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Kinderfreizeitbonus wird ab August 2021 ausgezahlt

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28. Juli 2021

Familien mit geringem Einkommen erhalten ab August 2021 einen einmaligen Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro für jedes Kind. Die Bonuszahlung ist Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ und soll Familien in der Coronapandemie unterstützen. Der Kinderfreizeitbonus wird nicht auf sonstige Sozialleistungen angerechnet und kann für Freizeit- und Ferienangebote eingesetzt werden.

Ausgezahlt wird der Bonus für Kinder und Jugendliche, die Kindergeld erhalten und am 01.08.2021 noch unter 18 Jahre alt sind. Daneben ist die Voraussetzung für den Erhalt der Einmalzahlung, dass die Familie eine der folgenden Leistungen erhält:

• Kinderzuschlag (KiZ)
• Wohngeld
• Sozialhilfe nach dem SGB XII
• Grundsicherung nach dem SGB II
• Leistungen im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem BVG
• Leistungen nach dem AsylbLG (auch wenn kein Kindergeld bezogen wird)

Familien, die Wohngeld oder Sozialhilfe (SGB XII) bekommen, müssen einen formlosen Antrag auf den Kinderfreizeitbonus stellen und Nachweise vorlegen, da sie der Familienkasse noch nicht bekannt sind. Allen anderen wird der Kinderfreizeitbonus automatisch ohne Antrag ausgezahlt.

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