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Lebensversicherung verkaufen: Das müssen Sie beachten

29. November 2019

Inzwischen sind in Deutschland einige Anbieter aktiv, die den Ankauf von Lebensversicherungen anbieten. Dabei geht es allerdings ausschließlich um Geldanlageprodukte, also insbesondere um den Verkauf von Kapitallebensversicherungen. Der Verkauf einer Risiko-Lebensversicherung würde weder für den Käufer noch für den Verkäufer Sinn machen, daher gibt es dafür keinen Zweitmarkt.

In vielen Fällen ist der Widerruf der Lebensversicherung deutlich lukrativer für den Versicherungsnehmer als der Verkauf auf dem Zweitmarkt. Wenn Sie sich dafür interessieren, Ihre Lebensversicherung zu verkaufen, erfahren Sie hier,

Warum kann der Verkauf einer Lebensversicherung attraktiv sein?

Wer mit der Rendite seiner Lebensversicherung unzufrieden ist oder dringend Geld braucht, kann grundsätzlich die Lebensversicherung kündigen. Das hat aber einige Nachteile:

  • Man erhält nur den vergleichsweise geringen Rückkaufswert und verzichtet auf ggf. fällige Schlussüberschüsse bzw. eine Überschussbeteiligung.
  • Man hat mit den bisherigen Beiträgen oft anfangs v.a. die Vertriebsprovisionen der Vertreter und Makler bezahlt. Entsprechend wenig wurde angespart.
  • Man verzichtet auf die zukünftige Rendite, die bei alten Gebrauchtverträgen mit hohem Garantiezins bis zu 4 % betragen kann.
  • Man verliert ggf. andere Versicherungen (z.B. Todesfallschutz oder Berufsunfähigkeitsversicherung), die mit der Lebensversicherung verbunden sind.

Aufgrund der Schlussüberschüsse und der Garantiezinsen kann eine bestehende Lebensversicherung andererseits eine attraktive Investition für einen Anleger auf dem Zweitmarkt sein. Daher haben sich inzwischen verschiedene Anbieter etabliert, die solche „gebrauchten“ Kapitallebensversicherungen ankaufen. In der Regel wird dabei mehr als der Rückkaufswert bezahlt. Teilweise kann sogar ein Versicherungsschutz (anteilig) bestehen bleiben.

Betrug beim Verkauf von Lebensversicherungen

Einerseits gibt es in Deutschland inzwischen einige seriöse und alt-eingesessene Unternehmen, die Second-Hand-Policen ankaufen. Insbesondere bei Mitgliedern im Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V. (BVZL) gibt es zumindest gewisse Standards. Das Geld stammt bei diesen Ankäufern teilweise von Fonds und anderen institutionellen Anlegern, teilweise werden die Lebensversicherungen aber auch an Privatanleger weiterverkauft.

Andererseits gibt es gerade auch auf dem Lebensversicherungs-Zweitmarkt schwarze Schafe. Betrüger werden dadurch angezogen, dass es beim Verkauf von Lebensversicherungen um hohe Summen geht und die Anleger meist wenig von der komplexen Materie verstehen. So ist es in der Vergangenheit zu Betrugsfällen gekommen, bei denen die angeblichen Aufkäufer die Kapitallebensversicherungen lediglich selbst gekündigt haben, um dann das Geld zu unterschlagen. In anderen Fällen werden die Anleger schlicht übervorteilt, sodass sie weniger Geld bekommen als die Lebensversicherung wert wäre. Außerdem haben Aufkäufer (nur) ein Interesse daran, dass die Police verkauft wird. Daher kann es auch zu Falschberatung kommen, beispielsweise durch Vernachlässigung der persönlichen Situation (z.B. bei verbundenen Versicherungen) oder durch Verschweigen von besseren Alternativen.

Vorsicht ist beim Verkauf von Lebensversicherungen insbesondere geboten, wenn

  • übertrieben hohe Auszahlung versprochen werden. Realistische Aufschläge auf den Rückkaufswert betragen meist nur wenige Prozent.
  • der Kaufpreis nicht sofort (d.h. innerhalb weniger Tage) bezahlt wird. Das gilt insbesondere, wenn es sich um langlaufende „Auszahlungspläne“ handelt.
  • die Versicherung gekündigt und der Rückkaufswert in eine andere (vom Aufkäufer vermittelte) Geldanlage investiert werden soll.

Wie wird der Verkauf einer Lebensversicherung besteuert?

Beim Verkauf der Lebensversicherung muss der Wertzuwachs wie ein Kapitalertrag versteuert werden. Leider fällt der Wertzuwachs (im Vergleich zu den Einzahlungen) bei Lebensversicherungen meist aber ohnehin eher gering aus.

