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Berufskrankheiten-Verordnung: Zwei neue Krankheiten anerkannt

berufskrankheiten
6. Mai 2021

Am 5.5.2021 wurde die fünfte Änderungsverordnung der Berufskrankheiten-Verordnung verabschiedet (5. BKV-ÄndV). Damit werden zwei Krankheiten neu in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen:

  • Lungenkrebs durch Passivrauchen
  • Hüftgelenksarthrose durch Lastenhandhabung

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die bei Arbeitnehmern aufgrund ihrer Arbeitstätigkeit entsteht. Erkennt die Versicherung eine Krankheit als Berufskrankheit an, haftet die gesetzliche Unfallversicherung. Zudem muss die Tätigkeit aufgegeben werden.

Hintergründe aus diesem Rechtsbereich: