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Kündigung Lebensversicherung: Es gibt bessere Alternativen

2. November 2016

Versicherungsnehmer können ihre Lebensversicherung beitragsfrei stellen, verkaufen, beleihen oder widerrufen

Nach Angaben des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft von 2015 werden jedes Jahr mehr als 3 Prozent der Lebensversicherungen in Deutschland vorzeitig beendet. Hochgerechnet auf die oft jahrzehntelange Laufzeit bedeutet das, dass ein Großteil der Versicherten ihre Lebensversicherung und Rentenversicherung nicht bis zum Ende der Laufzeit durchhalten können oder wollen. Vielen Versicherungsnehmern ist dabei nicht klar, dass sie ihre Rentenversicherungen und Lebensversicherungen nicht nur kündigen, sondern auch beitragsfrei stellen, beleihen und in vielen Fällen verkaufen oder sogar widerrufen können. Damit ist es oft möglich, mehr als den von der Versicherungsgesellschaft angebotenen Rückkaufswert zu bekommen. Ob dies möglich ist, kann meist schon im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung geklärt werden.

Alternativen zur Kündigung der Lebensversicherung: Vor- und Nachteile

Hier eine Übersicht, was man mit einer Lebensversicherung machen kann, die man nicht regulär zu Ende führen will und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sind:

Lebensversicherung kündigen
+ Rückkaufswert gesetzlich und vertraglich geregelt
+ einfach und risikolos
– Auszahlung meist niedriger als bei Alternativen
– Versicherungen rechnen Ansprüche oft klein

Lebensversicherung beitragsfrei stellen
+ Versicherung läuft weiter, Belastung fällt aber weg
+ i.d.R. unproblematisch bei geförderter Altersvorsorge
– Keine Auszahlung

Lebensversicherung verkaufen
+ teilweise höhere Auszahlung als Rückkaufswert
– Vorsicht vor schwarzen Schafen
– nicht immer möglich

Lebensversicherung beleihen
+ Versicherung läuft weiter
+ gut für kurzfristigen Kapitalbedarf
– keine direkte Auszahlung
– ggf. Doppelbelastung durch Versicherungsbeitrag und Kredit

Lebensversicherung widerrufen
+ oft die beste Option, da höchste Auszahlung
– ohne Anwalt schwer durchzusetzen
– nicht immer möglich
– Versicherungen rechnen Ansprüche oft klein

Details zu diesen Optionen finden sich weiter unten. Zu beachten sind auch steuerliche Aspekte sowie die Besonderheiten bei Riester-Rente, Rürup-Rente und betrieblicher Altersvorsorge. Gerade bei Verträgen mit hohem Garantiezins und langer Restlaufzeit müssen die Versicherten genau abwägen: Durch einen Widerruf (oder einen Verkauf) erhöhen sie meist deutlich die bisherige Rendite. Andererseits verzichten sie aber auf eine potentiell höhere Rendite in der Zukunft.

Warum werden Lebensversicherungen so oft gekündigt?

Lebensversicherungen sind bei den Deutschen beliebt. Das liegt aber leider weniger daran, dass sie eine besonders gute Geldanlage wären. Der Grund ist eher, dass Versicherungen und Finanzvertriebe gut daran verdienen. Der Bund der Versicherten hat sich daher schon vor über 30 Jahren vor Gericht das Recht erstritten, Kapitallebensversicherungen als legalen Betrug zu bezeichnen. Gebessert hat sich seitdem nicht viel. Die Gründe für eine Kündigung liegen dabei nicht nur bei den Lebensversicherungen selbst, sondern auch in der Art, wie sie verkauft werden.

Lebensversicherungen und Rentenversicherungen bieten meist nur eine magere Rendite. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen Versicherungen ihr Geld überwiegend in Staatsanleihen anlegen. Diese werfen aber in der Regel nur vergleichsweise niedrige Zinsen ab. Noch sind die Versicherer in der Lage, neben den garantierten Zinsen auch Überschüsse zu erwirtschaften. Im Niedrigzinsumfeld wird das aber zunehmend schwerer. Was viele nicht wissen: Mindestverzinsung und Überschüsse beziehen sich nicht auf die bezahlten Beiträge. Zunächst werden nämlich die Kosten für Vertrieb und Verwaltung abgezogen. Nur was dann übrigbleibt, wird verzinst. Und die Kosten sind hoch: Nach Angaben des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) werden im Durchschnitt für den Vertrieb etwa fünf Prozent der Beitragssumme und für die Verwaltung mehr als zwei Prozent der Beiträge verwendet.

