Erhöhung des Kindergeldes und Auswirkungen
Im Jahr 2025 haben die Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln neue unterhaltsrechtliche Leitlinien veröffentlicht, die eine aktualisierte Tabelle für die Zahlbeträge des Kindesunterhalts enthalten. Diese Anpassung war notwendig, da das Kindergeld laut dem Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23. Dezember 2024 von 250 Euro auf 255 Euro erhöht wurde. Die Tabelle berücksichtigt nun diesen neuen Kindergeldbetrag.
Was bleibt unverändert?
Die Düsseldorfer Tabelle, die als Grundlage für die Berechnung des Kindesunterhalts dient, sowie die Leitlinien selbst, bleiben unverändert. Lediglich die Zahlbeträge, die sich nach Abzug des neuen Kindergeldes ergeben, wurden angepasst.
Wo finden Sie die neuen Leitlinien?
Die aktualisierten Leitlinien mit der neuen Tabelle sind ab sofort auf den Websites der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln verfügbar. Diese Änderungen betreffen alle, die Kindesunterhalt zahlen oder erhalten, und es ist wichtig, sich über die neuen Beträge zu informieren, um finanzielle Planungen entsprechend anzupassen.