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Erste positive Urteile im Fiat-Abgasskandal zu Wohnmobilen

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Im Fiat-Abgasskandal ist das erste verbraucherfreundliche Urteil zu einem Wohnmobil gefallen.
30. Mai 2022

Zusammenfassung

  • Es gibt bereits zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile im Wohnmobil-Dieselskandal
  • Wohnmobile mit Fiat Ducato Motoren der Baujahre 2014 bis 2019 sind betroffen
  • Rückrufe bei Wohnmobilen mit Mercedes- (z.B. Hymer) und VW-Motoren 
  • Bei RECHTECHECK können Sie Betroffenheit und Schadensersatz kostenlos prüfen

Am 1.3.2021 erging am Landgericht Koblenz das erste verbraucherfreundliche Urteil im Fiat-Abgasskandal. Unter dem Aktenzeichen 12 O 316/20 wurde Fiat verurteilt, ein vom Abgasskandal betroffenes Wohnmobil zurückzunehmen. Im Gegensatz zu bisherigen BGH-Urteilen wurde dabei die Nutzungsentschädigung nicht nach den gefahrenen Kilometern berechnet, sondern nach dem Alter. Das Gericht setzte dabei voraus, dass ein Wohnmobil eine Lebenserwartung von 25 Jahren hat.

Das Landgericht ging davon aus, dass die zeitgesteuerte Abschalteinrichtung, die Fiat in vielen Diesel-Modellen verbaut hat, illegal ist und eine sittenwidrige Schädigung des Kunden darstellt. Obwohl es sich bei dem Wohnmobil um einen Roller Team Zefiro 266 TL handelt, richtete sich die Klage gegen den Fiat-Chrysler-Konzern (FCA Italy S.p.A.), da dieser das Basisfahrzeug (einen Fiat Ducato) und damit den Motor hergestellt hat. Das entspricht auch einem aktuellen BGH-Urteil.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es fiel ohne mündliche Verhandlung in Form eines Versäumnisurteils, das der Rechtecheck-Redaktion vorliegt. Das bedeutet, dass Fiat offenbar der Klage gar nicht erst widersprochen hat.

Wohnmobil-Abgasskandal vor dem OLG Köln

Ein Verfahren des Landgerichts Aachen ist inzwischen vor dem Oberlandesgericht Köln gelandet. Die Richter in Aachen hatten Fiat in einem Versäumnisurteil zur Rücknahme eines Wohnmobils verurteilt. Nach dem Landgerichts-Urteil soll der Hersteller dem Kunden 37.706,02 € für ein Wohnmobil zahlen, das der Kunde ursprünglich für 41.400 € gekauft hatte. (Az. 12 O 279/21)

Die Vertreter von FCA argumentierten nun in der Berufung vor dem OLG Köln (Az. 28 U 55/21), dass die Vorwürfe des Klägers nicht „substantiiert“ genug seien. Und weil die Anwälte nur „ins Blaue hinein“ argumentiert hätten, müsste sich Fiat gar nicht in dem Verfahren äußern. In einem Beschluss vom 24.2.2022 verwarf das OLG diese Sichtweise aber, weshalb sich eine Niederlage für Fiat abzeichnet. Nach Ansicht des OLG Köln haben sich die Kläger auf Informationen des Kraftfahrt-Bundesamtes gestützt und das reicht für eine Klage.

Weitere Urteile im Wohnmobil-Abgasskandal

In einem ähnlich gelagerten Fall entschied das Landgericht Stade zu Gunsten des Kunden (Az. 2 0 12/21, Urteil vom 15.4.2021). Auch in diesem Verfahren fiel ein Versäumnisurteil. In drei weiteren Prozessen in Stade blieb sich Fiat ebenfalls treu und dem Prozess fern. Auch hier fielen daher Versäumnisurteile zu Gunsten der Kunden (Az. 2 O 33/21, 2 O 15/21, 7 O 103/21). Ein weiteres Versäumnisurteil vor dem Landgericht Stade erging gegen einen Händler (Az. 2 O 175/21, vom 17.8.2021): Er muss dem Kunden 25 % des Kaufpreises erstatten, da das Wohnmobil noch Gewährleistung hatte.

Dasselbe Muster zeigte sich bei Prozessen vor den Landgerichten Gera (Urteil vom 31.05.2021, Az.: 7 O 103/21), Nürnberg-Fürth (Urteil vom 09.07.2021, 19 O 737/21), Schwerin (Urteil vom 15.09.2021, Az. 14 O 333/20), Heilbronn (Urteil vom 21.09.2021, Az. 11 O 13/21), Frankenthal (Urteil vom 27.10.2021, Az. 5 O 40/21) und Baden-Baden (Urteil vom 8.11.2021, Az. 2 O 107/21): Der Kunde reicht im Wohnmobil-Abgasskandal Klage ein, Fiat bzw- FCA/Stellantis ignoriert ihn und das Gericht entscheidet zu Gunsten des Klägers.

