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Private Haftpflichtversicherung – wann zahlt sie?

Private Haftpflichtversicherung – wofür kommt sie auf?
8. April 2023

Zusammenfassung:

  • Die private Haftpflichtversicherung kommt für Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden auf.
  • Nicht umfasst sind vorsätzlich begangene Schädigungen.
  • Versicherte sollten im Schadensfall direkt die Versicherung einschalten und nicht selbst zahlen, da andernfalls der Versicherungsschutz gefährdet wird.

Eine private Haftpflichtversicherung ist eine essenzielle Absicherung gegen finanzielle Schäden, die durch eigene Schuld oder die Schuld von Familienmitgliedern verursacht werden. Da bereits ein einziger Unfall Schäden in Millionenhöhe verursachen und zu existenzbedrohenden Ersatzansprüchen führen kann, bietet die Haftpflichtversicherung einen unverzichtbaren Schutz im Alltag.

Single- oder Familientarif?

Die Haftpflichtversicherung zählt in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Es gibt jedoch verschiedene Tarife, zwischen denen Versicherungsnehmer wählen können. Im Single-Tarif hat nur der Versicherungsnehmer selbst Schutz, während der Familien-Tarif den Schutz auf weitere Personen ausdehnt. Für Ehegatten oder Personen in einer eheähnlichen Gemeinschaft reicht eine gemeinsame Versicherung aus, aber bei eheähnlichen Gemeinschaften sollte der Partner in den Vertragsbedingungen erwähnt werden. Kinder sind generell mitversichert, solange sie sich noch in der ersten ununterbrochenen Ausbildung befinden. Für Familien und in festen Partnerschaften mit gemeinsamer Wohnung sind Familien-Tarife in der Regel günstiger als die Versicherung jeder einzelnen Person.

Was deckt eine Haftpflichtversicherung ab?

Eine private Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz bei den Gefahren des täglichen Lebens. Dazu gehören beispielsweise Schäden durch Vernachlässigung der Aufsichtspflicht über Minderjährige, Verletzung von Verkehrssicherungspflichten oder Schäden im Zusammenhang mit privaten sportlichen Betätigungen.

Abgedeckt wird allerdings nur der private Bereich. Insbesondere für Freiberufler und Selbstständige kann eine zusätzliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll sein. In einigen Berufszweigen ist auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung empfehlenswert.

Versicherungsschutz besteht in den folgenden Bereichen:

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden

Allerdings kommt die private Haftpflichtversicherung nicht für alle Schäden auf. Zum Beispiel sind Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden, in der Regel nicht abgedeckt. Darüber hinaus gibt es oft spezielle Ausschlüsse und Einschränkungen, die von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein können. Es ist daher ratsam, sich vor Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung über die genauen Bedingungen und Deckungsumfänge zu informieren.

Wofür kommt die private Haftpflichtversicherung nicht auf?

Es gibt einige Fälle, in denen die Versicherung in der Regel nicht für entstandene Schäden aufkommt. Dazu gehören unter anderem Schädigungen durch Angehörige, die im selben Haushalt oder in einer häuslichen Gemeinschaft leben, oder Schäden, die im Rahmen von Freundschaftsdiensten oder Gefälligkeitsarbeiten entstanden sind. Auch Ersatzansprüche, die durch die Verwendung von Kraftfahrzeugen, Luft- und Wasserfahrzeugen verursacht wurden, sind in der Regel nicht abgedeckt.

Kinder unter 7 Jahren sind bei ihren Eltern automatisch mitversichert. Allerdings berufen sich viele Versicherungen auf die Deliktsunfähigkeit der Kinder und verweigern deshalb die Übernahme der Kosten. Auch wenn ein Tier eine andere Person verletzt oder beißt, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung in der Regel nicht die anfallenden Kosten. In diesem Fall ist es ratsam, eine separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen, um sich vor den teils erheblichen Kosten zu schützen.

Was geschieht im Schadensfall?

Im Schadensfall sollten Sie den Anspruch des Geschädigten nicht einfach anerkennen oder Schadenersatz leisten, ohne dass eine schriftliche Zustimmung Ihres Versicherers vorliegt. Andernfalls kann Ihr Versicherungsschutz gefährdet sein.

Zunächst prüft der Haftpflichtversicherer, ob die gegen Sie gestellten Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Die private Haftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz: Wenn der Versicherer die Forderungen gegen Sie für berechtigt hält und kein Ausschluss in den Versicherungsbedingungen vorliegt, wird er den Schaden bezahlen. Hält der Versicherer die Forderungen für unberechtigt, wehrt er die Ansprüche auf eigene Kosten und Gefahr ab.

Je nach Art des Schadens gelten unterschiedliche Regelungen. Bei einem Sachschaden zahlt die Versicherung die Reparaturkosten, bei einem Totalschaden erstattet sie den Zeitwert der versicherten Sache. Bei einem Personenschaden können Arzt- und Krankenhauskosten, Kosten für die Linderung der Leiden, ein Ausgleich für berufliche Nachteile, Kosten für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, Schmerzensgeld, ein Ausgleich für bleibende Schäden (z.B. Rentenzahlungen) und andere Zusatzkosten (z.B. Pflegepersonal) geltend gemacht werden.

Wer sollte zusätzlichen Versicherungsschutz abschließen?

Zusätzlich zu der privaten Haftpflichtversicherung sollten auch Haus- und Grundbesitzer von vermietetem oder unbebautem Grundbesitz, Tierhalter (z.B. von Hunden und Pferden), Besitzer von Öltanks, Bauherren, Besitzer von Motor- und Segelbooten, Surfbrettern, Flugmodellen und Kraftfahrzeugen sowie Personen im öffentlichen Dienst eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abschließen, da sie besonderen Risiken ausgesetzt sind.

Autor

Lisa hat Jura studiert und ist seit ihrem ersten Examen neben ihrem Master of Laws (LL.M.) als freiberufliche Autorin tätig. Schon seit Jahren schreibt sie juristische Beiträge für verschiedene Blogs, Kanzleien und Unternehmen.

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