Suche

Deutschlands Anwaltsportal mit über 90.000 Einträgen


Services

Magazin

Vorlagen

MyRight: Erfoglsaussichten und Alternativen

Nicht jede Diesel-Klage soll die Luft sauber halten. Bei den meisten geht es um Entschädigung.
20. Juni 2022

Zusammenfassung

  • Bei Diesel-Klagen haben Verbraucher gute Chancen. Klarheit hat nicht zuletzt im Mai 2020 ein BGH-Urteil gebracht.
  • Ein typisches Ergebnis von Diesel-Klagen ist eine Rückabwicklung des Kaufs oder Schadensersatz von ca. 15 %.

Viele vom Abgasskandal betroffene Kunden von VW, Mercedes, Audi, Porsche, Seat, Skoda und Opel fragen sich, wie sie für ihren Diesel Klage einreichen können. Obwohl die Erfolgsaussichten im Dieselskandal gut stehen und auch Verjährung meist kein Problem ist, scheuen immer noch Millionen von Kunden die (vermeintlichen) Risiken und Kosten einer Diesel-Klage. Teilweise schließen sie sich vermeintlich risikolosen Angeboten wie MyRight an. Wir erklären hier:

Diesel-Klagen meist erfolgreich

Zu Beginn des Abgasskandals war die Rechtsprechung noch sehr uneinheitlich. Inzwischen setzen sich die betrogenen Kunden mit ihren Diesel-Klagen aber fast immer durch. Selbst wenn beispielsweise Daimler oder der VW-Konzern in erster Instanz noch manchmal die Diesel-Klage gewinnen, gibt es so gut wie keine OLG-Urteile gegen die Kunden. Meist versuchen die Autohersteller solche Abgasskandal-Urteile ohnehin mit großzügigen Vergleichen zu vermeiden.

Die auf Diesel-Klagen spezialisierten Anwälte, mit denen Rechtecheck zusammenarbeitet, berichten sogar, dass sie noch nie eine Diesel-Klage verloren haben.

Schadensersatz und Rückgabe bei Diesel-Klagen

Bei den Urteilen und Vergleichen im Rahmen von Diesel-Klagen haben sich inzwischen v.a. folgende Modelle für die Entschädigung weitgehend durchgesetzt:

  • Der Diesel-Kunde gibt sein Auto zurück und erhält dafür eine Erstattung des Kaufpreises. Davon wird eine Nutzungsentschädigung abgezogen, die sich an den gefahrenen Kilometern orientiert und meist deutlich niedriger ist als der Wertverlust. Dieses Modell entspricht auch dem ersten BGH-Urteil gegen VW.
  • Alternativ erhält der Diesel-Kläger Schadensersatz, meist etwa 15 % des Kaufpreises. Diese Option besteht sogar, wenn das Fahrzeug bereits verkauft wurde.

Individuelle Diesel-Klage gegen VW, Audi, Mercedes & Co.

Sofern das eigene Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist und die Ansprüche nicht verjährt sind, können Kunden relativ einfach und mit wenig Risiko eine Klage gegen den Hersteller einreichen. Immerhin gibt es inzwischen ein erstes BGH-Urteil zum Abgasskandal und das ist verbraucherfreundlich ausgefallen. Dabei empfiehlt es sich, eine Kanzlei zu beauftragen, die viel Erfahrung mit dem Abgasskandal hat, da diese die Argumente der Gegenseite bereits kennt und sie entsprechend widerlegen kann. So liegen beispielsweise den erfahrenen Kanzleien i.d.R. bereits technische Gutachten vor, die für die Diesel-Klage sonst erst teuer in Auftrag gegeben werden müssten.

Da die Erfolgsaussichten für Diesel-Klagen wie gesagt hoch sind, können auch Rechtsschutzversicherungen ihre Deckungszusage in der Regel nicht verweigern. Das gilt allerdings nur dann, wenn die Versicherung bereits beim Kauf des Fahrzeugs bestand. Hier reicht sogar eine reine Verkehrsrechtsschutzversicherung, eine Allgemeine Rechtsschutzversicherung sowieso. Bedürftige können auch für eine Diesel-Klage staatliche Prozesskostenhilfe beantragen.

In der Regel ist es nicht nötig, dass der Diesel-Kläger selbst vor Gericht erscheint: Auch die Richter kennen die einschlägigen Prozesse inzwischen und wollen sie schnell aburteilen. Oft machen die Hersteller spätestens im Rahmen des Berufungsprozesses ein Vergleichsangebot.

Diesel-Klage mit Prozessfinanzierung

Für Betroffene ohne Rechtsschutz, die das geringe Rest-Risiko scheuen oder die sich die Vorfinanzierung der Diesel-Klage nicht leisten können, bietet sich eine Prozessfinanzierung an. Dabei übernimmt der Prozesskostenfinanzierer die Vorfinanzierung der gesamten Kosten, also Anwaltshonorar, Gerichtskosten und ggf. die Kosten für Zeugen und Gutachten. Sollte der Fall verloren gehen, übernimmt die Prozesskostenfinanzierung auch das Honorar des Anwalts der Gegenseite. Bei einem Sieg erhält der Prozessfinanzierer neben seinen Auslagen auch einen Teil des erstrittenen Schadensersatzes.

Wenn Sie sich für eine Diesel-Klage mit Hilfe von Rechtecheck entscheiden, können wir Ihnen neben einem erfahrenen Anwalt auf Wunsch in vielen Fällen auch eine Prozessfinanzierung vermitteln.

