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Kredit stunden in der Corona-Krise: So geht’s

15. April 2020

Nicht nur in der Corona-Krise haben viele Verbraucher Zahlungsschwierigkeiten und würden daher gerne ihren Kredit stunden lassen. Wir erklären, wie eine solche Ratenpause möglich ist und wie sie funktioniert.

Kredite stunden in der Corona-Krise

In der Corona-Pandemie haben Verbraucher erstmals ein gesetzliches Recht, die Raten für ihren Kredit stunden zu lassen. Geregelt ist das im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“. Für die Darlehens-Stundung gelten dabei folgende Voraussetzungen:

  • Der Verbraucher ist durch die Corona-Pandemie so in finanzielle Schwierigkeiten geraten, dass eine Zahlung für ihn unzumutbar wäre.
  • Es handelt sich nicht um Förderdarlehen (z.B. KfW), Arbeitgeberdarlehen, Sachdarlehen oder Kredite unter 200 €.
  • Der Kreditvertrag wurde vor dem 15.3.2020 geschlossen.
  • Die Kredit-Stundung ist für den Darlehensgeber nicht unzumutbar.

Verbraucher, die diese Voraussetzungen erfüllen, können von 1. April bis 30. Juni 2020 alle entsprechenden Zahlungen für Kredite stunden lassen. (Die Fristen könnten noch verlängert werden.) Das betrifft nicht nur die laufende Tilgung, sondern die gesamte Rate inkl. Zins. Selbst für fällige Schlussraten oder andere Einmalzahlungen ist eine Stundung bis nach der Corona-Krise möglich. Damit die Verbraucher später nicht mit doppelten Kreditraten belastet werden, verlängert sich die Laufzeit entsprechend.

Die Bank kann aufgrund dieser zwangsweisen Kredit-Stundung weder Verzugszinsen verlangen noch den Kredit kündigen. Auch den Gerichtsvollzieher braucht man nicht fürchten.

Übrigens: In der Pandemie ist auch für andere Dauerschuldverhältnisse eine Stundung möglich. Wenn Sie wegen der Corona-Krise ihre Miete nicht zahlen, kann Ihnen zumindest nicht die Wohnung gekündigt werden.

Ratenpause: Rechtslage außerhalb der Corona-Krise

Wenn Sie nicht unter die oben genannten Kriterien fallen, gelten die normalen Regeln für Ratenpausen bzw. Kredit-Stundungen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn Sie nicht als von der Corona-Krise betroffen gelten, bereits vor der Pandemie Raten ausgefallen sind oder Sie beispielsweise einen KfW-Kredit abzahlen müssen.

Grundsätzlich gibt es – außer wie oben beschrieben in der Corona-Krise – kein gesetzliches Recht auf eine Ratenpause. Sie können daher nur die Raten für ihren Kredit stunden lassen, wenn Sie das mit ihrer Bank vereinbart haben. In manchen Darlehensverträgen ist bereits von vorneherein vorgesehen, dass Raten ausgesetzt werden können. Ansonsten ist man auf die Kulanz der Bank angewiesen, wenn man eine Ratenpause bekommen will.

Meist ist statt einer vollständigen Stundung des Kredits lediglich eine Tilgungsaussetzung möglich. Das bedeutet, dass die Zinsen weitergezahlt werden müssen. Hintergrund dürfte das Zinseszinsverbot (§ 289 BGB) sein. Daher sollte man auch beim Überziehungskredit immer zumindest einen Zahlungseingang in Höhe der Zinsen auf dem Girokonto haben.

Wichtig ist in jedem Fall, dass man sich rechtzeitig mit der Bank in Verbindung setzt, wenn man seinen Kredit stunden lassen will. Ist eine fällige Zahlung bereits ohne Vorwarnung ausgefallen, sind die Banken oft deutlich weniger verhandlungsbereit.

Rate nicht gezahlt: Kann die Bank kündigen?

Auch ohne den Kündigungsschutz im Rahmen der Corona-Krise und ohne die Vereinbarung einer Ratenpause kann die Bank nicht ohne weiteres einen Kredit kündigen, wenn eine Rate ausfällt. Nach § 498 BGB kann die Bank einen Verbraucherkredit nur kündigen, wenn die folgenden 3 Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Darlehensnehmer ist mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug UND
  • der Rückstand erreicht einen bestimmten Anteil der Darlehenssumme UND
  • die Bank hat dem Kreditnehmer eine 14-tägige Frist zur Bezahlung gelassen.

Welchen Anteil an der Darlehenssumme die ausgefallenen Raten ausmachen müssen, hängt von Laufzeit und Art des Kredits ab:

  • 10 % bei normalen Verbraucherkrediten bis 3 Jahren Laufzeit
  • 5 % bei normalen Verbraucherkrediten mit mehr als 3 Jahren Laufzeit
  • 2,5 % bei Baufinanzierungen

Kündigt die Bank den Kreditvertrag, wir die Restschuld auf einen Schlag fällig, in der Regel werden dann die Sicherheiten verwertet.

Alternativen zur Darlehens-Stundung

Die Stundung eines Kredits macht vor allem bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen Sinn. Sinkt das verfügbare Einkommen dauerhaft, macht eine Umschuldung mit verlängerter Laufzeit oft mehr Sinn. Außerdem sollte man sich überlegen, seine anderweitigen Ausgaben zu reduzieren. Beispielsweise kann man über einen Autokredit-Widerruf oft gleich das Fahrzeug loswerden. Auch mit einem PKV-Tarifwechsel oder einer Anfechtung der PKV-Beitragserhöhung lässt sich dauerhaft Geld sparen. Teilweise kann sich auch ein Widerruf der Lebensversicherung anbieten.

FAQ zur Kredit-Stundung in der Corona-Krise

Ich bin von der Corona-Krise betroffen. Kann ich eine Ratenpause machen?
In der Regel ja. Viele Verbraucher haben in der Pandemie ein gesetzliches Recht, ihren Kredit stunden zu lassen. Details finden Sie hier.

Droht mir eine Darlehens-Kündigung, wenn ich eine Rate aussetze?
Eine ausgefallene Rate reicht grundsätzlich nicht für die Kündigung. Wenn Sie die Voraussetzungen für die gesetzliche Kredit-Stundung erfüllen, kann die Bank wegen der Ratenpause gar nicht kündigen.

Gibt es für die Ratenpause einen Musterbrief?
Bei uns finden Sie einen einfachen Musterbrief für die Ratenpause. Außerdem können Sie bei uns weitere Musterbriefe zur Liquiditätsentlastung in der Corona-Krise bekommen.

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