Lebensversicherung – lange Laufzeit ist großer Nachteil

Die Lebensversicherung ist eine der unflexibelsten Geldanlageformen. Durch den Abschluss legt man sich auf Jahrzehnte fest: Die Beiträge müssen dann regelmäßig bezahlt werden. Und erst am Ende der Laufzeit kann man mit der vollen Rendite rechnen. Ändert sich die Lebenssituation, kann man an dem Vertrag nichts mehr ändern. Aufgrund der langen Laufzeit einer Lebensversicherung kann sich aber sehr viel an der Lebenssituation ändern: Heirat und Scheidung, Geburt von Kindern, Hausbau, Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Hinzu kommt, dass die Abschlusskosten meist in den ersten Jahren anfallen. Daher macht eine Lebensversicherung meist nur dann Sinn, wenn man sie auch bis zum Ende bezahlen kann. Außerdem wird hier oft die Geldanlage mit wichtigen Versicherungen (Risikolebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung) so eng verwoben, dass man den Vertrag nicht einfach kündigen kann, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren.

Lebensversicherungs-Kunden werden oft schlecht beraten. Lebens- und Rentenversicherungen bedeuten für Makler und Vertreter nämlich vor allem eines: Hohe Provisionen. Häufig wird den Kunden daher unabhängig von Bedarf und Lebenssituation eine Lebensversicherung aufgeschwatzt. Auch die Auswahl von Anbieter und Produkt hängt dabei oft mehr von der Provision ab als von Qualität und Eignung.

Die Kalkulation der Lebensversicherungen ist hoch komplex und daher gerade für Verbraucher sehr undurchsichtig. Selbst wenn ein Anleger Versicherungsmathematik studiert hätte, würden ihm die Informationen fehlen, um die Angaben der Versicherung zu überprüfen.

In letzter Zeit kommen auch noch schlechte Presseberichte hinzu, in denen die Probleme der Lebensversicherungen dargestellt werden. Teilweise wird die Zukunftsfähigkeit des gesamten Geschäftsmodells infrage gestellt. Daher haben hier Informationen zusammengestellt, wie man aus einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung mit möglichst geringen Verlusten wieder aussteigen kann:

Lebensversicherung kündigen – Rückkaufswert

Die vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung ist fast immer ein Verlustgeschäft. Gerade bei einer Kündigung zu Beginn der Laufzeit liegt der Rückkaufswert meist deutlich unter den eingezahlten Beiträgen. Für seit 2008 abgeschlossene Verträge ist zumindest sichergestellt, dass der Rückkaufswert in der Regel positiv ist.
Gründe für die niedrige Auszahlung sind hauptsächlich:

  • Der Schlussüberschuss entfällt meist oder fällt geringer aus.
  • Abschlusskosten werden vor allem in den ersten Jahren der Laufzeit verrechnet. Dadurch wird in dieser Zeit nur wenig Deckungskapital gebildet. Und vom Deckungskapital hängt – zumindest für neuere Verträge – der Rückkaufswert ab.
  • Von den Beiträgen müssen auch Verwaltungskosten gedeckt werden.
  • Die Rendite ist ohnehin mager.
  • Meist wird ein Stornoabschlag vereinbart. Seine Höhe ist vor den Gerichten heftig umstritten.
  • Bei vielen Lebensversicherungen ist zusätzlich zur Kapitalanlage eine Versicherungsleistung vereinbart, zum Beispiel ein Todesfallschutz oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Für die bereits erbrachte Versicherungsleistung wird natürlich kein Deckungskapital gebildet. Erfahrungsgemäß wird die Versicherungsleistung aber von den Versicherern gerne zu hoch bewertet.

