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Persönlichkeitsrechte bei Google-Einträgen: Anspruch auf Löschung oder Berichtigung von Suchergebnissen

15. Oktober 2025

Zusammenfassung:

  • Betroffene können die Löschung oder Berichtigung von Google-Suchergebnissen verlangen, wenn diese ihre Persönlichkeitsrechte verletzen.
  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in mehreren Urteilen die Rechte der Nutzer gestärkt.
  • Die Umsetzung der Löschung oder Berichtigung kann komplex sein und erfordert oft rechtliche Unterstützung.

In der digitalen Welt von heute sind Suchmaschinen wie Google allgegenwärtig. Sie sind das Tor zu Informationen und beeinflussen maßgeblich, wie wir die Welt wahrnehmen. Doch was passiert, wenn die Suchergebnisse falsche oder veraltete Informationen über eine Person enthalten? Hier kommen die Persönlichkeitsrechte ins Spiel, die den Schutz der persönlichen Daten und der Privatsphäre gewährleisten sollen.

Recht auf Vergessenwerden

Das Recht auf Vergessenwerden ist ein zentraler Aspekt der Persönlichkeitsrechte im digitalen Zeitalter. Es ermöglicht Einzelpersonen, die Löschung von Suchergebnissen zu verlangen, die ihre Privatsphäre verletzen oder veraltete Informationen enthalten. Dieses Recht wurde durch ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Jahr 2014 gestärkt. Der Fall betraf einen spanischen Bürger, der die Löschung von Links zu einer alten Zeitungsanzeige über eine Zwangsversteigerung seines Hauses verlangte. Der EuGH entschied zugunsten des Klägers und stellte fest, dass Suchmaschinenbetreiber wie Google für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich sind.

Seit diesem Urteil haben viele Menschen in Europa von ihrem Recht auf Vergessenwerden Gebrauch gemacht. Google hat ein spezielles Formular eingerichtet, über das Betroffene die Löschung von Suchergebnissen beantragen können. Doch der Prozess ist nicht immer einfach. Google prüft jeden Antrag sorgfältig und wägt das Recht auf Privatsphäre gegen das öffentliche Interesse an den Informationen ab.

Herausforderungen bei der Durchsetzung

Die Durchsetzung der Persönlichkeitsrechte bei Google-Einträgen kann komplex sein. Oftmals ist es schwierig, den Nachweis zu erbringen, dass ein Suchergebnis tatsächlich die Persönlichkeitsrechte verletzt. Zudem kann es vorkommen, dass Google den Antrag auf Löschung ablehnt. In solchen Fällen bleibt den Betroffenen oft nur der Gang vor Gericht.

Ein weiteres Problem ist die internationale Dimension des Internets. Informationen, die in einem Land gelöscht werden, können in einem anderen weiterhin zugänglich sein. Dies stellt eine Herausforderung für die Durchsetzung der Persönlichkeitsrechte dar, da die rechtlichen Rahmenbedingungen von Land zu Land unterschiedlich sind.

Aktuelle Entwicklungen und rechtliche Unterstützung

In den letzten Jahren hat es mehrere bedeutende Urteile gegeben, die die Rechte der Nutzer weiter gestärkt haben. So entschied der EuGH im Jahr 2019, dass das Recht auf Vergessenwerden nicht weltweit durchgesetzt werden muss, sondern nur innerhalb der EU. Dies bedeutet, dass Google Suchergebnisse nur in den europäischen Versionen seiner Suchmaschine löschen muss.

Für Betroffene, die ihre Persönlichkeitsrechte bei Google-Einträgen durchsetzen möchten, kann es sinnvoll sein, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Anwälte, die auf Datenschutzrecht spezialisiert sind, können bei der Formulierung des Löschantrags helfen und im Falle einer Ablehnung rechtliche Schritte einleiten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Persönlichkeitsrechte im digitalen Zeitalter von großer Bedeutung sind. Sie bieten Schutz vor falschen oder veralteten Informationen und ermöglichen es den Betroffenen, die Kontrolle über ihre Online-Präsenz zurückzugewinnen. Dennoch bleibt die Durchsetzung dieser Rechte eine Herausforderung, die oft rechtliche Expertise erfordert.

Autor

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