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Neues Urteil: Was das Landgericht Ulm über die Haftung von Eltern bei unerlaubten Handlungen ihrer Kinder entschieden hat

11. Juni 2025

Einleitung

Das Landgericht Ulm hat ein wichtiges Urteil zur Haftung von Eltern für unerlaubte Handlungen ihrer minderjährigen Kinder gefällt. Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf ähnliche Fälle in der Zukunft haben.

Worum geht es in dem Urteil?

Das Gericht hat entschieden, dass Eltern nicht automatisch für die unerlaubten Handlungen ihrer Kinder haften, wenn sie nachweisen können, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Im konkreten Fall ging es um einen Jugendlichen, der einen Schaden verursacht hatte, während er unbeaufsichtigt war.

Die Bedeutung der Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht der Eltern ist ein zentraler Punkt in diesem Urteil. Das Gericht stellte fest, dass die Eltern ihrer Pflicht nachgekommen waren, indem sie dem Kind klare Regeln gegeben hatten und regelmäßig überprüften, ob diese eingehalten wurden. Dadurch entfiel ihre Haftung für den entstandenen Schaden.

Was bedeutet das für Eltern?

Dieses Urteil verdeutlicht, dass Eltern nicht per se für alle Handlungen ihrer Kinder verantwortlich gemacht werden können. Wichtig ist, dass sie nachweisen können, dass sie angemessene Vorkehrungen getroffen haben, um unerlaubte Handlungen zu verhindern. Dazu gehört auch, dass sie ihren Kindern klare Anweisungen geben und deren Einhaltung regelmäßig kontrollieren.

Fazit

Das Urteil des Landgerichts Ulm schafft Klarheit darüber, unter welchen Bedingungen Eltern für die Handlungen ihrer Kinder haften. Es betont die Bedeutung der Aufsichtspflicht und bietet Eltern eine gewisse Sicherheit, wenn sie nachweisen können, dass sie diese Pflicht ernst genommen haben.

Autor

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