Übrigens lassen einige Versicherer auch eine teilweise Kündigung der Lebensversicherung zu. Beispielsweise könnte dann der halbe Rückkaufswert ausbezahlt und die Versicherung mit halbem Beitrag und halber Versicherungssumme weitergeführt werden. Außerdem kann man in manchen Fällen die Versicherungsleistung (zum Beispiel Risikolebensversicherung) von der Geldanlage trennen.

Neben klassischen Kapitallebensversicherungen können auch folgende Versicherungen bei einer Kündigung einen Rückkaufswert haben:

  • Ausbildungsversicherung
  • Sterbegeldversicherung
  • Fondsgebundene Lebensversicherung
  • private Rentenversicherung mit Rentengarantie bzw. Todesfallleistung

Lebensversicherung beitragsfrei stellen

Alternativ zur Kündigung kann man eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung auch beitragsfrei stellen (stilllegen). Das bietet sich für Anleger an, die ihre Beiträge nicht weiter zahlen können oder wollen. Das angesparte Kapital bleibt dann bei der Versicherung und kann weiter der Altersvorsorge dienen.

Stornoabschläge wie bei einer Kündigung sollten dann nicht anfallen. Außerdem verliert man nicht den Schlussüberschuss. Allerdings verringern sich die Abschlusskosten in der Regel nicht nachträglich. Daher fällt die Rendite niedriger aus als bei einer regulären Fortführung des Vertrags. Ist eine zusätzliche Versicherungsleistung vereinbart (zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung), fällt diese üblicherweise weg. Unter Umständen können diese Zusatzversicherungen aber separat weitergeführt werden.

Lebensversicherung verkaufen

Wenn eine Lebensversicherung bis zum Vertragsende fortgeführt wird, hat sie meist eine deutlich höhere Rendite als bei einer vorzeitigen Kündigung. Das gilt insbesondere für ältere Verträge mit hohem Garantiezins, sofern sie noch eine hohe Laufzeit haben. Daher gibt es seit einigen Jahren Unternehmen, die Lebensversicherungen aufkaufen und sie selbst weiterführen oder an Anleger weiterverkaufen.

Seriöse Anbieter bieten normalerweise Preise an, die bis zu 15 Prozent über dem Rückkaufswert liegen. In dem Markt sind aber auch schwarze Schafe aktiv. Vorsichtig sollten Versicherungsnehmer sein, wenn unrealistisch hohe Auszahlungen versprochen werden. Eine wichtige Orientierung bietet dabei der Rückkaufswert, der beim Versicherer erfragt werden kann. Außerdem sollte der Kaufpreis innerhalb weniger Tage in einem Betrag ausgezahlt werden.

Problematisch kann es sein, wenn mit der Geldanlage Versicherungsleistungen verbunden waren (zum Beispiel Risikolebensversicherung), die an den Versicherungsnehmer gebunden sind. Hier gibt es bei einigen Anbietern aber die Möglichkeit, den Versicherungsschutz weiterlaufen zu lassen. Außerdem werden Rentenversicherungen kaum angekauft. Höhere Renditen lassen sich in vielen Fällen ohnehin mit einem Widerruf der Lebensversicherung erzielen. Ist ein Widerruf nicht möglich, kann man sich bei z.B. Winninger * ein Angebot für den Verkauf der Lebensversicherung machen lassen.

Lebensversicherung beleihen

Wenn lediglich ein kurz- bis mittelfristiger Kapitalbedarf besteht, kann es Sinn machen, die Lebensversicherung zu beleihen. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer bei einer Bank (oder seiner Versicherung) einen Kredit (Policendarlehen) aufnimmt und die Lebensversicherung als Sicherheit anbietet.

