Die Fachanwälte für Arbeitsrecht aus unserem Partnernetzwerk sorgen dafür, dass Sie nach einer Kündigung Ihren alten Job erhobenen Hauptes verlassen können.

Kündigung erhalten?

Viele Kündigungen sind fehlerhaft - checken Sie jetzt Ihre Rechte!

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  • Kostenlose telefonische Erstberatung.

  • Erfahrung aus über 15.000 Fällen.

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Unser Versprechen:
Wir helfen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen!

Gekündigt! Was nun? Wie Sie im Kündigungsfall vorgehen und das Beste für sich herausholen können, erfahren Sie im Video-Rechtecheck.

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Kein Besuch in der Anwaltskanzlei nötig: Rechtecheck macht’s möglich. Unsere Partneranwälte beraten Sie zeitnah – online und telefonisch.

Häufig kein persönliches Erscheinen bei Gericht nötig.

Kostenlose
Erstberatung

Welche Handlungsoptionen haben Sie jetzt? Die Arbeitsrechtsexperten unserer Partnerkanzleien beraten Sie gerne. Kostenlos und unverbindlich.

Unsere erfahrenen Partneranwälte behalten für Sie einen kühlen Kopf und prüfen Ihre Kündigung auf Herz und Nieren.


Eine Kündigung ist eine große Belastung

    Eine Kündigung ist immer ein Schock. Entsprechend stark sind die Emotionen, die sie auslöst: Wut und Enttäuschung, Selbstzweifel, vielleicht sogar Verzweiflung. Doch eine Kündigung kann jeden treffen!


    Was viele nicht wissen: Kündigungen sind oft fehlerhaft und damit unwirksam. Sie benachteiligen die Betroffenen häufig zu Unrecht. Sei es aufgrund von Formfehlern oder weil keine wirksamen Kündigungsgründe vorliegen. Mit einer sogenannten Kündigungsschutzklage können sich die Betroffenen schnell und effektiv wehren und ihre Rechte durchsetzen.


Aber: Eile ist geboten – handeln Sie jetzt!

    Nach dem Erhalt einer Kündigung bleiben gerade einmal drei Wochen, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Die Chancen auf eine Abfindung stehen dabei meist sehr gut. Unsere auf Arbeitsrecht spezialisierten und erfahrenen Partneranwälte kümmern sich darum – damit Sie sich ganz auf Ihren Neustart konzentrieren können.

Damit könnten Sie rechnen:
Der Regelabfindungsrechner

Zwar gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, aber viele Arbeitgeber bieten gekündigten Mitarbeitern eine Abfindung an. Die Höhe wird im Einzelfall ermittelt und richtet sich meist nach dem Gehalt und der Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Berechnen Sie schnell und einfach, was Sie erwarten könnten.* Der Einsatz lohnt sich!

Jetzt Daten eingeben und berechnen:


Bruttomonatslohn

Beginn der Beschäftigung

Ende der Beschäftigung

Ihre voraussichtliche Regelabfindung:

ca. 0,00 €

*Die Berechnung erfolgt automatisiert auf Basis unserer Datenbank und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.
Die Höhe der Abfindung ist abhängig von den Umständen des konkreten Einzelfalls und kann deutlich höher oder auch niedriger ausfallen.

Kündigungsfrist berechnen
für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Mit unserem Kündigungsfristenrechner können Sie die gesetzlichen Kündigungsfristen berechnen, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten. Damit können Sie beispielsweise erkennen, ob Ihre Kündigung wegen nicht eingehaltener Fristen unwirksam ist.
Achtung: Für viele Arbeitnehmer gelten sogar noch längere Kündigungsfristen, weil sie im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt sind.

Jetzt Daten eingeben und berechnen:


Wer hat gekündigt?

Wie wurde die Kündigungs zugestellt?

Wann haben Sie die Kündigung erhalten

Seit wann sind Sie beim Arbeitgeber beschäftigt?

Zu welchem Termin wurde Ihnen gekündigt?

Ihr Ergebnis*:

*Bitte beachten Sie, dass diese Ergebnisse automatisch generiert wurden und keine Rechtsberatung ersetzen können.

Zum Sofort-Check

Schnell und smart handeln im Kündigungsfall
– Schritt für Schritt

In unserem Sofort-Check erfahren Sie schon nach Minuten, wie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage stehen.

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Der Sofort-Check:
Prüfen Sie potentielle Ansprüche.

Könnten Gründe vorliegen, die Ihre Kündigung unwirksam machen? Ist der Erhalt einer Abfindung möglich – und wenn ja, in welcher Höhe? Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage? Machen Sie jetzt den Sofort-Check!

