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Recht am eigenen Bild: Einwilligungspflichten bei Online-Veröffentlichungen

8. November 2025

Zusammenfassung:

  • Das Recht am eigenen Bild schützt die Privatsphäre und das Persönlichkeitsrecht einer Person.
  • Für die Veröffentlichung von Bildern im Internet ist in der Regel die Einwilligung der abgebildeten Person erforderlich.
  • Ausnahmen von der Einwilligungspflicht bestehen unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen.

In der digitalen Welt, in der Bilder in Sekundenschnelle geteilt und verbreitet werden können, gewinnt das Recht am eigenen Bild zunehmend an Bedeutung. Dieses Recht ist ein wesentlicher Bestandteil des Persönlichkeitsrechts und schützt die Privatsphäre von Personen vor ungewollter Veröffentlichung ihrer Bilder. Doch wann genau ist eine Einwilligung erforderlich, und welche Ausnahmen gibt es? Diese Fragen sind nicht nur für Fotografen und Journalisten von Interesse, sondern betreffen jeden, der Bilder im Internet veröffentlicht.

Einwilligung als Grundpfeiler des Bildrechts

Grundsätzlich gilt: Ohne die ausdrückliche Einwilligung der abgebildeten Person darf ein Bild nicht veröffentlicht werden. Diese Regelung ist im Kunsturhebergesetz (KUG) verankert und dient dem Schutz der Persönlichkeitsrechte. Die Einwilligung muss dabei vor der Veröffentlichung eingeholt werden und kann sowohl schriftlich als auch mündlich erteilt werden. Allerdings ist es ratsam, eine schriftliche Einwilligung einzuholen, um im Streitfall einen Nachweis zu haben.

Die Einwilligung muss zudem informiert sein, das heißt, die abgebildete Person muss wissen, wofür das Bild verwendet wird und in welchem Kontext es veröffentlicht wird. Eine pauschale Einwilligung für alle zukünftigen Verwendungen ist in der Regel unwirksam. Besonders bei der Veröffentlichung im Internet, wo Bilder potenziell weltweit zugänglich sind, ist eine präzise Einwilligung unerlässlich.

Ausnahmen von der Einwilligungspflicht

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen keine Einwilligung erforderlich ist. Eine der bekanntesten Ausnahmen betrifft Bilder von Personen der Zeitgeschichte. Hierbei handelt es sich um Personen, die aufgrund ihrer Stellung im öffentlichen Leben ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an ihrer Abbildung haben. Dazu zählen Politiker, Prominente oder andere Personen, die im Fokus der Öffentlichkeit stehen.

Eine weitere Ausnahme betrifft Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Veranstaltungen, bei denen die abgebildeten Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen. In solchen Fällen ist keine Einwilligung erforderlich, da das Interesse an der Veranstaltung oder dem Ereignis im Vordergrund steht und nicht an den einzelnen Personen.

Auch bei Bildern, die einem höheren Interesse der Kunst oder Wissenschaft dienen, kann die Einwilligungspflicht entfallen. Hierbei muss jedoch stets eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person und dem Interesse der Öffentlichkeit erfolgen.

Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen

Wer gegen das Recht am eigenen Bild verstößt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die abgebildete Person kann Unterlassung, Schadensersatz und gegebenenfalls Schmerzensgeld verlangen. Zudem kann die unrechtmäßige Veröffentlichung auch strafrechtliche Folgen haben, insbesondere wenn die Veröffentlichung die abgebildete Person in ihrer Ehre verletzt oder diffamiert.

In der Praxis kommt es häufig zu Streitigkeiten darüber, ob eine Einwilligung vorliegt oder ob eine der Ausnahmen greift. Daher ist es ratsam, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, bevor Bilder veröffentlicht werden. Dies gilt insbesondere für Bilder, die im Internet veröffentlicht werden sollen, da hier die Verbreitung und die damit verbundenen rechtlichen Risiken besonders hoch sind.

Das Recht am eigenen Bild ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sowohl Fotografen als auch Privatpersonen betrifft. In einer Zeit, in der Bilder eine zentrale Rolle in der Kommunikation spielen, ist es wichtiger denn je, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und zu beachten. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben und rechtliche Auseinandersetzungen vermieden werden.

Autor

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