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OLG Frankfurt: Kein Restschadensersatz für Gebrauchtwagen

restschadensersatz-gebrauchtwagen
17. Juni 2021

Wer im Abgasskandal betrogen wurde, hat Anspruch auf Schadensersatz. (Die Höhe kann in unserer Abgasskandal-Schadensersatz-Tabelle abgelesen werden.) Bei Neuwagen gilt dabei: Selbst nach Eintritt der Verjährung im Dieselskandal kann man nach § 852 BGB noch bis zu 10 Jahre nach dem Kauf „Restschadensersatz“ fordern. Zumindest ergibt sich das aus ersten OLG-Urteilen.

Das OLG Frankfurt am Main hat nun jedoch festgestellt: Das gilt nicht für Gebrauchtwagen (Beschluss vom 12.05.2021, Az. 26 U 71/20). Hintergrund ist, dass sich der Hersteller nicht (direkt) an den Zahlungen des Gebrauchtwagenkäufers bereichert hat. Andererseits dürfte der Verkäufer weiterhin einen Anspruch auf Schadensersatz haben.

Update: Der BGH sieht das inzwischen genauso.

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