ZUM SOFORT CHECK
In unserem Sofort-Check erfahren Sie schon nach Minuten, wie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage stehen.
Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht wird Ihren Fall von der ersten kostenlosen Beratung bis zur Verhandlung der Kündigungsschutzklage betreuen.

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Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte.
Kostenlos und unverbindlich.

Unsere erfahrenen Partneranwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie online oder telefonisch ausführlich und geben Ihnen eine Einschätzung, welche Ansprüche in Ihrem konkreten Fall in Frage kommen.

In unserem Rechtecheck-Dashboard behalten Sie den Überblick über Dokumente, Termine und den Verlauf Ihrer Kündigungsschutzklage.

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Unterlagen hochladen:
Per E-Mail oder im Online-Kundencenter.

Damit unsere Experten für Sie aktiv werden können, senden Sie uns einfach die unterschriebene Vollmacht und die Widerrufsbelehrung, Ihren Arbeitsvertrag, wenn möglich die letzte Gehaltsabrechnung und Ihre Kündigung – ganz einfach per E-Mail oder im Online-Kundencenter.

In unserem Rechtecheck-Dashboard behalten Sie den Überblick über Dokumente, Termine und den Verlauf Ihrer Kündigungsschutzklage.
Haben Sie alle notwendigen Dokumente und Informationen mit Rechtecheck geteilt, können Sie sich zurücklehnen und den Fachanwalt übernehmen lassen.

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Die weiteren Schritte:
Ab jetzt übernehmen unsere Partneranwälte.

Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber, Einhaltung der Fristen, Einreichung der Klage und die Verhandlung einer Abfindung: Die Fachanwälte für Arbeitsrecht unserer Partnerkanzleien übernehmen das für Sie. Selbst vor Gericht müssen Sie in der Regel nicht selbst erscheinen – lassen Sie sich einfach vertreten.

Ihre Vorteile im Überblick:

Kündigungsschutzklage ohne professionelle Unterstützung:

  • Emotionale Belastung – zusätzlich zum Stress des Jobverlusts müssen Sie sich um vieles kümmern.

  • Versäumnisgefahr – Sie riskieren, Fristen zu versäumen und Ansprüche zu spät geltend zu machen.

  • Zeitdruck – Sie verlieren wertvolle Zeit mit Anwaltssuche und Prüfung der Rechtslage.

  • Abfindung – die Höhe einer möglichen Abfindung hängt auch von Verhandlungsgeschick und Erfahrung ab.

Kündigungsschutzklage mit Rechtecheck:

  • Umfassende Hilfe – unsere Partneranwälte leiten alle notwendigen Schritte für Sie ein.

  • Fristgerecht – unsere Partneranwälte behalten für Sie alle Fristen im Blick.

  • Kundencenter – jederzeit transparenter Einblick in den Verfahrensstand.

  • Ortsunabhängig – wir sind telefonisch und online für Sie da.

  • In Ihrem Sinne – unsere ausgewählten Arbeitsrechtsexperten setzen sich mit ihrer ganzen Erfahrung für Ihre Abfindung ein.

  • Erfahren – Unsere Partneranwälte sind Experten für Arbeitsrecht und verfügen über langjährige Erfahrung.

Unsere erfahrenen Partneranwälte kümmern sich um alles Notwendige!

Was bei der Kündigung wichtig ist

In vielen Fällen kommt eine Kündigung völlig unerwartet und löst entsprechend starke Reaktionen aus: Wut und Enttäuschung, Verzweiflung – vielleicht sogar Selbstzweifel. Doch die Wenigsten wissen: Viele Kündigungen sind gar nicht rechtmäßig! Deshalb ist es jetzt wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und schnell handeln.


Sie haben nur maximal 3 Wochen Zeit, um Ihre Kündigung zu prüfen und rechtliche Schritte einzuleiten. Vertrauen Sie darauf: Es lohnt sich regelmäßig! Mit der richtigen Strategie können Sie – oft sogar einvernehmlich – mehr herausholen. Zum Beispiel in Form einer Weiterbeschäftigung, einer Abfindung oder eines guten Arbeitszeugnisses.


Vielleicht bietet Ihnen Ihr Arbeitgeber statt einer Kündigung auch einen Aufhebungsvertrag an. Unterschreiben Sie diesen, stimmen Sie der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in beiderseitigem Einvernehmen zu. Das kann allerdings zu Sperrfristen beim Bezug von Arbeitslosengeld führen. Wichtig daher: Sie sind nicht verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben! Lassen Sie sich auf jeden Fall vorher rechtlich beraten.

Ihre Vorteile mit Rechtecheck

  • Unser Sofort-Check gibt Ihnen einen ersten Überblick: Kann die Kündigung unzulässig sein? Können Sie eine Abfindung erwarten? Welche Handlungsoptionen haben Sie?

