft der Patient bei sich zuhause und geht tagsüber zu der Therapie. Wenn dies medizinisch sinnvoll ist, kann die Reha auch verlängert oder verkürzt werden.
Reha Anspruch – wie beantragen Sie sie?
Jeder Kranken-, Unfall- und Rentenversicherte hat einen Anspruch auf eine Reha, sofern sie medizinisch notwendig und erfolgversprechend ist. Ob dies der Fall ist, muss ein Arzt entscheiden. Deshalb ist er Ihre erste Anlaufstelle, wenn Sie in Rehabilitation gehen möchten. Hinzu kommt, dass Sie gesundheitlich dazu in der Lage sein müssen, an den Reha-Maßnahmen teilzunehmen – andernfalls hätte sie schließlich wenig Erfolg.
Soll die Reha im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt als Anschlussheilbehandlung durchgeführt werden, beurteilen die Ärzte im Krankenhaus, ob sie sinnvoll ist. Wird dies bejaht, reicht der Sozialdienst des Krankenhauses einen Antrag beim zuständigen Reha-Träger ein. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie das nicht selbst tun müssen und sich ganz auf Ihre Regeneration konzentrieren können. Sprechen Sie aber die Ärzte im Krankenhaus frühzeitig auf die Möglichkeit einer Reha an und haken Sie später noch einmal nach, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Anträge tatsächlich gestellt wurden.
Soll die Reha nicht an einen Klinikaufenthalt anschließen, müssen Sie sich an Ihren Haus- oder einen Facharzt wenden. Er kann Ihnen ein Formular für den Reha-Antrag geben und mit Ihnen besprechen, welche Form und Dauer für die Reha sinnvoll ist. Um den Antrag zu stellen, müssen Sie nicht nur das Formular ausfüllen, sondern mit ihm auch einen Befundbericht des Arztes und einen Selbsteinschätzungsbogen einreichen. Alles zusammen leiten Sie an Ihre Rentenversicherung weiter. Sind Sie bereits Rentner, wenden Sie sich stattdessen an Ihre Krankenversicherung.