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Green City AG ist pleite

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Windkraftanlagen im Nebel: Die Green City AG ist pleite.
28. Januar 2022

Die Green City AG und die Green City Energy Kraftwerkspark I GmbH haben Insolvenz angemeldet. Als Grund wurden drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung angegeben. Zuvor waren Gespräche mit Investoren über die Rettung des Unternehmens gescheitert.

Auch weitere Gesellschaften der Gruppe dürften Probleme haben, sodass weitere Insolvenzen oder zumindest Wertverluste bei den Geldanlagen zu befürchten sind. Beispielsweise soll die Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH noch offene Forderungen von etwa 6 Mio. € gegenüber der insolventen Green City AG haben. Die letzte gemeldete Zinszahlung der Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH lag im Dezember 2021, also vor der Insolvenz (Stand: 28.1.2022). Aktuell sind uns folgende Gesellschaften der Green City-Gruppe bekannt (mit den jeweils ausgegebenen Wertpapieren in Klammern):

  • Green City AG (Green City Anleihe, Green City Anleihe II, Green City Anleihe 2022; WKN: A14KJ0, A14KJ1, A3H3KN, A3E5YL, A3E5YW, A3E5QS, A289FF, A289FU)
  • Green City Energy AG (Green City Jubiläumsanleihe, WKN: A14KJ1)
  • GCE Kraft­werk­spark I GmbH
  • Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG (Nachranganleihe 15/33, WKN: A161MR; Nachranganleihe 15/23, WKN: A161MQ; weitere Anleihen; WKN: A11QSA, A14J05)
  • Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG (Nachranganleihe 15/36, WKN: A2AALP; Nachranganleihe 15/23, WKN: A2AALN; Nachranganleihe 15/26, WKN: A2G8V8)
  • Green City Energy Service GmbH & Co. Windpark Bayern 2014 KG (Anleihen, WKN: A3E5YX, A2LQRT, A2LQP9 und A3E5QR)
  • Green City Smart Mobility I GmbH (Genussschein, WKN: A2PJ23; Anleihe, WKN: A2GSTH)
  • Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG (Anleihe, WKN: A2GSTH)
  • Green City Solarimpuls II GmbH & Co. KG (Anleihe. WKN: A3MP6N)
  • Green City Solarpark 2020 GmbH & Co. KG (Anleihe, WKN: A3H2VY)
  • Green City Windpark 2021 GmbH & Co. KG (Anleihe)

Insgesamt hat die Green City Gruppe wohl etwa 245 Mio. € an Kapital bei Anlegern eingesammelt. Damit (und vermutlich mit Bankkrediten) wurden Investitionen von über 500 Mio. € realisiert.

Wie können sich betroffene Anleger wehren?

Grundsätzlich sind bei der Green City AG und ihren Töchtern werthaltige Aktiva vorhanden, die wohl vom Insolvenzverwalter auch zu Geld gemacht oder weiterbetrieben werden können. Daher dürften die Gläubiger und Anleger einen Großteil der über 500 Mio. € an Investitionen zurückbekommen. Das Problem: Die von der Green City AG angebotenen Geldanlagen sind großenteils nachrangig gegenüber normalen Gläubigern wie Banken, Arbeitnehmern und Lieferanten. Diese vorrangigen Forderungen entsprechen offenbar etwa der Hälfte der insgesamt getätigten Investitionen. Bei einer Insolvenz müssen die Inhaber der nachrangigen Geldanlagen folglich mit einem hohen Verlust rechnen. Daher wäre es praktisch, wenn man statt einer solchen nachrangigen Forderung eine normale Forderung gegenüber der jeweiligen Gesellschaft hätte.

Dies ist der Fall, wenn man die Gesellschaft erfolgreich auf Schadensersatz verklagen kann. Noch sind die Erfolgsaussichten einer solchen Klage schwer abzusehen. test.de warnte aber schon 2015, dass die Werbung für eine Anleihe des Green City Energy Kraftwerkspark II zu Unrecht den Eindruck erweckte, die Geldanlage sei sicher. Für eine solche Irreführung könnte das Unternehmen durchaus haftbar gemacht werden.

Daneben kann auch eine Klage gegen den Anlageberater, der die Investition in die Green City AG vermittelt hat, sinnvoll sein. Solche Vermittler haben in der Regel eine Haftpflichtversicherung, die für Schäden durch Falschberatung aufkommt. Wurden die Anlagen der Green City AG als „sicher“ verkauft, dürfte dies tatsächlich ein Fall für die Beraterhaftung sein.

Außerdem kommt auch eine Haftung von Management und Wirtschaftsprüfung infrage. Die Schieflage könnte nämlich schon länger intern bekannt gewesen sein. Jedenfalls gibt es Berichte, nach denen 2018 und 2020 der Wirtschaftsprüfer ausgetauscht wurde, nachdem die jeweils vorhergehende Kanzlei den Jahresabschluss nicht testiert hatte. Wie man am Fall Wirecard erkennen kann, muss meist schon einiges vorliegen, bevor ein Wirtschaftsprüfer das Testat tatsächlich verweigert.

Autor

Robert hat als Diplomkaufmann und Wirtschaftsingenieur nicht nur die besten Voraussetzungen dafür, den reibungslosen Ablauf der Webseite sicherzustellen, sondern auch den perfekten Background, um vor allem komplexe Wirtschafts-Themen nutzerfreundlich und nachvollziehbar aufzubereiten. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Abgasskandal, Geldanlage, Kreditrecht, Flugrecht und Versicherung. Nach seinem Ausscheiden bei RECHTECHECK wechselte Robert zur Nürnberger Werbeagentur BESONDERS SEIN.

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