Bisher hatte das Landgericht München Klagen gegen den Wirtschaftsprüfer EY (früher Ernst & Young) pauschal abgelehnt. Nach Berichten mehrerer Medien hat das Oberlandesgericht (OLG) München dem jetzt widersprochen. Nach Ansicht der OLG-Richter hat das Landgericht selbst gar nicht die Kompetenz, zu entscheiden, ob EY die Anleger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Vielmehr müsste in dem Verfahren ein Sachverständigen-Gutachten eingeholt werden.
Die vom Wirecard-Skandal betroffenen Anleger bekommen damit aber noch nicht automatisch Schadensersatz von EY. Der Fall geht erst mal zurück ans Landgericht. Das OLG hat den Richtern dort allerdings nahegelegt, ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anzustoßen. Voraussichtlich kann man sich also bald einer Wirecard-Sammelklage anschließen.
Update: Am 15.12.2021 meldete der Bayerische Rundfunk, dass EY bereits im Frühjahr 2019 von Scheingeschäften in Asien erfahren hatte. Diese wurden durch einen Untersuchungsbericht der Kanzlei Rajah & Tann in Singapur belegt worden. Wirecard ersetzte diese Umsätze offenbar mit anderen Scheingeschäften, die EY scheinbar unkritisch akzeptierte. Für die Wirtschaftsprüfer dürfte es dadurch noch enger werden.