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Behandlungsfehler: So zahlt die Rechtsschutzversicherung im Medizinrecht

Stethoskop: Bei einem Behandlungsfehler zahlt die Rechtsschutzversicherung.
22. Februar 2022

Zusammenfassung

  • Die Durchsetzung von Schadensersatz im Patientenrecht ist oft teuer.
  • Die Rechtsschutzversicherung zahlt i.d.R. auch bei Behandlungsfehlern.
  • Der Rechtsschutz deckt im Medizinrecht (fast) alle Kosten ab.

Rechtsstreitigkeiten im Medizinrecht können schnell teuer werden. Gerade bei Schadensersatz für Behandlungsfehler und Ärztepfusch gehen die Streitwerte teilweise in die Millionen, besonders bei schweren Geburtsschäden. Gerichtskosten und Anwaltshonorare kosten dann schnell einige Tausend Euro und die meist nötigen Gutachten sind oft noch teurer. Dann ist es gut, wenn die eigene Rechtsschutzversicherung die hohen Verfahrens- und Anwaltskosten im Medizinrecht abdeckt.

RECHTECHECK erläutert:

Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung im Medizinrecht

Die gute Nachricht ist, dass bei Rechtsschutzversicherungen für Verbraucher das Medizinrecht zum Privatrecht zählt, was in den meisten Versicherungen enthalten ist. Lediglich bei Spezialversicherungen wie reinem Verkehrsrechtsschutz oder reinem Mieter-Rechtsschutz ist das Medizinrecht nicht enthalten. Damit deckt die Rechtsschutzversicherung praktisch alle Bereiche ab, wegen denen man im Medizinrecht Schadensersatz fordern kann:

Auch wenn ein geschädigter Patient in einem Strafprozess als Nebenkläger auftreten will, wird das normalerweise durch seinen Privatrechtsschutz abgedeckt.

Gut zu wissen: Bei Behandlungsfehlern ist die Deckung durch die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich unabhängig davon, ob die Krankenkasse die Behandlung zahlt oder nicht. Daher sind beispielsweise auch Probleme mit Allergan-Brustimplantaten abgedeckt.

Damit die Rechtsschutzversicherung bei Behandlungsfehlern zahlt, müssen aber folgende Bedingungen alle erfüllt sein:

Die Person ist versichert: Eine individuelle Rechtsschutzversicherung hilft beispielsweise nichts, wenn der Ehepartner Opfer von Ärztepfusch geworden ist. Außerdem sollte man darauf achten, ob, unter welchen Umständen und wie lange Lebenspartner und Verwandte (Eltern, Großeltern, Kinder) in eine Familienrechtsschutzversicherung eingeschlossen sind.

Der Schaden ist im versicherten Zeitraum eingetreten: Im Medizinrecht gibt es keinen nachträglichen oder rückwirkenden Rechtsschutz. Ausnahme: Manche Versicherungen „übernehmen“ die versicherten Zeiträume einer bestehenden Vorversicherung. Außerdem muss ggf. eine Karenzzeit oder Wartezeit abgelaufen sein. Bei Schadensersatz-Fällen wird aber in der Regel keine Wartezeit vereinbart. Das bedeutet: Ist der Behandlungsfehler nach Abschluss und vor Kündigung der Rechtsschutzversicherung passiert, gilt der Schaden als versichert. Wer in Kürze einen Eingriff plant, kann daher noch rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abschließen – beispielsweise bei VerivoxAnzeige.

Behandlung und Klage in einem versicherten Land: Teilweise leisten Rechtsschutzversicherungen nur für Schadensfälle in bestimmten Ländern oder sie schließen Länder aus. Das kann u.a. bei einer Behandlung im Urlaub ein Problem darstellen. Aufgrund der teilweise sehr hohen Anwaltskosten sind beispielsweise die USA bei manchen Rechtsschutzversicherungen nicht abgedeckt.

Die Klage har ausreichend Aussicht auf Erfolg: Das bedeutet nicht, dass die Rechtsschutzversicherung nur absolut sichere Fälle übernehmen muss. Sie kann die Deckung aber verweigern, wenn gar keine Aussicht auf Erfolg besteht oder die Forderung zwar berechtigt, aber stark überhöht ist.

