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Krankengeld: Wer bekommt es?

5. Februar 2026

Zusammenfassung:

  • Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt, wenn Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank sind.
  • Die Zahlung des Krankengeldes ist auf maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt.
  • Typische Streitpunkte betreffen die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und die Höhe des Krankengeldes.

In Deutschland ist das Krankengeld eine wichtige finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer, die aufgrund einer längeren Krankheit nicht arbeiten können. Doch wer hat eigentlich Anspruch auf diese Leistung, wie lange wird sie gezahlt und welche rechtlichen Streitpunkte können dabei auftreten? Diese Fragen sind für viele Betroffene von großer Bedeutung, insbesondere in Zeiten steigender Krankheitsfälle und einer alternden Bevölkerung.

Voraussetzungen für den Erhalt von Krankengeld

Um Krankengeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal muss der Betroffene Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sein. Privatversicherte haben keinen Anspruch auf Krankengeld, es sei denn, sie haben eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen. Zudem muss eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit vorliegen, die spätestens am vierten Tag der Krankheit beim Arbeitgeber eingereicht werden sollte.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Krankengeld wird erst gezahlt, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet, also in der Regel nach sechs Wochen. Ab diesem Zeitpunkt springt die Krankenkasse ein und zahlt das Krankengeld, das in der Regel 70 Prozent des Bruttogehalts beträgt, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettogehalts.

Dauer der Krankengeldzahlung

Die Zahlung des Krankengeldes ist zeitlich begrenzt. Maximal kann es für 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren gezahlt werden, und zwar für dieselbe Krankheit. Diese Regelung soll verhindern, dass das Krankengeld als dauerhafte Einkommensquelle genutzt wird. Nach Ablauf dieser Frist müssen Betroffene andere Sozialleistungen in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder eine Erwerbsminderungsrente.

Es ist wichtig zu beachten, dass die 78-Wochen-Frist nicht für jede neue Krankheit gilt. Wenn eine neue, nicht mit der vorherigen zusammenhängende Krankheit auftritt, beginnt die Frist von vorne. Dies kann jedoch zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, insbesondere wenn die Krankenkasse der Meinung ist, dass die neue Krankheit mit der alten in Verbindung steht.

Typische Streitpunkte beim Krankengeld

In der Praxis gibt es immer wieder Streitigkeiten zwischen Versicherten und Krankenkassen über die Zahlung von Krankengeld. Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage, ob die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich besteht und wie lange sie andauert. Krankenkassen können den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einschalten, um die Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen. Wenn der MDK zu dem Schluss kommt, dass der Versicherte arbeitsfähig ist, kann die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes einstellen.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Höhe des Krankengeldes. Da es sich um einen prozentualen Anteil des Gehalts handelt, kann es bei schwankendem Einkommen, wie es bei Schichtarbeitern oder Selbstständigen der Fall ist, zu Unklarheiten kommen. Hier ist es wichtig, alle relevanten Unterlagen und Nachweise bereitzuhalten, um im Zweifelsfall die Berechnung nachvollziehen zu können.

Auch die Frage, ob eine neue Krankheit vorliegt oder ob es sich um eine Fortsetzung der alten handelt, kann zu Konflikten führen. In solchen Fällen ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Ansprüche durchzusetzen.

Insgesamt ist das Krankengeld ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems, der vielen Menschen in schwierigen Zeiten finanzielle Sicherheit bietet. Dennoch ist es wichtig, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen und möglichen Streitpunkte im Klaren zu sein, um im Bedarfsfall gut vorbereitet zu sein.

Autor

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