  • Unsere Partnerkanzleien und ihre erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht prüfen Ihre Kündigung, beraten Sie individuell zu Ihrer Situation und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

  • Unsere Arbeitsrechtsexperten stehen Ihnen von Anfang an zur Seite und begleiten Sie auf Ihrem Weg. Sie helfen Ihnen, einen klaren Kopf zu bewahren und rational zu handeln.

Was bei der Meldung wichtig ist

Innerhalb von drei Tagen nach Ihrer Kündigung müssen Sie sich grundsätzlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Dadurch sichern Sie sich die Auszahlung von Arbeitslosengeld und vermeiden Sperrfristen


Ihre Meldung muss nicht unbedingt persönlich erfolgen. Sie können diese auch schnell und bequem über das Online-Formular der Agentur für Arbeit erledigen.


Was bei der Schutzklage wichtig ist

Nach dem Erhalt der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unserer Partnerkanzleien leitet alles für Sie in die Wege – natürlich nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.


Viele Betroffene scheuen diesen Schritt, weil sie eine gerichtliche Auseinandersetzung mit ihrem Arbeitgeber vermeiden wollen oder hohe Prozesskosten fürchten. Doch dafür gibt es keinen Grund: Ihre Anwälte vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht, so dass Sie Ihrem Arbeitgeber in vielen Fällen nicht mehr persönlich gegenüber treten müssen. Die Kosten für Ihr Verfahren trägt in der Regel die Rechtsschutzversicherung, ggf. können Sie auch Prozesskostenhilfe beantragen.


In vielen Fällen erreichen unsere Partneranwälte trotz einer ausgesprochenen Kündigung vor Gericht noch eine einvernehmliche Einigung. Häufig zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Abfindung, um so einen langen und oft risikoreichen Prozess schnell zu beenden.


Die Höhe der Abfindung ist nicht gesetzlich geregelt und wird im Einzelfall ermittelt. Sie hängt unter anderem von Ihrem letzten Gehalt und von der Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses ab. Mit unserem Regelabfindungsrechner können Sie einfach und schnell selbst berechnen, mit welcher Summe Sie rechnen könnten. Eine einvernehmliche Einigung lohnt sich in den allermeisten Fällen für beide Seiten.


Sie haben den Anspruch auf die Erteilung eines Arbeitszeugnisses durch Ihren Arbeitgeber. Sind Sie mit dem Zeugnis nicht zufrieden, weil der Aufgabenbereich falsch beschrieben oder Ihre Leistung und Ihr Verhalten zu schlecht beurteilt sind, dann können Sie eine Korrektur beanspruchen. Sollten Sie also noch gar kein oder ein fehlerhaftes Arbeitszeugnis erhalten haben, kümmert sich Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht auch hierum.

Ihre Vorteile mit Rechtecheck

  • Experten beraten Sie zu den rechtlichen Voraussetzungen einer Kündigungsschutzklage.

  • Ihre Rechtsschutzversicherung trägt in der Regel die Kosten eines Kündigungsschutzprozesses. Ggf. können Sie auch Prozesskostenhilfe beantragen – wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

  • Unserer Partneranwälte leiten alle notwendigen Schritte ein und setzen Ihr Recht mit einer Klage durch.

  • Kommt es zum Gerichtsverfahren, vertreten Fachanwälte für Arbeitsrecht Sie vor Gericht.

  • Ihre Anwälte setzen sich mit all ihrer Erfahrung für eine angemessene Abfindung für Sie ein.

Was beim Abschluss wichtig ist

Der Kündigungsschutzprozess endet eigentlich mit einem Urteil. Zeigt sich im Laufe des Verfahrens, dass die Klage gute Aussicht auf Erfolg hat, kommt es in der Folge meist zu einer einvernehmlichen Einigung. Würden Sie den Prozess gewinnen, dann hätten Sie theoretisch das Recht, wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Da dies aber meist von beiden Seiten unerwünscht ist, einigt man sich stattdessen in der Regel auf eine Abfindung.

Ihre Vorteile mit Rechtecheck

  • Erfahrene Arbeitsrechtsexperten übernehmen die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber bzw. dessen Anwälten sowie dem Gericht und stehen Ihnen bei Problemen zur Seite.

  • Ihre Anwälte setzen sich mit all ihrer Erfahrung für eine angemessene Abfindung für Sie ein.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Kündigung

Wie stehen meine Chancen, eine Kündigungsschutzklage zu gewinnen?

