Damit Sie unbeschwert Joggen können, sind gesunde Knie unabdinglich. Behandlungsfehler bei der Knie-TEP können Ihnen dabei einen Strich durch die Rechnung machen.
Jährlich werden rund 150.000 Knieprothesen eingepflanzt. Bei knapp einem Prozent der Behandlungen tauchten Behandlungsfehler auf, die das Leiden nach der Knie-Gelenk-OP vergrößern.
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Im Folgenden wird erklärt: Was eine Knie-TEP ist, was die typischen Behandlungsfehler sind und welche rechtlichen Schritte Sie unternehmen können.
Menschen, die dauerhaft unter Schmerzen im Kniebereich leiden und dadurch in ihren Bewegungsabläufen eingeschränkt sind, nehmen bei Versagen der konservativen Therapien die Risiken einer Kniegelenk-OP in Kauf, um sich mithilfe eines künstlichen Kniegelenks (Knie-TEP = Knie-Totalendoprothese) von den Schmerzen zu befreien. Dabei ersetzt eine unter Vollnarkose oder Spinalanästhesie eingefügte Kniegelenkprothese die abgenutzten bzw. zerstörten Kniegelenkteile. Diese Beschädigung kommt häufig altersbedingt aufgrund von Arthrose bzw. Gonarthrose zustande. (Ähnlich wie bei der Hüft-TEP) Bei der Gonarthrose spielen zusätzlich viele verschiedene Faktoren wie Übergewicht, Fehlstellungen der Knie oder anhaltende Belastungen aufgrund angeborener Deformationen wie O- oder X-Beine eine Rolle. Wichtig bei der Knieprothese ist, dass sie aus korrosionsbeständigen Materialien besteht und beim Aneinanderreiben der Gleitpaare kein Abrieb entstehen darf.
Sollten Schmerzen nach der Knie-TEP-OP auftreten, dann besteht der Verdacht auf einen oder mehrere Behandlungsfehler. Prinzipiell kann man dann Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche geltend machen. Doch sollte man wissen, bei wem: Bei einem fehlerhaften Implantat kann es sich um einen Materialfehler handeln. Das ist beim Hersteller zu beanstanden und nicht beim Operateur. Dieser ist nämlich nur dann zur Rechenschaft zu ziehen, wenn ihm nachweislich ein Fehler bei der Kniegelenkimplantation unterlaufen ist oder er den Patienten unzureichend über die Risiken und Behandlungsalternativen aufgeklärt hat. Vergleichen Sie hierzu unseren Beitrag zum Thema Ärztepfusch.
Abgesehen von den allgemeinen Nebenwirkungen einer Vollnarkose oder Spinalanästhesie (z.B. Übelkeit, Erbrechen, Kreislaufstörungen usw.) bestehen nach der OP die Risiken einer bakteriellen Infektion der Knieendoprothese, Verklebungen und Verwachsungen im künstlichen Kniegelenk, Verrenkungen der einzelnen Teile der Knieprothese, Kalkeinlagerungen in der Beinmuskulatur, Lockerung des künstlichen Knies o.ä. Das OLG Frankfurt am Main hat in seinem Urteil vom 20. Mai 2008 (Az. 8 U 261/07) einer Patientin über 20.000 € Schmerzensgeld zugesprochen, weil es einen groben Behandlungsfehler durch den Orthopäden gesehen hat. Dieser habe „wochenlang nicht sachgerecht auf Infektionsanzeichen reagiert“, wodurch eine dauerhafte Behinderung der Patientin hätte verhindert werden können.
Prüfen Sie jetzt Ihre Schmerzensgeldansprüche
Wenn Sie Schmerzen nach einer Knie-TEP-OP haben oder Infektionsanzeichen wie Schwellungen oder Fieber erkennen sollten, handelt es sich dabei höchstwahrscheinlich um einen Behandlungsfehler. Gegen diese kann man rechtliche Schritte einleiten. Ein Fachanwalt für Medizinrecht kann Ihnen dabei helfen. Hohe Schadensersatz- und Schmerzensgeldbeträge können dabei verhandelt werden, da im schlimmsten Fall die Arbeitsunfähigkeit bzw. die körperliche Eingeschränktheit eintreten könnte.
Achten Sie darauf, dass die fehlerhafte Kniegelenksprothese in Ihrem Besitz bleibt, wenn sie entfernt werden muss und nicht durch etwaige Unterschrift eines Formulars auf die Aushändigung verzichtet wird. Außerdem sollten Sie schnell handeln, da auch bei Behandlungsfehlern Verjährung droht.
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