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BMW-Abgasskandal: OLG Köln entscheidet für Kunden

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15. Juni 2021

In einer Diesel-Klage um einen BMW M550d X-Drive der Euronorm 6 hatten die Anwälte des Kunden klare Indizien für eine illegale Abschalteinrichtung vorgelegt und ein Gutachten vorgeschlagen. Wie bisher im BMW-Abgasskandal üblich, hatte der Hersteller schlicht behauptet, dass keine Abschalteinrichtungen eingesetzt wurden. Daraufhin lehnte das Landgericht die Klage ab. Zu Unrecht, wie nun das OLG Köln entschied (Az. 19 U 134/20). Im Rahmen einer sekundären Darlegungslast hätte BMW mehr liefern müssen, um die konkreten Anschuldigungen zu widerlegen. Nach dem OLG-Urteil muss jetzt das Landgericht zunächst einmal ein Gutachten einholen.

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