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BGH-Urteil zur Verjährung bei unzulässiger PKV-Beitragserhöhung

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Abrechnung vom Arzt: Laut BGH kann man bis zu 3 Jahre lang überhöhte PKV-Beiträge zurückfordern.
17. November 2021

Der BGH hat erneut bestätigt, dass Verbraucher bei einer unzulässigen Beitragserhöhung Geld von ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) zurückfordern können. In dem Urteil vom 17.11.2021 (Az. IV ZR 113/20) stellten die Richter aber klar, dass das nur für Beiträge gilt, die in den letzten 3 Jahren gezahlt wurden. Die Ansprüche unterliegen nämlich der normalen Verjährung („3 Jahre zum Jahresende“). Der Kläger konnte sich dabei auch nicht auf die unklare Rechtslage berufen.

Das BGH-Urteil hat aber auch einen für Verbraucher positiven Aspekt: Das Oberlandesgericht Köln, an das der Fall zurückverwiesen wurde, muss für die Berechnung der zu viel gezahlten Prämien auch Beitragserhöhungen bis zurück ins Jahr 2008 auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen. Das bedeutet: Auch Beitragserhöhungen, die länger zurückliegen, können noch angegriffen werden. Daher basiert der für die letzten 3 Jahre bestehende Erstattungsanspruch teilweise auf einem sehr alten Beitragsniveau.

Quelle: Pressemitteilung des BGH

Autor

Robert hat als Diplomkaufmann und Wirtschaftsingenieur nicht nur die besten Voraussetzungen dafür, den reibungslosen Ablauf der Webseite sicherzustellen, sondern auch den perfekten Background, um vor allem komplexe Wirtschafts-Themen nutzerfreundlich und nachvollziehbar aufzubereiten. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Abgasskandal, Geldanlage, Kreditrecht, Flugrecht und Versicherung. Nach seinem Ausscheiden bei RECHTECHECK wechselte Robert zur Nürnberger Werbeagentur BESONDERS SEIN.

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