Eine Ausnahme stellt der Verkauf von Lebensversicherungen dar, bei denen die Police bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurde. Diese sind i.d.R. nach 12 Jahren Laufzeit und mindestens 5 Jahren Beitragszahlung steuerfrei – egal ob sie verkauft oder regulär zu Ende geführt werden.

Spezialfälle beim Verkauf von Lebensversicherungen

In der Regel werden auf dem Zweitmarkt nur klassische Kapitallebensversicherungen angekauft. Außerdem lohnt sich der mit dem Ankauf der Lebensversicherung verbundene administrative Aufwand nur, wenn die Police bereits einen gewissen Mindestwert erreicht hat. Dieser liegt beispielsweise bei Winninger * bei 10.000 €.

Rentenversicherungen werden normalerweise nicht angekauft, da hier die Auszahlungen ungewiss sind und eine Übertragung oft gar nicht möglich ist. Das gilt insbesondere für Varianten wie Rürup, Riester, befreiende Lebensversicherung, Handwerkerversicherung oder Direktversicherung (betriebliche Altersvorsorge, bAV). Bei diesen kommt teilweise auch noch erschwerend hinzu, dass sie (z.B. steuerlich) gefördert sind und man bei einem Verkauf die Förderung zurückzahlen müsste.

Prinzipiell können auch fondsgebundene Lebensversicherungen verkauft werden, allerdings nimmt diese nicht jeder Aufkäufer an. Hier können sich steuerrechtlich Spezialfälle ergeben, bei denen sich ein Verkauf sogar unterhalb des Rückkaufswerts lohnen kann.

Beim Sterbegeld scheitert der Verkauf oft schon daran, dass die Versicherung nicht den vom Ankäufer geforderten Mindestwert erreicht. Immerhin ist hier schon die Versicherungssumme meist relativ gering. Entsprechend wertvolle Sterbegeld-Versicherungen werden aber teilweise wie andere Lebensversicherungen angekauft.

Vorsicht ist geboten, wenn mit der Kapitallebensversicherung weitere Versicherungen verbunden sind, z.B. ein Todesfallschutz (also eine Risikolebensversicherung) oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier muss man sich vor dem Verkauf einige Frage stellen, über die der Ankäufer nicht unbedingt informiert:

Brauche ich die Versicherungsleistung überhaupt noch? Wenn man beispielsweise geschieden und kinderlos ist, macht ein Todesfallschutz möglicherweise gar keinen Sinn mehr.

  • Bekomme ich den wegfallenden Schutz auch zu guten Konditionen von einem anderen Versicherungsprodukt? Gerade wenn die Versicherung schon lange läuft oder sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat, ist das oft schwierig.
  • Kann ich die Risiko-Lebensversicherung oder den BU-Schutz vor dem Verkauf von der Kapitallebensversicherung abtrennen und selbst weiterführen? Manche Versicherer bieten einen solchen Service an.
  • Bietet der Aufkäufer eine Fortführung der zusätzlichen Versicherungsleistungen an? Zumindest beim Todesfallschutz wird diese Option teilweise angeboten.

Reine Risikolebensversicherungen haben kein angespartes Vermögen und werden deshalb auch nicht angekauft.

Alternativen zum Verkauf der Lebensversicherung

In vielen Fällen haben Versicherer bei den Widerrufsbelehrungen von Lebensversicherungen Fehler gemacht. Für die Verbraucher bedeutet das, dass die Widerrufsfrist nie zu laufen beginnt und sie daher auch nach Jahren den Vertragsabschluss widerrufen können. Nach dem Lebensversicherungs-Widerruf wird die Versicherung rückabgewickelt. Der Versicherungsnehmer bekommt dadurch nicht nur seine vollen Einzahlungen (inklusive der Vertriebsprovisionen und Verwaltungskosten) zurück, sondern auch Zinsen, die meist deutlich höher als die eigentliche Rendite der Versicherung sind. Nur wenn mit der Lebens- oder Rentenversicherung eine Risiko-Versicherung (z.B. BU oder Risiko-Leben) verbunden war, werden die Kosten dafür von der Erstattung abgezogen. In der Regel erhalten die Versicherten daher mit dem Widerruf deutlich mehr Geld als durch Verkauf oder Kündigung.

Besteht nur ein kurzfristiger Liquiditätsbedarf, kann man auch die Lebensversicherung beleihen, also einen Kredit aufnehmen mit der Police als Sicherheit. Wenn lediglich die monatlichen Raten nicht mehr aufgebracht werden können, gibt es auch die Möglichkeit, die Lebensversicherung beitragsfrei zu stellen.

Falls weder ein Verkauf der Lebensversicherung noch die anderen genannten Alternativen infrage kommen, kann man die Lebensversicherung auch kündigen. Man erhält dann den sogenannten Rückkaufswert, der aber im Vergleich zu den geleisteten Einzahlungen meist enttäuschend ausfällt.


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