Die Klage darf nicht „mutwillig“ sein: Das bedeutet natürlich nicht, dass man nur aus blanker Not klagen darf. Die Rechtsschutzversicherer schützen sich hier v.a. vor Fällen, in denen die mögliche Entschädigung in keinem Verhältnis zu ihrem Kostenrisiko steht. Das kann der Fall sein, wenn eine Fehlbehandlung bestenfalls zu Schadensersatz im unteren dreistelligen Bereich berechtigen würde, die Verfahrenskosten (inkl. Gutachter) aber etliche Tausend Euro ausmachen würden.

Was zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Behandlungsfehlern

Erteilt die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage, übernimmt sie (fast) alle mit der Durchsetzung der Entschädigung verbundenen Kosten. Einige Anbieter leisten auch für sogenannten „Beratungsrechtsschutz“. Das bedeutet, dass sie beispielsweise bei einem Behandlungsfehler die Erstberatung durch einen Anwalt komplett übernehmen – und das ohne Anrechnung der Selbstbeteiligung.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt auch im Medizinrecht insbesondere folgende Kosten:

  • Das Honorar des eigenen Anwalts. Das gilt sowohl für die Beratung und die außergerichtliche Streitbeilegung als auch für die Vertretung vor Gericht.
  • Die Kosten für die Beschaffung von Unterlagen. Das klingt nicht nach einem großen Posten. Gerade im Medizinrecht ist die Dokumentation in den Patientenakten aber oft umfangreich und benötigt – z.B. für die Auswertung von bildgebenden Verfahren – teilweise auch spezielle Software.
  • Meist werden auch Mediation und/oder Schlichtung bezahlt. Dabei sind die Rechtsschutzversicherer nicht ganz uneigennützig, da die Verfahren meist günstiger sind.
  • Die Gerichtsgebühren: Diese hängen v.a. vom Streitwert ab.
  • Kosten für Gutachten und Sachverständige: Einerseits sind Richter keine Mediziner, sodass sie Behandlungsfehler meist nicht selbst beurteilen können. Andererseits trauen die Gerichte den von Kläger und Beklagten bereitgestellten Gutachten meist nicht und beauftragen daher eigene Gutachter oder laden Sachverständige vor. Gerade im Medizinrecht können Gutachten teurer sein als der Rest des Prozesses.
  • Entschädigung für Zeugen: Werden Zeugen zum Prozess geladen, haben sie Anspruch auf Zeugenentschädigung (Zeugengeld). Diese deckt je nach Situation Fahrtkosten, Aufwandsentschädigung/Tagesgeld, Verdienstausfall, Nachteile bei der Haushaltsführung, Zeitversäumnis und andere Auslagen ab.
  • Sonstige Auslagen des Gerichts: Kosten können z.B. auch für Dolmetscher, Dokumentenpauschalen oder für Ortstermine anfallen.
  • Anwaltshonorar der Gegenseite: Geht der Patientenrechts-Prozess verloren, muss man auch die Anwaltskosten der Gegenseite bezahlen.
  • Kosten für Inkasso: Zahlt die Gegenseite (Arzt, Krankenhaus, Pharma-Konzern, Medizinprodukte-Hersteller …) trotz Urteil nicht, übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten für die Durchsetzung der Forderung, beispielsweise für einen Gerichtsvollzieher.

Gewinnt man vor Gericht, holt sich auch im Medizinrecht die Rechtsschutzversicherung ihre Kosten von der Gegenseite zurück.

Damit sind die mit der Durchsetzung von Forderungen wegen Ärztepfusch verbundenen Kosten weitgehend durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Allerdings gibt es – neben der Selbstbeteiligung – noch Positionen, die nicht übernommen werden. Das sind z.B. eigene Fahrtkosten oder der eigene Verdienstausfall für Besprechungen mit dem Anwalt und Gerichtstermine. Oft decken die Versicherungen auch nur die Verfahren der 1. und 2. Instanz ab.

Gut zu wissen: Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, muss die Verfahrenskosten nicht unbedingt allein tragen. Zumindest bei hohen Schadensersatzsummen bieten oft auch im Medizinrecht Prozessfinanzierer ihre Hilfe an.

Autor

Robert hat als Diplomkaufmann und Wirtschaftsingenieur nicht nur die besten Voraussetzungen dafür, den reibungslosen Ablauf der Webseite sicherzustellen, sondern auch den perfekten Background, um vor allem komplexe Wirtschafts-Themen nutzerfreundlich und nachvollziehbar aufzubereiten. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Abgasskandal, Geldanlage, Kreditrecht, Flugrecht und Versicherung. Nach seinem Ausscheiden bei RECHTECHECK wechselte Robert zur Nürnberger Werbeagentur BESONDERS SEIN.

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