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Internet zu langsam? Geld zurück: Pläne der Bundesnetzagentur

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13. September 2021

Im Dezember will die Bundesnetzagentur mit einer Allgemeinverfügung endlich eine EU-Richtlinie umsetzen, die Verbraucher vor zu langsamem Internet schützen soll. Aktuell handelt es sich dabei noch um einen Entwurf, zu dem man noch Stellungnahmen abgeben kann. Er wird aber wohl zum 1.12.2021 so in Kraft treten. Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Treten „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ auf, kann man den Preis, den man für den Internetanschluss zahlt, reduzieren.
  • Die Reduzierung erfolgt proportional zur fehlenden Geschwindigkeit. Ist der Internetanschluss also um ein Drittel zu langsam, kann man auch den Preis um ein Drittel kürzen.
  • Die Abweichung wird mit Hilfe der App der Bundesnetzagentur zur Breitbandmessung bestimmt.
  • Dabei müssen mindestens 20 Messungen an zwei unterschiedlichen Tagen vorgenommen werden.

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Quelle: Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

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