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Urteil im Wohnmobil-Abgasskandal: Betroffener erhält 17.875 € Entschädigung

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24. August 2021

Das Landgericht Stade hat am 17.8.2021 erneut ein verbraucherfreundliches Urteil im Fiat-Abgasskandal gefällt (Az. 2 O 175/21). Dabei ging es erneut um ein Wohnmobil auf Basis eines Fiat Ducato, genau gesagt um ein P 700 Essentiel von Pilote. Wie die meisten Euro-6-Diesel von Fiat war auch der 2,3l-Motor dieses Modells mit einer recht einfachen Abschalteinrichtung ausgestattet: Die Abgasrückführung ist nach dem Start nur etwa 22 Minuten aktiv. (Abgastests dauern 20 Minuten.)

Im Gegensatz zu früheren Verfahren hatte der Kläger nicht die Rückabwicklung des Kaufs gefordert, weil er sein Fahrzeug behalten wollte. Stattdessen forderte er pauschalen Schadensersatz. Da die Gewährleistung noch nicht abgelaufen war, sprachen die Richter am Landgericht Stade dem Kläger Schadensersatz vom Händler zu. (Während der Gewährleistung muss der Händler für Sachmängel haften. Danach kann man im Abgasskandal gegen den Hersteller wegen „sittenwidriger Schädigung“ vorgehen.)

Die Richter hielten in ihrem Urteil eine nachträgliche Kaufpreis-Minderung von 25 % für angemessen. Bei einem Kaufpreis von 71.500 € entspricht das 17.875 €. Das dürfte deutlich mehr sein als der Einbau eines Nachrüstsatzes kosten wird.

Gut zu wissen: Im Rahmen der Sachmängelhaftung kann man grundsätzlich auch die Nachlieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs fordern. Das hat der BGH erst kürzlich klargestellt. Bei einem Wohnmobil wäre das ein vergleichbar ausgestattetes Modell mit einem neueren Basisfahrzeug. Die neueste Generation des Fiat Ducato ist beispielsweise mit SCR-Katalysatoren ausgestattet und scheint die aktuellen Abgasnormen zu erfüllen.

Genau wie bei den ersten Urteilen im Fiat-Abgasskandal handelt es sich um ein sogenanntes Versäumnisurteil. Das bedeutet: Weder Stellantis (der Mutterkonzern von Fiat) noch der Händler hatte auf die Klage reagiert. Solange Fiat bei dieser Haltung bleibt, sind die Prozesse natürlich leicht zu gewinnen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

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