Suche

Deutschlands Anwaltsportal mit über 90.000 Einträgen


Services

Magazin

Vorlagen

OTIMA Energie AG pleite: Ihre Rechte

otima-energie-ag-pleite
19. Oktober 2021

Die OTIMA Energie AG hat Insolvenz angemeldet und zum 11.10.2021, 24 Uhr die Belieferung mit Strom und Erdgas eingestellt. Hintergrund sind die stark gestiegenen Einkaufspreise. Wir erklären hier die wichtigsten juristischen Fragen zur Pleite:

Was ist mit meinen Forderungen gegen die OTIMA Energie AG?

Wenn die OTIMA Energie AG Ihnen noch Geld schuldet, müssen Sie das wohl weitgehend abschreiben. Offene Forderungen können zur Insolvenz angemeldet werden. Sie werden dann mit der „Insolvenzquote“ bedient, viel ist das erfahrungsgemäß nicht. Wer nichts anmeldet, bekommt aber auch nichts.

Das betrifft unter anderem Vorauszahlungen, den anteiligen Abschlag für den Monat Oktober sowie ein gegebenenfalls bestehendes Guthaben aus der Jahresabrechnung. Grundsätzlich kann man auch Schadensersatz für die Restlaufzeit des Vertrags (bzw. der Preisbindung) geltend machen, da man voraussichtlich in einen teureren Tarif bei einem anderen Anbieter wechseln muss.

Wird mein Verbrauch noch abgerechnet?

Laut Homepage bittet die OTIMA Energie AG um eine Übersendung der Zählerstände und kündigt eine Schlussabrechnung an. Daher wird es wohl auch eine Abrechnung geben. Wichtig ist, die Zählerstände möglichst schnell zu erfassen und dabei auch den Tag der Ablesung festzuhalten. Die Differenz zum Ende der Belieferung wird geschätzt.

Bekomme ich nach der Pleite keinen Strom oder Gas mehr?

Die Sorge, nach der Insolvenz der OPTIMA Energie AG keinen Strom oder kein Gas mehr zu bekommen, ist unbegründet. Beendet ein Versorger die Belieferung, wechselt der Kunde automatisch in den Grundversorgungstarif beim lokalen Grundversorger. Der neue Anbieter wird sich voraussichtlich schon bald wegen der Abrechnung melden. Dabei sind zwei Dinge wichtig für die neuen Kunden:

  • Der Grundversorgungstarif ist meist nicht der günstigste Tarif. In der Regel bietet sogar der Grundversorger selbst andere Tarife an, die weniger kosten.
  • Der Grundversorgungstarif hat keine Kündigungsfrist. Wer von der Insolvenz der OPTIMA Energie betroffen ist, kann sich also jederzeit einen neuen Anbieter suchen. Betroffene sollten trotzdem vorher herausfinden, wer der örtliche Grundversorger ist und welche Kundennummer sie dort haben. Das erleichtert den Wechsel.

Wer einen neuen Anbieter sucht, sollte die Preise vergleichen, beispielsweise bei Verivox:

Update: Inzwischen wurde bekannt, dass auch der Stromanbieter Smiling Green Energy Insolvenz anmelden muss. Betroffen sind etwa 1.500 Kunden.

Quelle: Homepage des Anbieters

Hintergründe aus diesem Rechtsbereich: