Private Arbeitslosenversicherung – sinnvoll oder nicht?
- Die private Arbeitslosenversicherung ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Versicherung.
- Sie zahlt die Differenz zwischen Arbeitslosengeld 1 und dem Nettogehalt.
- Sie lohnt sich insbesondere für Menschen mit hohen Fixkosten oder einem großen Sicherheitsbedürfnis.
Im Moment leiden viele Branchen unter einem Mangel an Arbeitnehmern, weshalb die Zeiten für Angestellte besonders rosig sind. Aber Corona hat gezeigt: Das Blatt kann sich schnell wenden und eigentlich sichere Arbeitsplätze müssen gestrichen werden. Für eine Arbeitslosigkeit kann es unzählige Gründe geben, von denen die meisten nicht in der Kontrolle des Arbeitnehmers liegen.
Deshalb gibt es die gesetzliche Arbeitslosenversicherung, die Angestellte und andere freiwillig versicherte Berufsgruppen absichert. Im Falle der Arbeitslosigkeit zahlt die gesetzliche Krankenversicherung das Arbeitslosengeld 1 aus, das allerdings nur 60 Prozent (bei Menschen mit Kindern 67 Prozent) des Nettoeinkommens ausmacht. Wer unerwartet arbeitslos wird, kann aber nicht plötzlich sämtliche Ausgaben pausieren, denn Miete, Rechnungen, Kredite und sonstige Ausgaben wollen weiter bezahlt werden. Deshalb kann es mit den 60 Prozent des ursprünglichen Gehalts schnell einmal knapp werden. Aus diesem Grunde sorgen manche lieber doppelt vor und schließen auch noch eine private Arbeitslosenversicherung ab. Aber lohnt sie sich?
Was ist eine private Arbeitslosenversicherung?
Eine private Arbeitslosenversicherung klingt ein wenig wie die private Krankenversicherung. Ist sie also auch das Gegenstück zur gesetzlichen Versicherung für alle, die darin nicht versichert sind bzw. sich lieber privat versichern würden?
Nein – eher im Gegenteil. Denn die private Arbeitslosenversicherung kann nur von Angestellten abgeschlossen werden, die ohnehin schon gesetzlich versichert sind. Selbstständige können davon zum Beispiel nicht profitieren, auch dann nicht, wenn sie sich freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichern lassen. Die private Arbeitslosenversicherung ist also nur eine Ergänzung zur gesetzlichen und kein Gegenstück.
Wofür ist die private Arbeitslosenversicherung da?
Die private Arbeitslosenversicherung zahlt die Differenz zwischen dem Nettogehalt und dem Arbeitslosengeld 1. Bei Kinderlosen beläuft sie sich auf 40 Prozent, bei Menschen mit Kindern auf 33 Prozent. Allerdings gelten dabei regelmäßig Wartezeiten, in denen die private Arbeitslosenversicherung nicht zahlt und Karenzzeiten, in denen sie noch nicht zahlt (bei Überschreiten dieser Karenzzeit dann aber rückwirkend). Da die private Arbeitslosenversicherung eine Art Add-on zum Arbeitslosengeld 1 ist, wird sie genauso lange gezahlt – nämlich maximal 24 Monate.
Ist eine private Arbeitslosenversicherung sinnvoll?
Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung für Menschen versprechen eine vollständige finanzielle Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit in der Höhe des gewohnten Nettogehalts. Arbeitnehmer müssen so also nicht die deutlichen Einbußen hinnehmen, auf die sie mit dem Arbeitslosengeld 1 alleine zurückgeworfen wären. Aber lohnt sie sich tatsächlich?
Dies hängt von mehreren Faktoren ab: Zum einen kommt es auf die derzeitige Situation auf dem Arbeitsmarkt und vor allem auf die Branche des Versicherungsnehmers an. Arbeiten Sie in einem Sektor, der besonders von einer hohen Fluktuation und beruflichen Unsicherheit geprägt ist? Dann kann der Abschluss einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Sie sinnvoll sein. Allerdings können die Beitragszahlungen für besonders risikoreiche Berufsgruppen auch höher sein als für andere.
Zum anderen entscheidet Ihr persönliches Sicherheitsempfinden darüber, ob sich eine private Arbeitslosenversicherung für Sie lohnt. Haben Sie gerade einen hohen Kredit abgeschlossen oder Nachwuchs bekommen und daher hohe regelmäßige Ausgaben, kann die zusätzliche Sicherheit für Sie sinnvoll sein. Wer hingegen ledig ist, niedrige Fixkosten hat und einen Beruf ausübt, in dem Kündigungen nur selten ausgesprochen werden, ist wahrscheinlich über das Arbeitslosengeld 1 ausreichend abgesichert.





