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#Abgasskandal #News

OLG Stuttgart: Diesel-Schadensersatz auch nach Verjährung

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OLG Stuttgart: Diesel-Schadensersatz auch nach Verjährung

Nach dem OLG Oldenburg hat nun auch das OLG Stuttgart entschieden: Selbst nach dem Eintritt der Verjährung im Abgasskandal können betrogene Diesel-Käufer Schadensersatz bekommen. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 10 U 339/20 fiel bereits am 9.3.2021, nun liegt uns auch die Urteilsbegründung vor. Betroffen sind insbesondere Kunden von VW, Audi, Seat und Skoda, die sich ihren Diesel mit EA 189-Motor als Neuwagen bestellt hatten. Bei anderen Motoren und Herstellern ist die Verjährung i.d.R. noch gar nicht eingetreten.

Kann ich meinen Diesel zurückgeben? Jetzt prüfen

Hintergrund zum OLG-Urteil

Nach einem BGH-Urteil von 2020 kann ein vom Abgasskandal betroffener Kunde Schadensersatz wegen „sittenwidriger Schädigung“ verlangen. Der BGH hat aber ebenso entschieden, dass die Ansprüche aus dem ursprünglichen VW-Abgasskandal normalerweise seit Ende 2018 verjährt sind. Der Besitzer eines VW Polo hat aber erst 2020 Klage gegen VW eingereicht. Das Landgericht Ellwangen sprach ihm dennoch Schadensersatz zu (Az. 2 O 177/20). Daraufhin legte Volkswagen Berufung ein.

Restschadensersatz nach § 852 BGB

Das OLG Stuttgart lehnte die Berufung im Wesentlichen ab. Der Kläger kann seinen 2012 für 20.500 € gekauften Polo für knapp 15.000 € (plus Zinsen, plus vorgerichtliche Anwaltskosten) an VW zurückgeben.

Der Grund dafür ist § 852 BGB. Danach muss ein Schädiger auch nach dem Eintritt der Verjährung das herausgeben, was er auf Kosten des Geschädigten erlangt hat. Dies stellt allerdings nur eine Obergrenze dar. Der ursprüngliche Schadensersatzanspruch kann dadurch nicht überschritten werden. Das OLG Stuttgart legte nun fest: Das, was VW „erlangt“ hat, ist der volle, vom Händler an den Hersteller gezahlte Kaufpreis. (Also der Endkunden-Preis abzüglich der Händlermarge.) VW darf davon weder interne Kosten noch die Kosten für Materialien und Bauteile abziehen, weil es als „bösgläubiger Erwerb“ gilt.

Das OLG-Urteil geht von einer Händlermarge von 15 % aus. Damit dürfte diese Obergrenze so gut wie nie erreicht werden. Für Neuwagen-Käufer von VW-Modellen bedeutet das: Sie können bis zu 10 Jahre nach dem Kauf Schadensersatz in voller Höhe verlangen.

Kann ich noch Schadensersatz verlangen? Jetzt kostenlos prüfen!

Quelle: Urteil des OLG Stuttgart (Az. 10 U 339/20) (nicht rechtskräftig, Stand 22.3.2021)

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