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Neues EuGH-Urteil zu Thermofenstern erwartet

eugh-thermofenster
23. September 2021

Bereits seit dem ersten EuGH-Urteil im Abgasskandal ist eigentlich klar, dass Thermofenster eine illegale Abschalteinrichtung darstellen. In diesem ersten Urteil ging es allerdings noch allgemein um Abschalteinrichtungen und nicht konkret um Thermofenster. Daher behaupten die Autohersteller bis heute, dass Thermofenster legal seien. Nach dem am 23.09.2021 veröffentlichten Schlussantrag des Generalanwalts Athanasios Rantos zu drei aktuellen Verfahren dürfte sich das bald ändern (Rechtssachen C-128/20, C-134/20 und C-145/20). Das Urteil wird erst in ein paar Monaten erwartet, die Richter am EuGH folgen aber meistens dem Schlussantrag des Generalanwalts. Außerdem dürften die Richter kaum ihrem eigenen Urteil von Ende 2020 widersprechen.

Der Generalanwalt am EuGH stellt in seinem Schlussantrag fest:

  • Wenn die Abgasreinigung bei Temperaturen unter 15°C und über 33°C reduziert bzw. abgeschaltet wird, dann stellt das eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Dasselbe gilt, wenn die Abgasreinigung nur bei Höhen unter 1.000 m über dem Meeresspiegel richtig funktioniert.
  • Dabei ist es egal, ob das Thermofenster von Anfang an vorhanden war oder erst später mit einem Software-Update eingespielt wurde.
  • Ein Fahrzeug mit einer illegalen Abschalteinrichtung entspricht nicht der „Qualität […] die der Verbraucher vernünftigerweise erwarten kann“. Das gilt selbst dann, wenn auch (viele) andere Hersteller auf die gleiche Weise betrogen haben.
  • Eine illegale Abschalteinrichtung ist eine Vertragswidrigkeit, die nicht als „geringfügig“ angesehen werden kann. Damit ist im Rahmen der Gewährleistung auch die Rückgabe möglich.

Welche Fahrzeuge sind von dem EuGH-Urteil betroffen?

Das erwartete EuGH-Urteil wirkt sich direkt nur auf die drei Fahrzeuge der Marke VW aus, auf die sich die Klage bezieht. Allerdings haben die meisten Hersteller auf Thermofenster gesetzt, um ihre Diesel sauber erscheinen zu lassen. Das gilt beispielsweise für VW (inklusive Audi, Seat, Skoda, Porsche), Mercedes, Volvo, Fiat und weitere. Viele dieser Fahrzeuge dürften noch Gewährleistung haben. Erst mit der Abgasnorm Euro 6d temp sind Thermofenster bei neuen Modellen allmählich vom Markt verschwunden.

Besonders dreist dabei: Einige Hersteller, die mit anderen illegalen Abschalteinrichtungen erwischt wurden, haben diese offenbar einfach durch Thermofenster ersetzt.

Welche Folgen kann das EuGH-Urteil haben?

Wenn das EuGH-Urteil so ausfällt wie der Schlussantrag, bedeutet das, dass alle Thermofenster bei Fahrzeugen illegal sind. Dann müssten die Zulassungsbehörden (in Deutschland das Kraftfahrtbundesamt, KBA) reagieren: Voraussichtlich müssten die Behörden für alle betroffenen Modelle einen Rückruf anordnen. Die Hersteller müssten dann dafür sorgen, dass die Fahrzeuge bei allen Temperaturen und in allen Höhen die Abgase optimal reinigen.

Für die Besitzer betroffener Fahrzeuge sind solche Rückrufe aber eine Gefahr. Bereits bei früheren Rückrufen berichteten die Autobesitzer von weniger Leistung, mehr Verbrauch, unrundem Lauf und Motorschäden. Würden nun auch noch die Thermofenster deaktiviert, dürften sich diese Probleme noch verstärken. So sind vermutlich einige Bauteile der Motoren schlicht nicht darauf ausgelegt, dass der Stickoxid-Ausstoß ständig reduziert wird. Besonders dürften Defekte an AGR-Ventil und AGR-Kühler sowie am Dieselpartikelfilter auftreten. Das liegt daran, dass Stickoxide v.a. durch eine hohe Abgasrückführungsrate reduziert werden. Wird mehr Abgas zurückgeführt, entsteht aber normalerweise auch mehr Ruß.

Die Feststellung, dass ein Thermofenster eine nicht geringfügige Vertragswidrigkeit darstellt, bedeutet außerdem, dass ein Betroffener alle Ansprüche aus der Gewährleistung hat.

Wie kann ich mich wehren?

Die besten Karten dürften diejenigen haben, bei denen das betroffene Fahrzeug noch Gewährleistung hat. Das gilt bei Neuwagen ab dem Kauf für 2 Jahre, bei von einem Händler gekauften Gebrauchtwagen 1 Jahr. Die Frist beginnt mit der Übergabe. Diese Kunden haben Anspruch auf Nachbesserung (nicht zu empfehlen), nachträgliche Kaufpreisminderung, Rückabwicklung des Kaufs oder Nachlieferung eines sauberen Nachfolgemodells (falls es eines gibt). Die Ansprüche bestehen gegenüber dem Händler.

Ist die Gewährleistung bereits abgelaufen, kann man vom Hersteller des Motors Schadensersatz oder eine Rückabwicklung verlangen. Nach Ansicht des BGH reichen Thermofenster alleine dafür jedoch noch nicht aus. Viele Hersteller haben aber noch weitere illegale Abschalteinrichtungen eingesetzt. Ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist, können Sie bei Rechtecheck testen:

Unabhängig davon, ob ein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder nicht, kann der Autokredit-Widerruf außerdem eine Chance sein: Viele Autobanken haben in ihren Verträgen Formfehler eingebaut. Dadurch kann man den Kreditvertrag und den Kauf oft noch nach Jahren widerrufen:

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