Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit – Kündigung nach 5, 10, 20 Jahren

Erfahrene Mitarbeiter, die lange im Unternehmen sind, haben bis zu einem halben Jahr Kündigungsfrist. 01.02.2021
Wer kündigen möchte oder gekündigt wurde, wirft meist nochmal einen Blick in den Arbeitsvertrag. Dort findet sich praktisch immer die vereinbarte Kündigungsfrist, im Normalfall wird das ein Monat zum Monatsende sein. Sprich: wer einen Angestellten zum 28.02. entlassen möchte, muss ihm bis zum 31.01. gekündigt haben. Bei einer Kündigung am 01.02. wäre der frühestmögliche letzte Arbeitstag der 31.03. – soweit so gut.
Was viele nicht wissen: wenn Sie längere Zeit in einem Unternehmen arbeiten, verlängern sich auch die gesetzlichen Mindest-Kündigungsfristen. Diese überschreiben auch die im Vertrag vereinbarten Fristen, falls diese kürzer ausfallen.
Kündigungsfristen nach Jahren
Kündigungsfrist unter 2 Jahren | 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 2 Jahren | einen Monat zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 3 Jahren | einen Monat zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 4 Jahren | einen Monat zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 5 Jahren | 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 6 Jahren | 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 7 Jahren | 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 8 Jahren | 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 9 Jahren | 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 10 Jahren | 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 11 Jahren | 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 12 Jahren | 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 13 Jahren | 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 14 Jahren | 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 15 Jahren | 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 16 Jahren | 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 17 Jahren | 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 18 Jahren | 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 19 Jahren | 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 20 Jahren | 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 21 Jahren | 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 22 Jahren | 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 23 Jahren | 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 24 Jahren | 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 25 Jahren | 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 26 Jahren | 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 27 Jahren | 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 28 Jahren | 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 29 Jahren | 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 30 Jahren | 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 31 Jahren | 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 32 Jahren | 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 33 Jahren | 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 34 Jahren | 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 35 Jahren | 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 36 Jahren | 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 37 Jahren | 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 38 Jahren | 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 39 Jahren | 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Kündigungsfrist nach 40 Jahren | 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
Normalerweise gelten diese Fristen ausschließlich für den Arbeitgeber, Arbeitnehmer dürfen weiterhin innerhalb der vereinbarten Fristen kündigen. Vertragsklauseln, die die Verlängerung auch auf den Arbeitgeber ausweiten, sind allerdings zulässig.
Wurden bei Ihrer Kündigung diese Fristen ignoriert? Dann haben Sie gute Chancen, bei einer Kündigungsschutzklage mehr für sich herauszuholen und eine faire Abfindung zu erstreiten.
Als Copywriter und Redakteur verarbeitet er seit mehr als einem Jahrzehnt komplexe Sachthemen in verständliche und auf den Leser maßgeschneiderte Inhalte. Bei Rechtecheck zeichnet er vor allem für den Bereich Arbeitsrecht und Kündigung verantwortlich.
Sebastian Franken studierte Jura in Köln und setzte schon dort einen arbeitsrechtlichen Schwerpunkt, den er auch im Rechtsreferendariat beim Landgericht Paderborn fortführte. Seine Tätigkeit als Anwalt begann er 2008 in Mönchengladbach, 2011 gründete er seine eigene Kanzlei im Oberbergischen. Dort baute er seinen Arbeitsrechts-Schwerpunkt konsequent bis zur Erlangung des Titels „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ aus. Von 2017 bis 2019 war er Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Technischen Hochschule Mittelhessen. Sebastian Franken ist zudem im Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Jagd- und Waffenrecht und dem allgemeinen Zivilrecht tätig. Für Rechtecheck-Nutzer bietet er Arbeitnehmern bei Kündigungen eine kostenlose Ersteinschätzung an.