- Die weit überwiegende Zahl der Beamten ist privat krankenversichert.
- Der Hauptgrund dafür ist, dass privat versicherte Beamte beihilfeberechtigt sind und damit von deutlich geringeren Krankenkassenbeiträgen profitieren.
- Alle Beamte haben einen Anspruch auf die Aufnahme in eine PKV. Dies gilt unabhängig vom Gehalt und etwaigen Vorerkrankungen oder Behinderungen.
Wer an die private Krankenversicherung denkt, denkt in erster Linie an Beamte. Für dieses Klischee gibt es gute Gründe: Über 90 Prozent aller Beamten sind privat krankenversichert. Um eine Pflicht handelt es sich dabei aber nicht – grundsätzlich dürfen Beamte auch auf eigenen Wunsch hin in der gesetzlichen Versicherung verbleiben. Allerdings überwiegen die Vorteile einer privaten Krankenversicherung für Beamte im Regelfall. Hier lesen Sie, welche das sind und was Sie sonst noch zu dem Thema wissen sollten.
Der große Vorteil der Beihilfe
Beamte haben einen Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe übernimmt bis zu einem gesetzlich festgelegten Prozentsatz die Kosten für Medikamente, Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, medizinische Behandlungen, etc. Im Regelfall zahlt die Beihilfe für den Beamten selbst 50 bis 70 Prozent seiner medizinischen Ausgaben. Aber auch der Partner oder die Partnerin des Beamten sind beihilfeberechtigt, genauso wie seine Kinder. Letztere profitieren sogar von einem höheren Beihilfesatz von 80 Prozent.
Da nicht alle medizinischen Kosten übernommen werden, muss der Beamte daneben noch eine Krankenversicherung abschließen. Dabei handelt es sich aber lediglich um eine Art Zusatztarif, der für die Ausgaben aufkommt, die die Beihilfe nicht abdeckt. Die Kosten dafür sind entsprechend gering, womit Beamte für ihre Krankenversicherung monatlich weitaus weniger finanziell belastet werden als Arbeitnehmer. Damit kommt der Staat seiner Fürsorgepflicht nach – denn er muss sicherstellen, dass seine Beamten im Krankheitsfall umfassend versorgt sind und nicht aus finanziellen Gründen auf notwendige medizinische Behandlungen verzichten müssen.
Private Krankenversicherung für Beamte – flexibel angepasst an die Beihilfe
Private Krankenversicherungen bieten für Beamte spezielle Tarife an, die auf die Leistungen der Beihilfe zugeschnitten sind. Je nach Beihilfeberechtigung erreichen die Versicherten auf diese Weise eine Abdeckung von 100 Prozent. Dabei bleiben die Tarife flexibel: Denn der Anspruch des Beamten auf Beihilfe kann sich ändern, zum Beispiel dann, wenn er Kinder bekommt. Die private Krankenversicherung kann ohne Probleme angepasst werden, sodass sie stets der neuen Lebenssituation des Beamten entspricht.
Das ist aber nicht der einzige Grund, aus dem die weit überwiegende Zahl der Beamten privat versichert ist. Denn der Anspruch auf Beihilfe besteht regelmäßig nur bei einer Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung. Wer sich lieber gesetzlich versichert, kann zwar unter Umständen einen Zuschuss seines Dienstherrn erhalten. Dieser bleibt aber deutlich hinter den Leistungen der Beihilfe zurück, sodass gesetzlich versicherte Beamte oft deutlich schlechter dastehen würden.
Anspruch auf private Krankenversicherung
Gleichzeitig haben alle Beamte einen Anspruch auf eine private Krankenversicherung. Anders als Arbeitnehmer dürfen sie also nicht zum Beispiel aufgrund eines zu geringen Gehalts, einer Vorerkrankung oder Behinderung abgelehnt werden.
Voraussetzung dafür ist allerdings die rechtzeitige Stellung des Aufnahmeantrags. Diesen müssen Beamte innerhalb eines Jahres nach ihrer Verbeamtung schriftlich bei ihrer favorisierten privaten Krankenkasse einreichen.