Musterfeststellungsklagen

Bis zum 30.9.2019 konnten sich betrogene Kunden des VW-Konzerns einer Musterfeststellungsklage anschließen. Diese bezog sich allerdings nur auf den EA189-Motor. Mit der VW-Musterfeststellungsklage sollte grundsätzlich geklärt werden, ob den Käufern von VW-, Audi-, Skoda- und Seat-Modellen mit EA189-Motor Schadensersatz zusteht. Den individuellen Schadensersatz hätten die Teilnehmer anschließend aber selbst mit einer eigenen Diesel-Klage einfordern müssen. Die Musterfeststellungsklage ging aber ohne Urteil mit einem Vergleich zu Ende: Ein Teil der beteiligten Diesel-Kunden bekam eine pauschale Entschädigung, die von Modell und Baujahr abhing. Ein Großteil der Beteiligten ist aber gar nicht für den VW-Vergleich zugelassen, beispielsweise die Kunden von MyRight. Und auch das Vergleichsangebot war nicht für alle attraktiv.

Inzwischen ist auch die Eintragung in das Klageregister für die Mercedes-Musterfeststellungsklage möglich. Allerdings ist diese auf wenige Modelle beschränkt.

Diesel-Sammelklagen – Erfolgsaussichten mit myRight?

In Deutschland gibt es eigentlich keine Sammelklagen wie in den USA. Auch die bereits erwähnte Musterfeststellungsklage setzt noch keine individuellen Ansprüche durch. Dennoch bietet die financialright GmbH unter der Marke myRight die Teilnahme an einer „Diesel-Sammelklage“ an. Das funktioniert so:

Die financialright GmbH ist ein Inkassounternehmen. Wenn es bei einem Kunden ausreichende Chancen auf einen Erfolg vor Gericht sieht, lässt sich myRight die Forderung gegenüber dem Diesel-Hersteller abtreten. Um Kosten zu sparen, werden diese Forderungen aber nicht mit einzelnen Diesel-Klagen eingetrieben, sondern in Sammelklagen gebündelt. Das ist prinzipiell möglich, weil die Forderungen ja durch die Abtretung alle myRight gehören. Im Flugrecht-Bereich funktioniert dieses Modell bereits, beispielsweise bei der Firma Flightright*, aus der myRight entstanden ist.

Allerdings wurde das Geschäftsmodell von myRight auch schon in Zweifel gezogen. Das Risiko, die Diesel-Klagen zu verlieren, wurde offenbar zeitweise als so groß angesehen, dass myRight selbst seinen Kunden geraten hat, sich an der Musterfeststellungklage gegen VW zu beteiligen. Dadurch sollte die Verjährung sicher gestoppt werden.

Die myRight-Erfolgsaussichten scheinen inzwischen auch für Personen prinzipiell gegeben zu sein, die nicht in Deutschland leben: Zwar hat das Landgericht Braunschweig (Urt. v. 30.04.2020, Az. 11 O 3092/19) entschieden, dass die Abtretung von Forderungen aus der Schweiz oder Slovenien unzulässig ist – schließlich hat myRight nur für Deutschland eine Inkasso-Lizenz. Der BGH hat diese Entscheidung aber am 13.6.2022 gekippt (Az. VIa ZR 418/21). Problematisch könnte trotzdem sein, dass ggf. nicht deutsches, sondern schweizer Recht angewandt werden muss.

Hinzu kommt aber, dass für eine solche „Sammelklage“ erst einige möglichst gleichgelagerte Fälle zusammenkommen müssen. Erst dann wird Klage eingereicht. Mit einer individuellen Diesel-Klage dürfte man daher schneller sein.

FAQ zu Diesel-Klagen

Wie stehen die Chancen bei einer Diesel-Klage?
Gut. Sofern die Ansprüche nicht verjährt sind, gehen Diesel-Klagen meist positiv für die Verbraucher aus.

Was bringt mir eine Diesel-Klage?
Entweder man kann seinen Schummel-Diesel zurückgeben oder man erhält Schadensersatz.

Was ist, wenn ich mir die Diesel-Klage nicht leisten kann oder will?
In vielen Fällen springt die Rechtsschutzversicherung oder eine Prozessfinanzierung ein. Bedürftige können Prozesskostenhilfe beantragen.

* Bei Links, die mit einem Sternchen versehen sind, handelt es sich um eine ANZEIGE. Klicken Nutzer auf diesen Link, erhalten wir unter Umständen eine Provision. Grundsätzlich erstellen wir zuerst unsere Beiträge unabhängig davon, ob sich Thema und Inhalte für Werbung eignen. Erst danach erkundigen wir uns, ob es zu diesem Thema z.B. Dienstleisungsanbieter oder Bücher gibt, für die auf der entsprechenden Seite Werbung gemacht werden kann. Die Links stellen keine Empfehlung von Rechtecheck.de dar und haben keinen Einfluss auf die Inhalte der Artikel.

Autoren

Markus Klamert ist Inhaber der Kanzlei Klamert & Partner aus München. Als Anwalt ist er Spezialist für Wirtschaftsrecht, Kapitalanlagerecht und Stiftungsrecht. Zusammen mit Rechtecheck hat er bereits tausenden Verbrauchern im Dieselskandal und beim Autokredit-Widerruf geholfen.

Robert hat als Diplomkaufmann und Wirtschaftsingenieur nicht nur die besten Voraussetzungen dafür, den reibungslosen Ablauf der Webseite sicherzustellen, sondern auch den perfekten Background, um vor allem komplexe Wirtschafts-Themen nutzerfreundlich und nachvollziehbar aufzubereiten. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Abgasskandal, Geldanlage, Kreditrecht, Flugrecht und Versicherung. Nach seinem Ausscheiden bei RECHTECHECK wechselte Robert zur Nürnberger Werbeagentur BESONDERS SEIN.

Das könnte Sie auch interessieren: