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BGH-Urteil: Bedingungen für Nachlieferung klargestellt

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VW Caddy: Nachlieferung eines Nachfolgemodells ist im Abgasskandal möglich – teilweise gegen geringe Zuzahlung.
8. Dezember 2021

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 8.12.2021 in einem Abgasskandal-Urteil (VIII ZR 190/19) den Anspruch auf Ersatzlieferung eines Nachfolgemodells grundsätzlich bestätigt. Dabei stellten die Richter auch Regeln auf, die recht verbraucherfreundlich sind. Gleichzeitig ließ der BGH zum ersten Mal erkennen, dass er die sogenannten Thermofenster zumindest im Rahmen der Gewährleistung für unzulässig hält. Damit schließt er sich dem Generalanwalt am EuGH an.

Der Fall

Der Kläger hat 2015 noch vor Bekanntwerden des Abgasskandals einen VW Caddy III bei einem Händler gekauft. Noch vor dem Ende der Gewährleistung machte er aufgrund des VW-Abgasskandals einen Sachmangel gegenüber dem Händler geltend und forderte eine „Nacherfüllung“. Diese sollte durch Nachlieferung eines fabrikneuen Caddy IV erfolgen. Das Nachfolgemodell setzte nicht mehr den EA 189-Motor ein, sondern den EA 288, der zumindest damals noch als sauber galt. Der Händler hielt das für unverhältnismäßig und verwies auf das Software-Update, das von Volkswagen inzwischen angeboten wurde. Außerdem wurde argumentiert, dass bei einer Nachlieferung eines verbesserten und daher höherwertigen Nachfolgemodells zumindest eine Zuzahlung fällig wäre.

Das BGH-Urteil

Der BGH hat in dem Fall nicht endgültig entschieden, sondern ihn an das Oberlandesgericht Braunschweig zur Klärung von Sachfragen zurückverwiesen. Der BGH stellte aber unter anderem folgende Eckpunkte klar:

  • Der Kunde hat grundsätzlich ein Recht auf Nacherfüllung.
  • Der Händler kann nicht einfach behaupten, dass die Lieferung eines Nachfolgemodells unverhältnismäßig ist. Er muss beweisen, dass das als Alternative angebotene Software-Update den Mangel „vollständig, nachhaltig und fachgerecht beseitigt“. Wenn der Kunde dabei auf Folgemängel (z.B. unzulässige Thermofenster, Mehrverbrauch, Schäden) verweist, muss er diese Behauptungen widerlegen. Im Zweifelsfall muss ein Gutachten angefordert werden.
  • Gerade das Widerlegen eines durch die Nachbesserung neu eingeführten Thermofensters dürfte schwierig sein, da dies laut eigener Aussage von VW zum Motorschutz nötig ist.
  • Bei der Nacherfüllung durch Lieferung eines hochwertigeren Nachfolgemodells muss der Kunde nur dann eine Zuzahlung leisten, wenn der Listenpreis inzwischen um mindestens 25 % gestiegen ist.
  • Selbst wenn eine Zuzahlung fällig wird, muss der Kunde nur ein Drittel der Differenz der Listenpreise bezahlen. (In Ausnahmefällen ist auch die Hälfte möglich.)

Wen betrifft das BGH-Urteil?

Das BGH-Urteil dürfte sich direkt auf ähnlich gelagerte Fälle auswirken, bei denen die Verfahren noch laufen. Andere Kunden mit EA 189-Motor profitieren dagegen nicht von dem Urteil, da hier die Gewährleistung für Neufahrzeuge bereits abgelaufen ist.

Das Urteil ist aber auch für alle Fahrzeugbesitzer interessant, deren vom Abgasskandal betroffener Diesel noch in der Gewährleistungsphase ist. Gerade Thermofenster wurden von vielen Herstellern lange Zeit eingesetzt. Potentiell sind davon viele Modelle betroffen, die die Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Bis zur Einführung der Normen Euro 6d bzw. Euro 6d temp behaupteten die Autohersteller nämlich (fälschlicherweise), dass ihre Fahrzeuge die Grenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten müssen. Und für die Prüfstände waren enge Temperaturbereiche vorgegeben.

Quelle: Pressemitteilung des BGH.

Autor

Robert hat als Diplomkaufmann und Wirtschaftsingenieur nicht nur die besten Voraussetzungen dafür, den reibungslosen Ablauf der Webseite sicherzustellen, sondern auch den perfekten Background, um vor allem komplexe Wirtschafts-Themen nutzerfreundlich und nachvollziehbar aufzubereiten. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Abgasskandal, Geldanlage, Kreditrecht, Flugrecht und Versicherung. Nach seinem Ausscheiden bei RECHTECHECK wechselte Robert zur Nürnberger Werbeagentur BESONDERS SEIN.

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