Eine Pauschalaussage dazu können wir leider nicht geben. Allerdings belegen Studien, dass bis zu 12 Prozent aller Kündigungen eindeutig fehlerhaft sind - in einer kostenlosen Ersteinschätzung finden unsere Partner-Fachanwälte für Arbeitsrecht schnell heraus, ob Ihre dazugehört.

Kann ich der Kündigung nicht auch einfach widersprechen?

Selbst, wenn Sie ohne die Einschätzung eines Fachanwalts feststellen, dass eine Kündigung unwirksam ist, sollten Sie nicht selbst Widerspruch beim Arbeitgeber einlegen. Dieser Widerspruch hat keinerlei rechtliche Auswirkungen und schwächt schlimmstenfalls bei einer Kündigungsschutzklage Ihre Position.

Ich will meinen Job gar nicht behalten – sollte ich trotzdem klagen?

Eine Kündigungsschutzklage hat zwar offiziell stets das Ziel, den Arbeitsplatz zu erhalten, das Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist aber oftmals zu beschädigt für eine Fortführung. Daher endet die Klage in den meisten Fällen mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, einer eventuellen Gehaltsnachzahlung und der Einigung auf eine Abfindung.

Habe ich das Recht auf eine Abfindung?

Ist im Arbeits- oder Tarifvertrag nicht ausdrücklich eine Abfindung verankert, haben Sie kein gesetzliches Recht darauf, auch nicht bei einer betrieblichen Kündigung. Wenn die Chancen gutstehen, dass Sie eine Kündigungsschutzklage gewinnen, können Sie meist trotzdem mit einer Abfindung rechnen.

Wird eine Abfindung nicht eh auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Grundsätzlich wird eine Abfindung nicht auf Ihren Anspruch auf ALG I angerechnet. Wer vorschnell einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet und damit eventuell sogar dem Arbeitgeber erlaubt, Kündigungsfristen zu unterlaufen, riskiert aber Ruhezeiten und Sperrzeiten auf das Arbeitslosengeld. Wenden Sie sich also vor einer Unterschrift immer an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

    Was kann ich tun, wenn meine Kündigung länger als 3 Wochen her ist?

    Wer die Frist für eine Kündigungsschutzklage verstreichen lässt, hat meist schlechte Karten – nur in absoluten Ausnahmefällen lassen Gerichte eine Überziehung der Frist zu. Lediglich bei schweren Formfehlern haben Sie dann noch Chancen auf eine Zulassung der Klage.

    Kann ich auch als Minijobber Kündigungsschutzklage einreichen?

    Für Minijobber gelten dieselben Kündigungsschutzgesetze wie für alle Arbeitnehmer – also können Sie auch eine Kündigungsschutzklage einreichen, wenn Sie zu Unrecht gekündigt wurden. Dass die Streitwerte in diesem Fall geringer ausfallen, sollte Sie nicht davon abhalten, Ihre Rechte in Anspruch zu nehmen, auch hier greifen die Rechtsschutzversicherung und gegebenenfalls die Prozesskostenhilfe.

    Mein Unternehmen hat weniger als 10 Mitarbeiter – gilt für mich überhaupt Kündigungsschutz?

    Der reguläre Kündigungsschutz greift nicht in Kleinbetrieben mit weniger als 10 Mitarbeitern, prinzipiell können Sie hier gegen eine formgerechte betriebsbedingte Kündigung wenig ausrichten. Die meisten Kündigungen scheitern allerdings an Formfehlern und ignoriertem Sonderkündigungsschutz - hier sind auch Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern in der Pflicht.

    Mir wurde in der Probezeit gekündigt - ist eine Kündigungsschutzklage aussichtlos?

    In der Probezeit gelten sehr ähnliche Regelungen wie im Kleinbetrieb: Ja, in der Probezeit greift kein regulärer Kündigungsschutz. Formale Fehler oder die Kündigung von Mitarbeitern unter Sonderkündigungsschutz können eine Kündigung trotzdem unwirksam werden lassen.

    Muss ich bis zum Ende einer Kündigungsschutzklage weiterarbeiten?

    Stellt Ihr Arbeitgeber Sie nicht frei, haben Sie bis zum vorläufigen Ende Ihrer Beschäftigung weiterhin eine Arbeitspflicht ihm gegenüber, eventuell bietet man Ihnen sogar Prozessbeschäftigung bis zum Ende der Klage an. Schlagen Sie dieses Angebot aus, verwirken Sie auch Ihr Anrecht auf eine Gehaltsnachzahlung, selbst wenn Sie die Klage gewinnen. Kurz gesagt: Solange ihr Arbeitgeber Ihnen gestattet, weiterzuarbeiten, sollten Sie das auch tun.

Rechtecheck Ratgeber: Experten-Tipps

Ansprüche bei Kündigung schützen