Pflegeversicherung – Leistungen und Antrag
- Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland.
- Sie zahlt Sach- und Geldleistungen an Pflegebedürftige.
- Die Leistungen müssen beantragt werden, woraufhin ein Gutachten durchgeführt wird.
Die Menschen in der westlichen Welt werden immer älter. Mit zunehmendem Alter steigt aber auch die Pflegebedürftigkeit, was für viele Betroffene keine leichte Situation ist. Sie sind immer stärker auf Hilfe angewiesen, wohnen aber alleine oder mit einem Partner zusammen, der ebenfalls Pflege benötigt. Etwaige Kinder wohnen oft weit weg, haben ihre eigenen Familien, einen Job und einen Alltag, den sie nicht einfach aufgeben können.
Damit niemand in Deutschland ohne die Unterstützung auskommen muss, die er benötigt, wurde im Jahr 1995 die Pflegeversicherung ins Leben gerufen. Sie ist eine Unterkategorie der Sozialversicherung und ist für alle Deutschen verpflichtend. Die Pflegeversicherung wird gemeinsam mit der Krankenversicherung abgeschlossen. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch gesetzlich sozialversichert. Privat Krankenversicherte müssen ebenfalls eine private Pflegeversicherung abschließen.
Was leistet die Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung soll sicherstellen, dass alle Pflegebedürftigen die Versorgung erhalten, die sie benötigen. Weil sich nicht jeder damit wohlfühlt, von Fremden gepflegt zu werden, haben die Pflegebedürftigen selbst die Wahl: Sie können sich für professionelle Pflegekräfte entscheiden und sie von der Pflegeversicherung zahlen lassen, oder sie nehmen Geldleistungen in Anspruch, die sie zum Beispiel an pflegende Angehörige weitergeben.
Die Leistungen der Pflegeversicherung umfassen Sach- und Geldleistungen. In der Regel werden Sachleistungen finanziert, wenn professionelle Pflegekräfte eingesetzt werden, die bestimmte Geräte benötigen, um die Pflege zu bewerkstelligen. Pflegegeld ist hingegen für privat Pflegende wie etwa Angehörige gedacht. Möglich ist aber auch eine Kombination aus beiden Leistungen, die dann als Kombileistung bezeichnet wird. Pflegen beispielsweise die Kinder eine pflegebedürftige Person, kann Letztere für sie Pflegegeld beantragen. Darüber hinaus ist es aber vielleicht notwendig, dass ein Treppenlift installiert wird. Er kann ebenfalls als Sachleistung beantragt werden.
Wie erhält man Leistungen der Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung zahlt nicht automatisch – die Leistungen müssen beantragt werden. Dafür wendet sich die pflegebedürftige Person (oder ein Vertreter in ihrem Namen) an ihre Krankenkasse. Es folgt eine Begutachtung, bei der die Pflegebedürftigkeit des Betroffenen festgestellt werden muss. Voraussetzung für den Erhalt von Pflegeleistungen ist es, dass der Pflegebedürftige mindestens sechs Monate lang im Alltag auf Unterstützung angewiesen ist.
Der Gutachter erstellt sodann ein Pflegegutachten, das nicht nur aussagt, ob Pflegebedürftigkeit gegeben ist, sondern auch den Pflegegrad ausweist. Er entscheidet darüber, welche Leistungen der Pflegebedürftige beantragen kann. Je höher der Pflegegrad ist, desto mehr zahlt die Pflegeversicherung. Dabei ist Pflegegrad 1 der niedrigste und Pflegegrad 5 der höchste mögliche Wert.
Pflegeversicherung – keine umfassende Lösung
Die Zahlungen der Pflegeversicherung sind für viele Pflegebedürftige ein Segen. Denn eine gute Pflege ist teuer – das gilt erst recht dann, wenn die Betroffenen mehr oder weniger den ganzen Tag Hilfe benötigen. Allerdings handelt es sich bei den Leistungen eher um punktuelle Zuschüsse als um umfassende Entlastungen. Denn oft trägt die Pflegeversicherung nur einen Teil dessen, was notwendig ist. Den Rest müssen die Pflegebedürftigen selbst übernehmen. Fehlen ihnen hierzu die finanziellen Mittel, hilft das Sozialamt.