Der Vorteil dabei ist, dass die Lebensversicherung nicht gekündigt werden muss und daher weiter für die Altersvorsorge zur Verfügung steht. Durch die Absicherung sind die Zinsen für den Kredit häufig sehr niedrig. Trotz der Versprechungen der Versicherungsunternehmen sind die Zinsen aber meist höher als die effektive Rendite der Versicherung. Daher sollte eine Lebensversicherung nur für einen begrenzten Zeitraum beliehen werden. (Dementsprechend empfiehlt es sich erst recht nicht, zusammen mit einem Kredit eine Lebensversicherung als „Tilgungsersatz“ abzuschließen.) Wenn es nicht möglich ist, die Beiträge für die Lebensversicherung und die Raten für den Kredit gleichzeitig zu bezahlen, kann die beliehene Lebensversicherung auch beitragsfrei gestellt werden.
Ein Anbieter, der die Beleihung von Lebensversicherungen anbietet, ist z.B. Cashlife.*

Lebensversicherung widerrufen

Lebensversicherungen und Rentenversicherungen können innerhalb von 30 (früher 14) Tagen widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beginnt jedoch erst, wenn der Versicherungsnehmer deutlich und korrekt über dieses Recht aufgeklärt wurde. Das bedeutet, dass Verbraucher auch nach Jahren ihre Lebensversicherung noch widerrufen können, wenn

  • sie die Widerrufsbelehrung nie erhalten haben,
  • die Widerrufsbelehrung inhaltlich fehlerhaft war oder
  • die Widerrufsbelehrung nicht besonders hervorgehoben wurde (beispielsweise in AGB versteckt).

Insbesondere zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 war das aber eher die Regel als die Ausnahme. Das bedeutet: Die meisten Lebensversicherungen und Rentenversicherungen aus dieser Zeit können immer noch widerrufen werden. Auch bei jüngeren Versicherungen kann es vorkommen, dass die Widerrufsbelehrung vergessen wird oder fehlerhaft ist.

Bei einem erfolgreichen Widerruf erhält der Versicherungsnehmer alle eingezahlten Beiträge zuzüglich der Zinsen. Sogenannte Risikobeiträge für Versicherungsleistungen werden davon jedoch abgezogen. Die Beiträge sind ohne Abzüge für Stornokosten, Verwaltungsgebühren oder Abschlusskosten zu erstatten. Die Zinsen errechnen sich nach dem, was die Versicherung damit erwirtschaftet hat. Das können bis zu sieben Prozent pro Jahr sein.

Die Risikobeiträge stellen einen Ausgleich für zusätzliche Versicherungsleistungen dar, die mit der Lebensversicherung verbunden waren. Oft ist mit einer Kapitallebensversicherung eine Todesfallleistung oder eine Leistung bei Berufsunfähigkeit verbunden. Für diese kann die Versicherungsgesellschaft Beiträge einer vergleichbaren Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung in Rechnung stellen – schließlich hätte die Versicherung zum Beispiel im Todesfall auch zahlen müssen.

Insbesondere die Höhe der Zinsen und der Risikobeiträge sind beim Widerruf einer Lebensversicherung schwer zu berechnen. Daher gibt es darum immer wieder Streit vor Gericht. Hier können Versicherte eine kostenlose Ersteinschätzung ihres Falls bekommen. Übrigens: Der Widerruf einer Lebensversicherung ist einer der wenigen Fälle, in denen man noch rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abschließen kann, die den Fall dann bezahlt. Der Grund: Beim Widerruf einer Lebensversicherung tritt der Versicherungsfall erst mit der Ablehnung durch die Versicherungsgesellschaft ein – und das passiert erst, nachdem man die Lebensversicherung widerrufen hat. Ein Vergleich von Rechtsschutzversicherungsanbietern findet sich z.B. bei finanzen.de.*

Beendigung Lebensversicherung: Steuerliche Auswirkungen

Bei einer Lebensversicherung, die vor 2005 abgeschlossen wurde, ist die Auszahlung normalerweise komplett steuerfrei, wenn die Laufzeit mindestens zwölf Jahre beträgt. Die gute Nachricht: Das gilt auch bei einer Kündigung, sofern die Auszahlung frühestens zwölf Jahre nach Abschluss erfolgt.

Neuere Verträge müssen nicht nur zwölf Jahre laufen, sondern dürfen auch erst ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. Auch dann sind die Lebensversicherungen aber nicht steuerfrei, sondern es muss die halbe Differenz zwischen Beiträgen und Auszahlung versteuert werden. Hier gelten beide Fristen ebenfalls für den Zeitpunkt der Auszahlung nach einer Kündigung.

