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BGH-Urteil: KBA haftet nicht für Dieselskandal

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Kraftfahrt-Bundesamt (KBA): Laut BGH-Urteil nicht haftbar für den Abgasskandal.
17. März 2022

Nach einem BGH-Beschluss vom 10.2.2022 (III ZR 87/21) haftet der Staat nicht für den Dieselskandal. Der Kläger hatte dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vorgeworfen, es hätte für sein Fahrzeug mit EA 189-Motor eine fehlerhafte Typgenehmigung erteilt und keine ausreichenden Sanktionsmechanismen gegen Manipulationen durch unzulässige Abschalteinrichtungen erlassen. Daher sei der Staat schadensersatzpflichtig.

Der BGH sah das anders: Die entsprechenden EU-Normen zur Abgasreduzierung dienen nicht dazu, Verbraucher vor einem ungewollten Kauf zu schützen. Eine Klage gegen das KBA kommt nach Ansicht der Richter nur infrage, wenn der Kunde gegen eine Untersagung der Nutzung im Straßenverkehr vorgehen will. Das war aber nicht geschehen.

Für betroffene Fahrzeugbesitzer ist die Klage gegen den Hersteller (z.B. VW) daher die bessere Alternative. Gerade beim Motor EA 189 ist die Rechtslage nach mehreren BGH-Urteilen inzwischen weitgehend geklärt. Zumindest für Neuwagen ist auch die Verjährung im Abgasskandal meist kein Problem und selbst, wenn das Auto bereits verkauft wurde, kann man noch Schadensersatz fordern.

Quelle: Pressemitteilung des BGH.

Autor

Robert hat als Diplomkaufmann und Wirtschaftsingenieur nicht nur die besten Voraussetzungen dafür, den reibungslosen Ablauf der Webseite sicherzustellen, sondern auch den perfekten Background, um vor allem komplexe Wirtschafts-Themen nutzerfreundlich und nachvollziehbar aufzubereiten. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Abgasskandal, Geldanlage, Kreditrecht, Flugrecht und Versicherung. Nach seinem Ausscheiden bei RECHTECHECK wechselte Robert zur Nürnberger Werbeagentur BESONDERS SEIN.

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