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Kostenübernahme von Behandlungen – Was wird bezahlt?

24. Oktober 2016

Das kann teuer werden: Zahnersatz, künstliche Befruchtung, Osteopathie

In Deutschland ist die gesundheitliche Versorgung sehr gut gewährleistet – zum Großteil garantieren die Krankenkassen die Kostenübernahme der medizinischen und therapeutischen Behandlungen.

Im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) steht, dass der Versicherte Anspruch auf eine ausreichende, bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende, medizinische Krankenbehandlung hat. Insbesondere sind die ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung, Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel, die häusliche Krankenpflege, die Krankenhausbehandlung sowie die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation aufgeführt. Die Leistungen müssen dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen, müssen also ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Kostenübernahme für künstliche Befruchtung?

So kann bei ausbleibendem Kinderwunsch eine künstliche Befruchtung teuer werden. Nur anteilig und unter ganz bestimmten Voraussetzungen sagen die Krankenkassen hier die Kostenübernahme zu. Sie bezahlen die Untersuchungen, die zur Klärung der Ursache der Kinderlosigkeit notwendig sind. Die Kosten für Hormoneinstellung durch Medikamente und Stimulation der Eierstöcke werden jedoch von vielen Kassen nur bei gewissen Bedingungen übernommen:

  • Das Paar ist verheiratet und es werden ausschließlich Ei- und Samenzellen der beiden Ehepartner verwendet.
  • Beide Ehepartner sind mindestens 25 Jahre alt, die Frau höchstens 40 und der Mann höchstens 50 Jahre alt.
  • Die Behandlung ist medizinisch notwendig.
  • Ein Arzt bescheinigt, dass die Behandlung ausreichende Erfolgsaussichten hat.
  • Beide Partner legen das Ergebnis eines aktuellen HIV-Testes vor.
  • Die medizinische und psychosoziale Beratung ist erfolgt.

Auf jeden Fall ist es ratsam, sich vor der Behandlung über die Kostenübernahme bei der eigenen Krankenkasse zu informieren – denn sie darf ihren Versicherten auch freiwillig Mehrleistungen anbieten. Zudem lohnt es sich, beim jeweils zuständigen Landesministerium Informationen einzuholen. Und auf der Internetseite des Bundesministeriums www.informationsportal-kinderwunsch.de gibt es ebenso Ratschläge.

Osteopathie: Kostenübernahme normalerweise nicht erlaubt

Wer alternative, ganzheitliche Heilmethoden der Schulmedizin vorzieht, muss meistens in die eigene Tasche greifen. Osteopathie beispielsweise ist nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung, somit dürfen die gesetzlichen Krankenkassen normalerweise die Kosten nicht übernehmen. Manche erstatten ihren Versicherten jedoch im Rahmen der Satzungsleistung einen Teil der Kosten.

Zuschuss zum Zahnersatz – Zahnzusatzversicherung lohnt sich

Die Kostenübernahme bei einer Zahnarztbehandlung ist für die Krankenkassen seit der Einführung des Festzuschusssystems fest geregelt. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten feste Zuschüsse für Kronen, Brücken und Prothesen. Der Festzuschuss hängt vom zahnärztlichen Befund ab, der den Zustand des gesamten Gebisses berücksichtigt. Es gilt die sogenannte festgeschriebene Regelversorgung bzw. Standardtherapie, an deren Kosten sich die Kassen über den Festzuschuss bis zu 50 Prozent beteiligen.

Patienten, die regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrnehmen und in ihrem Bonusheft die entsprechenden Stempel sammeln, bekommen einen höheren Zuschuss zu ihrem Zahnersatz. Wird das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt, steigt der Festzuschuss um 20 Prozent und nach zehn Jahren um 30 Prozent.

Wenn Patienten sich für eine Implantatkonstruktion entscheiden, gibt es auch einen Zuschuss. Allerdings nicht für das Implantat selbst, sondern für den darauf befestigten Zahnersatz, die sogenannte Suprakonstruktion. Die Höhe des Zuschusses richtet sich ebenso wie beim Zahnersatz nach den Kosten für die Regelversorgung. Vor der Behandlung muss immer ein Kostenvoranschlag (Heil- und Kostenplan) für den Zahnersatz erstellt werden. Und der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist auf jeden Fall eine Überlegung wert. Einen Vergleich dazu bietet beispielsweise Tarifcheck * an. Eine reine Online-Versicherung bietet Ottonova * an.

Quelle: KZBV, Bundesministerium für Gesundheit

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