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Kosten Berliner Testament

27. April 2018

Was ist ein Berliner Testament?

Bei dem so genannten „Berliner Testament“ setzen sich die zwei lebenden Ehepartner gegenseitig zum Alleinerben ein. Dabei werden die (gemeinsamen) Kinder zunächst von der Erbfolge ausgeschlossen, aber nach dem Tod des längerlebenden als Schlusserben eingesetzt. Der überlebende Ehepartner kann das Berliner Testament  auch nicht mehr ohne weiteres widerrufen, da es ja gemeinsam mit dem verstorbenen Partner abgeschlossen wurde.

Welche Nachteile hat das Berliner Testament?

Grundsätzlich hört sich die Gestaltung eines Berliner Testaments einfach an, es kann aber aus finanzieller Sicht zu zwei Problemen führen:

  1. Durch die Alleinerbenstellung des überlebenden Ehepartners werden Kinder im ersten Erbfall enterbt. Je nachdem wie das Testament ausgestaltet ist, können die Kinder aber Pflichtteilsansprüche geltend machen. Sollten sie mit einer möglichen Wartezeit, bis sie dieses Erbe erhalten, nicht einverstanden sein, müsste im Streitfall der überlebende Ehepartner den Pflichtteilsanspruch der Kinder sofort und in bar ausbezahlen. Zuzüglich werden Zinsen i.H.v. 5 % über dem Basiszinssatz fällig.Liegt Grundbesitz vor, kann dies richtig teuer werden. Der überlebende Ehepartner gerät hier häufig in die so genannte „Pflichtteilsfalle“. Im Extremfall muss das Haus verkauft werden, um den Pflichtteil auszuzahlen.
  2. Da durch ein Berliner Testament derselbe Gegenstand zweimal weitervererbt wird (z.B. die Haushälfte des Ehemannes an die Ehefrau), fällt auch zweimal Erbschaftsteuer an. Erst wenn auch die Ehefrau verstirbt, erben dann die Kinder die ehemals vererbte Haushälfte des Ehemannes und zusätzlich die noch verbleibende Haushälfte der Ehefrau. Häufig reichen die steuerlichen Freibeträge der Kinder im zweiten Erbfall nicht mehr aus, da erst dann der gesamte Vermögenswert der Eltern weitergegeben wird. So geraten dann die Kinder in die so genannte „Steuerfalle des Berliner Testaments“.

Dazu kommt ein weiteres Problem: Nach dem Tod des ersten Ehepartners erbt der überlebende Partner beim Berliner Testament alles und er hat auch die volle Verfügungsgewalt über das gemeinsame Vermögen. Damit ist nicht sichergestellt, dass die gemeinsamen Kinder auch wirklich noch etwas erben. Problematisch ist das beispielsweise, wenn der überlebende Partner wieder heiratet und Vermögen an den neuen Ehepartner überträgt.

Außerdem kann man beim Erstellen des Berliner Testaments auch nicht voraussehen, wie sich die Kinder nach dem Tod des ersten Ehepartners verhalten. So kann es sein, dass sich ein Kind mit dem überlebenden Elternteil überwirft, dass es sein Geld verspielt oder dass es sich im Alter nicht um den pflegebedürftigen Elternteil kümmert. Der verbleibende Partner hat dann aber kaum noch eine Möglichkeit, das Testament zu ändern und z.B. den anderen Kindern einen höheren Anteil zu vererben.

Welche Alternativen gibt es zum Berliner Testament?

Die Schwachstellen des Berliner Testaments können durch kluge und vorausschauende Planung vermieden werden. Beispielsweise kann in einem Testament festgelegt werden, dass das gemeinsame Haus an die Kinder vererbt wird, wobei dem überlebenden Partner aber ein Wohnrecht eingeräumt wird. Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht kann außerdem den Wert der Immobilie senken – und dadurch sinkt gegenüber dem Berliner Testament auch die Höhe des zu versteuernden Erbes.

Für größere Vermögen wie z.B. Familienunternehmen kann auch eine Familienstiftung oder eines Familienpools eine Option sein.

Allerdings gibt es auch bei diesen und anderen Modellen Fallstricke, die man am besten mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts vermeiden kann.

Welche Kosten fallen bei einem Berliner Testament an?

Grundsätzlich ist die Erstellung eines Berliner Testaments kostenlos. Das Berliner Testament können die Ehepartner nämlich einfach gemeinsam verfassen. Dabei kann unser kostenloses Muster zum Berliner Testament helfen. Besonders vor dem Hintergrund, dass das Berliner Testament etliche Nachteile hat, empfiehlt es sich aber, zunächst einen Anwalt einzuschalten. Dann werden die Kosten nach den gesetzlichen Vorgaben berechnet. Ohne anwaltliche Beratung zeigen sich die Folge-Kosten des Berliner Testaments oft erst nach dem Eintritt des Erbfalls.

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