Liegen die Voraussetzungen für Steuerfreiheit beziehungsweise Steuervorteile nicht vor, müssen die Erträge aus der Lebensversicherung voll versteuert werden. In der Regel wird die Versicherungsgesellschaft die Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt abführen. Dabei sollten Anleger darauf achten, dass keine Fehler geschehen und zum Beispiel Steuern auf eigentlich steuerfreie Lebensversicherungen gezahlt werden. Steuerpflichtige Erträge über dem Sparerpauschbetrag müssen mit 25 Prozent (Abgeltungssteuer) oder dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Wenn die Lebensversicherung beitragsfrei gestellt wird, gilt die Steuerfreiheit für Altverträge nur, wenn fünf Jahre Beiträge gezahlt wurden – was aber meist unproblematisch sein dürfte.

Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, können auch bei einem Verkauf steuerfrei sein. Es gelten die selben Voraussetzungen wie bei der Kündigung. Bei jüngeren Versicherungen muss dagegen die volle Differenz zwischen Beiträgen und Verkaufspreis der Lebensversicherung versteuert werden. Bei Versicherungsnehmern über 60 kann daher die Kündigung gegenüber dem Verkauf steuerliche Vorteile haben. Da die Differenz von Beiträgen und Verkaufspreis gerade bei neueren Verträgen meist negativ ist, fallen in vielen Fällen aber ohnehin keine Steuern an.

Zu beachten ist dabei, dass manche unseriöse Aufkäufer die Lebensversicherungen selbst kündigen, lediglich den Netto-Rückkaufswert (nach Abgeltungssteuer) an den Versicherungsnehmer auszahlen und sich selbst die Abgeltungssteuer vom Finanzamt erstatten lassen.

Wird die Lebensversicherung widerrufen, muss der Versicherer die bereits geleisteten Beiträge verzinsen. Auf diese Zinsen muss der Anleger Kapitalertragssteuer zahlen (gegebenenfalls plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag).

Besonderheiten bei Riester-Rente, Rürup-Rente und betrieblicher Altersvorsorge

Wer seine Riester-Rente kündigen, verkaufen oder widerrufen möchte, muss sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Riester-Verträge können in der Regel auch nicht beliehen werden. Daher ist es in den meisten Fällen am besten, die Riester-Rente beitragsfrei zu stellen, wenn man sie nicht mehr zahlen kann oder will. Alternativ kann man sie aber auch auf einen anderen Anbieter übertragen lassen. Man muss die Riester-Rente daher nicht kündigen, wenn man mit der aktuellen Versicherung nicht zufrieden ist.

Die Rürup-Rente (offiziell Basisrente) kann weder gekündigt oder verkauft noch beliehen werden. Ein nachträglicher Widerruf wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung ist dagegen grundsätzlich möglich. In diesem Fall müssten aber sämtliche Steuervorteile zurückgezahlt werden. Daher dürfte in der Regel die Beitragsfreistellung bei der Rürup-Rente die einzig sinnvolle Option sein, wenn der Vertrag nicht fortgeführt werden soll.

Rentenversicherungen aus dem Bereich betriebliche Altersvorsorge (bAV, Betriebsrente) haben die Besonderheit, dass oft nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer ist. Kündigung, Widerruf oder Verkauf dieser Direktversicherungen sind dann nur möglich, wenn der Arbeitgeber die Rentenversicherung auf den Arbeitnehmer überträgt. Außerdem muss die sogenannte Unverfallbarkeit beachtet werden. Eine Beleihung der betrieblichen Altersvorsorge ist ausgeschlossen. Darüber hinaus sind hier die Beiträge nicht nur von der Steuer, sondern auch von den Sozialabgaben befreit. Da diese Vorteile bei Kündigung, Widerruf oder Verkauf zurückgezahlt werden müssten, bleibt vom Rückkaufswert üblicherweise kaum etwas übrig. Ausnahmen gibt es nur für Versicherungsnehmer über 60 Jahren. Bei der betrieblichen Altersvorsorge empfiehlt es deshalb, den Vertrag beitragsfrei zu stellen, wenn er nicht fortgeführt werden kann. Übrigens: Die Fortführung ist in der Regel auch bei einem anderen Arbeitgeber möglich. Bei einem Jobwechsel ist eine Kündigung daher nicht nötig.

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