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Berliner Mietendeckel von Bundesverfassungsgericht gekippt

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15. April 2021

Der Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig und daher nichtig. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 15.4.2021 festgestellt (Aktenzeichen: 2 BvF 1/20 u.a.). Berliner Mietern drohen damit nicht nur höhere Mieten, sondern auch Mietnachzahlungen. Das gilt insbesondere für Mieten, die durch den Berliner Mietendeckel abgesenkt wurden. Auch Mieter, die seit Inkrafttreten des Berliner Mietendeckels einen Mietvertrag mit „doppelter“ Miete abgeschlossen haben, müssen wohl Nachzahlungen befürchten.

Das Bundesverfassungsgericht ging in seinem Urteil davon aus, dass das Mietrecht grundsätzlich Sache des Bundes ist. Nur in Bereichen, die bisher nicht geregelt sind, können die Länder daher eigene Gesetze erlassen. Die Begrenzung von Mieten ist aber bereits durch die Mietpreisbremse durch ein Bundesgesetz geregelt.

Update: Zumindest der Konzern Vonovia hat angekündigt, keine Mieten nachfordern zu wollen. Zukünftig müssen die Mieter aber wohl auch hier mehr bezahlen. Die Deutsche Wohnen hat dagegen angekündigt, Nachzahlungen zu fordern.

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