Ein weiterer Wohnmobil-Fahrer bekommt nach einem Urteil des Landgerichts Dortmund (Az. 21 O285/21) fast 51.000 € plus Zinsen für seinen LMC Cruiser Comfort Line 671 G. Das Wohnmobil hatte er zwei Jahre zuvor für etwa 53.000 € gebraucht gekauft und war selbst nur gut 9.000 km gefahren.

Bei einem Prozess vor dem Landgericht Oldenburg (Urteil vom 2.9.2021, Az. 4 O 767/21) blieb neben Stellantis auch der verklagte Händler der Verhandlung fern. Die Klage richtete sich gegen den Händler, weil das Wohnmobil noch Gewährleistung hatte. Das Ergebnis: Nach dem Versäumnisurteil bekommt der Kunde für sein inzwischen fast 2 Jahre altes Wohnmobil der Marke Hymer ein Neufahrzeug. Dabei muss die Ausstattung vergleichbar mit dem ursprünglichen Modell sein, lediglich das Basis-Fahrzeug wird gegen einen aktuellen Fiat Ducato ausgetauscht.

Bei einem Prozess vor dem Landgericht Landau dagegen wehrte sich Fiat gegen die Klage und bestritt die Vorwürfe (Az. 2 O 169/21). Im ihrem Urteil vom 6.12.2021 folgten die Richter dennoch der Argumentation des Klägers und verurteilten Stellantis zur Rücknahme des Wohnmobils. Für das 2015 für 47.500 € gebraucht gekaufte Wohnmobil vom Typ Pilote V 600 G bekommt der Kunde nach dem Urteil 48.155,93 € plus Zinsen und Prozesskosten. Die Entschädigung fiel höher als der Kaufpreis aus, weil der Käufer noch nachträgliche Einbauten vorgenommen hatte. Außerdem war wohl die Nutzungsentschädigung niedrig ausgefallen, weil das Wohnmobil nicht viel gefahren wurde.

Auch vor dem Landgericht Meiningen (Az. 1 O 425/21) unterlag Fiat im Januar 2022. Der Hersteller muss einen Bürstner Nexxo T 660 für 37.700 € zurücknehmen. Das Landgericht Kempten (Az. 33 O 665/21, Urteil vom 21.1.2022) sprach dem Käufer eines T60 von Sunlight Schadensersatz in Höhe von fast 50.000 € zu. Auch das Landgericht Ravensburg hat in einem Urteil (Az. 2 O 114/21) vom 31.01.2022 dem Käufer eines Dethleffs Advantage 6511 einen Schadensersatz von 50.650,70 € zugesprochen. Nach einem Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 14.04.2022 (Az. 4 O 315/21) kann der Besitzer eines für etwa 50.200 € erworbenen Reisemobils von Knaus sein Fahrzeug für fast 43.000 € zurückgeben. Am selben Tag fällte auch das Landgericht Stuttgart ein ähnliche Urteil (Az. 20 O 147/21): Der Betroffene kann sein vor 4 Jahren für 43.000 € gekauftes Hymer-Wohnmobil Ayers Rock für etwa 38.000 € an den Hersteller zurückgeben.

Das Landgericht Landshut (Az. 54 O 1306/21) sprach am 18.3.2022 dem Besitzer eines Challenger 367 Mageo Premium einen pauschalen Schadensersatz von fast 10.000 € zu. Das sind 15 % des ursprünglichen Kaufpreises. Der Kunde kann sein Wohnmobil behalten.

Das Landgericht Stuttgart verurteilte nicht nur FCA, sondern gleichzeitig auch den Wohnmobil-Hersteller Knaus Tabbert zur Zahlung von Schadensersatz (Urteil vom 12.5.2022, Az. 20 O 58/21). Der Kunde hatte sein Wohnmobil vom Typ Boxstar 630 ME Freeway im Jahr 2017 für gut 57.000 € gekauft und erhält jetzt noch fast 50.000 € Erstattung, wenn er das Fahrzeug zurückgibt.

Ansprüche im Wohnmobil-Abgasskandal

Kann dem Hersteller eines Motors nachgewiesen werden, dass er vorsätzlich illegale Abschalteinrichtungen eingesetzt hat, muss er Schadensersatz leisten. Dies geschieht entweder durch Rückabwicklung des Kaufs (dabei wird vom Kaufpreis eine Nutzungsentschädigung abgezogen) oder durch eine pauschale Entschädigungszahlung. In manchen Fällen können die Kunden sogar noch vom Händler die Nachlieferung eines sauberen Nachfolgemodells fordern, und das oft ohne Aufpreis. Das geht aber nur in den ersten 2 Jahren nach dem Kauf.

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Autor

Robert hat als Diplomkaufmann und Wirtschaftsingenieur nicht nur die besten Voraussetzungen dafür, den reibungslosen Ablauf der Webseite sicherzustellen, sondern auch den perfekten Background, um vor allem komplexe Wirtschafts-Themen nutzerfreundlich und nachvollziehbar aufzubereiten. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Abgasskandal, Geldanlage, Kreditrecht, Flugrecht und Versicherung. Nach seinem Ausscheiden bei RECHTECHECK wechselte Robert zur Nürnberger Werbeagentur BESONDERS SEIN.

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