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Löschung von Daten: Welche Rechte haben Nutzer?

13. Juni 2025

Zusammenfassung:

  • Nutzer haben das Recht, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten bei Unternehmen zu verlangen.
  • Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt die Bedingungen und Ausnahmen für das Recht auf Löschung.
  • Unternehmen müssen auf Löschanfragen innerhalb eines Monats reagieren.

In der digitalen Welt von heute hinterlassen wir ständig Spuren. Ob beim Online-Shopping, in sozialen Netzwerken oder bei der Nutzung von Apps – überall werden Daten gesammelt. Doch was passiert, wenn wir diese Daten nicht mehr preisgeben wollen? Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt Nutzern das Recht, die Löschung ihrer Daten zu verlangen. Doch wie funktioniert das genau und welche Ausnahmen gibt es?

Das Recht auf Vergessenwerden

Das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“ ist ein zentraler Bestandteil der DSGVO. Es ermöglicht Nutzern, von Unternehmen die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Dieses Recht greift insbesondere dann, wenn die Daten für die ursprünglichen Zwecke nicht mehr notwendig sind oder der Nutzer seine Einwilligung widerruft. Auch wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, kann eine Löschung gefordert werden.

Ein prominentes Beispiel für die Anwendung dieses Rechts ist der Fall eines spanischen Bürgers, der von Google verlangte, Links zu alten Zeitungsartikeln über seine Zwangsversteigerung zu entfernen. Der Europäische Gerichtshof gab ihm recht und stärkte damit das Recht auf Vergessenwerden.

Wann können Nutzer die Löschung verlangen?

Die DSGVO sieht mehrere Szenarien vor, in denen Nutzer die Löschung ihrer Daten verlangen können. Dazu gehören:

  • Die Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
  • Der Nutzer widerruft seine Einwilligung und es gibt keine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  • Die Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • Die Löschung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich.
  • Die Daten wurden im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Diensten der Informationsgesellschaft erhoben.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen. So können Unternehmen die Löschung verweigern, wenn die Daten zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind.

Wie stellen Nutzer einen Löschantrag?

Um die Löschung ihrer Daten zu beantragen, sollten Nutzer sich direkt an das Unternehmen wenden, das die Daten verarbeitet. Der Antrag kann in der Regel formlos gestellt werden, sollte jedoch klar formuliert sein. Es ist ratsam, den Antrag schriftlich zu stellen und eine Bestätigung des Eingangs zu verlangen.

Unternehmen sind verpflichtet, auf Löschanfragen innerhalb eines Monats zu reagieren. In Ausnahmefällen kann diese Frist um zwei weitere Monate verlängert werden, etwa wenn der Antrag besonders komplex ist. In jedem Fall muss das Unternehmen den Nutzer über die Verlängerung und die Gründe dafür informieren.

Wenn ein Unternehmen die Löschung verweigert, muss es die Gründe dafür darlegen. Nutzer haben dann die Möglichkeit, sich an die zuständige Datenschutzbehörde zu wenden oder rechtliche Schritte einzuleiten.

Die Löschung von Daten ist ein wichtiger Aspekt des Datenschutzrechts und gibt Nutzern die Kontrolle über ihre persönlichen Informationen zurück. In einer Zeit, in der Daten das neue Gold sind, ist es umso wichtiger, dass Nutzer ihre Rechte kennen und durchsetzen können.

Autor

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