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Muss ein Thunfisch-Sandwich von Subway Thunfisch enthalten?

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23. Juni 2021

Der Fastfood-Kette Subway wurde inzwischen öfter vorgeworfen, dass ihre Thunfisch-Sandwiches gar keinen Thunfisch enthalten. Zuletzt berichtete der Spiegel unter Bezug auf eine Untersuchung im Auftrag der New York Times. Dabei wurden mehrere Sandwiches auf Thunfisch-DNA untersucht und keine gefunden. Das kann 2 Ursachen haben: Entweder wurde der Thunfisch so stark verarbeitet, dass seine DNA zerstört wurde oder die Subs enthielten gar keinen Thunfisch. Sollte letzteres der Fall sein, stellt sich die Frage: Ist das legal? Darf man ein Thunfisch-Sandwich ohne Thunfisch verkaufen? Wie könnte man sich als Verbraucher oder Konkurrent dagegen wehren?

Darf man ein Thunfisch-Sandwich ohne Thunfisch verkaufen?

Die Einschätzung der Rechtecheck-Redaktion ist klar: Ein „Thunfisch-Sandwich“ muss Thunfisch enthalten. Ansonsten wäre es nur ein „Sandwich mit Thunfisch-Geschmack“ oder vielleicht ein „Sandwich nach Thunfisch-Art“. Das geht relativ eindeutig aus Artikel 7 der Lebensmittelinformations-Verordnung und § 5 UWG hervor. Aus dem gleichen Grund gibt es auch einen Unterschied zwischen Vanilleeis bzw. Vanillezucker (enthalten echte Vanille) auf der einen und Eis mit Vanillegeschmack bzw. Vanillinzucker (enthalten meist mehr oder weniger künstliches Vanillin) auf der anderen Seite. Aus ähnlichen Gründen gibt es auch in der EU keine Sojamilch, sondern Soja-Drinks. (Auch andere Bezeichnungen sind möglich.) Eine Sojamilch wäre nämlich Milch (z.B. von der Kuh) mit Soja(geschmack), analog zur Schoko-Milch.

Wie kann man sich wehren?

Sollten sich die Vorwürfe gegen Subway erhärten, bleibt Verbrauchern wahrscheinlich nur, zukünftig keine Thunfisch-Subs mehr bei Subway zu essen. Das deutsche Schadensersatz-Recht ist im Vergleich mit den USA eher knausrig: Man muss nicht nur nachweisen, dass man von einer illegalen Handlung betroffen war. Man muss auch konkret nachweisen, dass man dadurch einen Schaden erlitten hat und man muss seine Höhe nachweisen. Wenn das gelingt, bekommt man einen Ausgleich für genau diesen Schaden. Daher dürfte sich eine Klage gegen Subway nur selten lohnen: In den meisten Fällen dürfte der Schaden maximal dem Preis für das Thunfisch-Sandwich entsprechen.

Für Konkurrenten dürfte ein rechtliches Vorgehen eher Sinn machen. Sie können einerseits eine (vermeintliche) Wettbewerbsverzerrung beenden und andererseits einem Wettbewerber schaden. Auch hier dürfte zwar ein direkter Schaden schwer nachzuweisen sein, aber auch eine Abmahnung dürfte hier schon Wirkung zeigen. Zum einen muss ein zurecht abgemahntes Unternehmen die Anwaltskosten bezahlen. Zum anderen sind Abmahnungen mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verbunden. Im Wiederholungsfall drohen dann hohe pauschale Strafen.

Quellen: Spiegel, Verordnung (EG) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)), New York Times (Paywall), UWG

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