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BGH-Urteil: Altersheime dürfen keine Reservierungsgebühren verlangen

freihaltegebuehr-altenheim
19. Juli 2021

Bei Mitgliedern der gesetzlichen Pflegeversicherung sind Reservierungsgebühren im Pflegeheim bereits gesetzlich ausgeschlossen. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) auch für privat Versicherte ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt:

Geklagt hatte ein Mann, dessen privatversicherte Mutter in ein neues Pflegeheim umzog. Zwischen Vertragsschluss und Einzug vergingen zwei Wochen, für die das Heim über 1.000 Euro Freihaltegebühr in Rechnung stellte. Der Sohn hatte die Reservierungsgebühr zunächst bezahlt, sie später aber zurückgefordert. Das Pflegeheim kam dieser Aufforderung jedoch nicht nach und der Fall landete schließlich vor dem BGH (Urteil v. 15.07.2021, Az.: III ZR 225/20).

Der BGH hat nun entschieden, dass Alters- und Pflegeheime keine Gebühren verlangen dürfen, bevor der Pflegebedürftige eingezogen ist. Diese Kosten waren unter anderem als Reservierungsgebühren, Freihaltegebühren oder Platzgebühren bekannt. Das Verbot gilt jetzt auch für Privatversicherte. Bei Einzug und Auszug (oder Tod) muss tagesgenau abgerechnet werden. Betroffene, die in diesem Jahr oder in den letzten 3 Kalenderjahren eingezogen sind, können rückwirkend ihr Geld zurückfordern. Neue Verträge mit solchen Vereinbarungen sind unwirksam und die Freihaltegebühren müssen nicht bezahlt werden. Bei der Durchsetzung kann ein Anwalt für Medizinrecht helfen.

Quelle: BGH, Urteil v. 15.07.2021, Az.: III ZR 225/20. URL: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=3&anz=711&pos=0&nr=120256&linked=pm&Blank=1 (19.7.2021)

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