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Erbrecht: Hohe Anforderungen für Entziehung des Pflichtteils

erbschaft-pflichtteil
27. Juli 2021

Erblasser müssen sowohl formal als auch inhaltlich hohe Anforderungen erfüllen, wenn sie ihrem Erben den gesetzlichen Pflichtteil wirksam entziehen wollen. Auch körperliche Auseinandersetzungen zwischen Erben und Erblasser führen nicht zwingend zum Verlust des Pflichtteils. Vielmehr muss es sich um ein schweres Vergehen gegenüber dem Erblasser handeln, entschied das Landgericht (LG) Frankenthal (Urt. v. 11.03.2021, Az.: 8 O 308/20).

Geklagt hatte ein Sohn, der von seinen Eltern enterbt wurde. Darüber hinaus hatten sie angeordnet, ihm auch den Pflichtteil zu entziehen, da er seine Mutter mehrfach geschlagen habe. An seiner Stelle bedachten die Erblasser im Testament eine soziale Einrichtung, gegen die sich auch die Klage des Sohns richtete . Das LG gab dem Kläger Recht und sprach ihm seinen hälftigen Pflichtteil zu. Nur ein schweres Vergehen gegen den Erblasser rechtfertige die Entziehung des gesetzlichen Pflichtteils, so das Gericht. Ein solches hatte die soziale Einrichtung jedoch nicht nachweisen können.

Daneben war die Entziehung des Pflichtteils bereits formal unwirksam. Das ausschlaggebende Fehlverhalten des Erben müsse schon im Testament eindeutig geschildert sein, betonte das LG. So solle ein Nachschieben von Gründen verhindert werden. Die Eltern hatten allerdings weder Hintergründe noch Folgen der angeblichen Auseinandersetzung festgehalten. Die Körperverletzung könne sich also auch bei einem spontanen Streit oder im Affekt zugetragen haben, was allerdings kein schweres Vergehen darstellt.

Daneben vermutete das Gericht einen anderen Hauptgrund hinter der Pflichtteilsentziehung als die angebliche Auseinandersetzung. Das LG ging vielmehr davon aus, dass die Eltern mit dem Lebenswandel des Sohnes nicht einverstanden waren. Auch das rechtfertige nicht die Entziehung des verfassungsrechtlich geschützten Pflichtteils.

Quelle: Pressemitteilung des LG Frankenthal v. 22.07.2021. URL: https://lgft.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/News/detail/entscheidung-des-monats-juli-2021-1/ (27.07.2021).

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