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Änderung des Verbraucherdarlehensrechts | Kreditgebühren und Kaskadenverweis

anpassung-Verbraucherdarlehensrecht
23. Juni 2021

Zum 15. Juni sind Änderungen am Verbraucherdarlehensrecht in Kraft getreten. Der Bundestag reagierte mit der Gesetzesänderung auf Urteile des EuGH. Dabei geht es um 2 Änderungen bei Verbraucherdarlehen:

Das offizielle Muster für die Widerrufsbelehrung wurde überarbeitet und erweitert. Es enthält jetzt direkt alle wichtigen Angaben und nicht nur Hinweise auf Paragraphen (die wiederum auf andere Paragraphen verweisen). Diese sogenannten Kaskadenverweise hatte der EuGH gekippt.

Wird ein Verbraucherdarlehen vorzeitig zurückbezahlt, muss der Kreditnehmer zukünftig anteilig auch Kosten zurückbekommen, die laufzeitunabhängig anfallen. Dabei handelt es sich um Sonderleistungen, die die Bank im Zusammenhang mit dem Kredit erbringt. Kreditbearbeitungsgebühren sind dagegen schon länger illegal. Die Rechtslage bei einer ordentlichen Kündigung bleibt dabei aber gleich.

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